Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

Eine begangene Straftat ist für Jugendliche eine schwer einschneidende Erfahrung, die oft mit einer erheblichen seelischen Belastung für die ganze Familie der Heranwachsenden einhergeht. Hier ist eine gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung durch einen erfahrenen und einfühlsamen Rechtsanwalt essenziell. Als passionierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Jugendstrafrecht in München bin ich spezialisiert auf die Verteidigung jugendlicher Straftäter. Durch meine langjährige Berufserfahrung und Expertise in diesem Bereich kann ich als Strafverteidiger das bestmögliche gerichtliche Ergebnis beim Jugendstrafverfahren für Ihr Kind erwirken.

Ich sorge dafür, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden in einem fairen Verfahren engagiert verteidigt werden. Ihren Kindern stehe ich darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite, sowohl bei der Verteidigung in Gerichtsverfahren als auch bei der Beratung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Meine Kanzlei ist bekannt für ihre professionelle, aber auch einfühlsame Betreuung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen oder rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht haben. Ich bin für Sie da und helfe Ihnen gerne weiter.

Ihr Kind hat eine Straftat begangen? Keine Sorge – mit einem spezialisierten Rechtsanwalt lassen sich große Jugendstrafen meist verhindern. Lassen Sie sich beraten:
Tel.: 089 - 550 272 77

Was unterscheidet das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?

AlterStraf­mündig­keitBesonder­heiten
Unter 14 JahrenJugendstrafrecht icon kreuzNein
  • Keine straf­rechtliche Ver­antwortung
  • Maß­nahmen des Jugend­amtes oder der Kinder- und Jugend­psychiatrie
14 bis 17 JahreJugendstrafrecht icon checkJa
  • Regel­ungen des Jugend­straf­rechts
  • Mildernde Umstände
  • Erziehungs­maß­regeln und Jugend­strafen
18 bis 20 JahreJugendstrafrecht icon checkJa
  • Regel­ungen des Jugend­straf­rechts
  • Erwachsenen­­strafen möglich, sofern angemessen
Ab 21 JahrenJugendstrafrecht icon checkJa
  • Regelungen des Erwachsenen­straf­rechts
  • i.d.R. härtere Strafen als im Jugend­straf­recht

Warum gibt es das Jugendstrafrecht bzw. warum können Jugendliche nicht nach dem „normalen“ Gesetz verurteilt werden? Die deutsche Gesetzgebung birgt in ihrer Komplexität vor allem im Jugendstrafrecht Tücken und viele Besonderheiten. Als Heranwachsender und vor allem Erziehungsberechtigter sollte man sich dessen bewusst sein und sich bestenfalls von einem Anwalt professionelle Hilfe einholen, sobald man mit dem Jugendstrafrecht in Berührung kommt. Einem Großteil meiner Mandanten ist oft gar nicht bewusst, dass sie mit einem Delikt unter das Jugendstrafrecht fallen und nicht nach dem normalen Gesetz verurteilt werden. Doch genau hier spiegeln sich auch die positiven Besonderheiten dieser Gesetzgebung wider, denn eine Jugendstrafe wird sehr wahrscheinlich viel milder ausfallen als eine “normale” Strafe. Gerne erläutere ich Ihnen vor Ort in meiner Kanzlei in München bei einem Erstgespräch, welche Schritte wir gemeinsam einleiten können, um für Ihr Recht zu kämpfen.

Generell muss zwischen dem Erwachsenenstrafrecht und dem Jugendstrafrecht unterschieden werden. Die Schwere einer Strafe bzw. Jugendstrafe kann sich demnach auch nach dem jeweiligen Alter richten. Gerade bei Jugendlichen ist in vielerlei Hinsicht Fingerspitzengefühl gefragt. Je nach Tat und Einzelfall muss entschieden werden, ob nach dem Jugendgerichtsgesetz, dem JGG oder dem “normalen” allgemeinen Strafgesetz geurteilt wird. Für eine faire und korrekte Verhandlung ist daher von großer Wichtigkeit, nicht nur die klare Trennung dieser beiden Gesetze zu beachten, sondern auch die Relevanz in einer professionellen Beratung seitens einer speziellen Anwaltskanzlei zu erkennen. Weitere Informationen zu dieser Thematik schildere ich Ihnen auch gerne vor Ort in München bei einem persönlichen Gespräch.

Welche typischen Delikte gibt es im Jugendstrafrecht?

Unter das Jugendstrafrecht fallen generell ganz typische Delikte. Als Ihr Rechtsanwalt kann ich durch effektiven rechtlichen Beistand vielen Jugendlichen und Heranwachsenden das Gefühl nehmen, dem strafrechtlichen Verfahren hilflos ausgesetzt zu sein. Sie besitzen viele Rechte, auch wenn Sie sie noch nicht kennen. Genau deshalb bin ich da, um Ihnen tatkräftig unter die Arme zu greifen.

Wer hier schnell und frühzeitig handelt, kann unter Umständen sogar eine Hauptverhandlung vermeiden und viele Konflikte bereits im Vorfeld aus der Welt schaffen. Zögern Sie bitte daher keinesfalls, sich direkt an mich und meine Kanzlei in München zu wenden. Meine Erfahrung in Sachen Jugendstrafrecht kann Ihnen von jetzt auf gleich einige Sorgen abnehmen. Nachfolgend einige Deliktsbereiche, die unter das Jugendstrafrecht fallen und zugleich meine Spezialgebiete als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht darstellen:

  • Betäubungsmitteldelikte
  • Delikte im Verkehrsrecht (Fahrerlaubnis)
  • Körperverletzungen
  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Betrug
Anwalt jugendstrafrecht muenchen

Sanktionen und mögliche Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gibt es zahlreiche verschiedene Sanktionen und Rechtsfolgen, die je nach Schwere der Straftat und Alter des jugendlichen Täters verhängt werden können. In der Regel sind die Strafen jedoch deutlich milder als im Erwachsenenstrafrecht. Hier sind einige Beispiele für häufige Rechtsfolgen:

  • Verwarnung: Eine Verwarnung wird meistens ausgesprochen, wenn es sich um eine eher geringfügige Straftat handelt. Dabei wird dem Jugendlichen deutlich gemacht, dass sein Verhalten unangemessen war und er es auf keinen Fall wiederholen sollte.
  • Sozialstunden: Hier muss der jugendliche Täter eine bestimmte Anzahl von Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Diese Sanktion soll die Jugendlichen zur Verantwortung ziehen und ihnen aufzeigen, dass sie mit ihrem Verhalten auch der Gesellschaft Schaden zugefügt haben.
  • Jugendarrest: Beim Jugendarrest muss der Täter für eine bestimmte Zeit in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Dabei handelt es sich um eine kurzzeitige Freiheitsstrafe, die aber nicht länger als 4 Wochen dauern darf. 
  • Jugendstrafe: Bei schwereren Straftaten kann in seltenen Fällen eine Jugendstrafe verhängt werden. Hierbei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die aber in einem speziellen Jugendgefängnis verbüßt wird. Die Dauer der Jugendstrafe darf maximal 10 Jahre betragen.
  • Bewährung: Eine Bewährungsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die jedoch analog zum Erwachsenenrecht zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei wird der Täter für eine bestimmte Zeit unter Aufsicht gestellt und muss sich an bestimmte Regeln halten. Wenn er oder sie gegen diese Regeln verstößt, kann die Bewährung widerrufen werden. 
  • Schadensersatz: Wenn der jugendliche Täter durch seine Straftat Schaden angerichtet hat, kann er oder sie zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Das kann zum Beispiel bei Sachbeschädigung oder Diebstahl der Fall sein.

Insgesamt ist wichtig zu sagen, dass das Jugendstrafrecht in erster Linie darauf ausgerichtet ist, jugendlichen Tätern eine zweite Chance zu geben und ihnen dabei zu helfen, ihr Leben wieder in die richtige Bahn zu lenken. Der Erziehungs- statt Strafaspekt steht hier also im Vordergrund. 

Gemeinsam mit Ihrem Kind erarbeite ich eine professionelle Verteidigungslinie, die den Lern- bzw. Erziehungseffekt einer milderen Strafform überzeugend vermittelt und schaffe es so in vielen Fällen, einen Strafarrest oder gar eine Jugendstrafe zu verhindern. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch!

FAQ: Häufige Fragen im Jugendstrafrecht

Was passiert, wenn mein jugendliches Kind eine Straftat begangen hat?

Wenn ein Jugendlicher eine Straftat begeht, wird er vor Gericht gestellt und es wird im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens entschieden, welche Sanktionen und Rechtsfolgen angemessen sind. Im Jugendstrafrecht stehen dabei erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, daher fallen die Strafen deutlich milder aus als im Erwachsenenstrafrecht. Dennoch ist eine professionelle Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht essenziell, um die Strafe für Ihr Kind möglichst fair, gering und gleichzeitig angebracht zu halten.

In welchem Alter ist das Jugendstrafrecht anwendbar?

Generell gilt hier als Jugendlicher, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt ist, doch in jedem Einzelfall sollte mithilfe eines Rechtsanwalts genau geprüft werden, welche weiteren Bedingungen in einem Rechtskonflikt eine Rolle für die Auslegung der Tat spielen können. Lassen Sie sich bitte rechtzeitig von meiner Kanzlei und mir in München zu diesen Sachverhalten beraten.

Können Jugendliche auch ins Gefängnis kommen?

Ja, allerdings selten und nur bei schweren Strafdelikten kann auch bei dem gerichtlichen Jugendstrafverfahren eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese wird aber in einem speziellen Jugendgefängnis verbüßt und hat in erster Linie einen erzieherischen Charakter. Mein Ziel als Rechtsanwalt für jugendliche Straftäter ist es, eine solche Strafe für Ihr Kind zu verhindern. Dies gelingt in vielen Fällen, jedoch abhängig von der jeweiligen Straftat und vom Alter des Kindes.

Wer entscheidet über die Sanktionen und Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht?

Die Entscheidung über die Sanktionen und Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht trifft das Jugendgericht bei dem gerichtlichen Jugendstrafverfahren. Dabei werden unter anderem die Schwere der Straftat, das Alter des Täters und die Persönlichkeit des Kindes berücksichtigt. Ebenso ist eine professionelle strafrechtliche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht von zentraler Bedeutung für den Erfolg im Gerichtsprozess.

Kann man im Jugendstrafrecht auch Einspruch gegen das Urteil einlegen?

Ja, auch im Jugendstrafrecht besteht das Recht auf Einspruch gegen das Urteil. Dabei muss innerhalb einer bestimmten Frist ein Rechtsmittel eingelegt werden. Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Gerne berate ich Sie hierzu umfassend!

Kann ich von der Jugendgerichtshilfe unterstützt werden?

Ja, Sie können die deutsche Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Diese ist eine Institution des deutschen Jugendstrafrechts, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren Hilfe und Unterstützung bietet, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, den jungen Menschen bei der Bewältigung der Folgen ihrer Straftat zu helfen, sie in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, damit sie sich wieder in die Gesellschaft integrieren können. Gerne berate ich Sie dazu, wo und wie Sie und Ihr Kind von der Jugendgerichtshilfe profitieren können.

Wofür steht die Abkürzung JGG?

JGG ist die Abkürzung für das Jugendgerichtsgesetz. Dabei handelt es sich um ein Gesetz in Deutschland, das die Grundlagen des Jugendstrafrechts regelt und dabei besondere Bestimmungen für die Strafverfolgung und -verurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden vorsieht.

Wann müssen Jugendliche in Untersuchungshaft?

Jugendliche dürfen nur in Untersuchungshaft genommen werden, wenn dies zur Durchführung des Strafverfahrens unbedingt erforderlich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Untersuchungshaft ist eine besonders schwerwiegende Maßnahme und bedeutet, dass der oder die Jugendliche für eine begrenzte Zeit inhaftiert wird, bevor ein Urteil gefällt wird.

Die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft sind in § 112 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Demnach muss der Verdacht einer schweren Straftat gegen das Kind bestehen und es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen.

Sie haben noch weitere Fragen zum Jugendstrafrecht? Zögern Sie nicht – rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir für eine unverbindliche Erstberatung.
Tel.: 089 - 550 272 77


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