Ihre Anwaltskanzlei für das Verkehrsstrafrecht in München

Nahezu jeder Bürger und jede Bürgerin ist Teil des Straßenverkehrs und wird täglich damit konfrontiert – egal, ob als Autofahrer bzw. Autofahrerin, Fahrradfahrer bzw. Fahrradfahrerin oder Fußgänger bzw. Fußgängerin. Verkehrsstraftaten zählen dabei zur Tagesordnung. Das Verkehrsrecht regelt in erster Linie die Abwicklung von Verkehrsunfällen, wohingegen das Verkehrsstrafrecht bei straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen greift. Unter anderem gehören folgende Tatbestände zum Verkehrsstrafrecht:

  • Alkohol am Steuer
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung oder Beleidigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht? Dann freue ich mich über Ihren Anruf!
Tel.: 089 - 550 272 77

Egal, welcher Tat Sie beschuldigt werden: Vermeiden Sie unüberlegtes Handeln und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin. Als Anwalt ist es mir möglich in die gesamte Verfahrensakte einzusehen und Ihnen darauf aufbauend eine kompetente Betreuung zu bieten.

Ihnen wird Fahrerflucht bzw. Unfallflucht vorgeworfen?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, ist laut StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat. Die Höhe des Strafmaßes hängt dabei von einigen Kriterien ab: Handelt es sich um einen Bagatellschaden, Personenschaden oder um Fahrerflucht in der Probezeit? Mögliche Folgen sind entweder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, der Fahrerlaubnisentzug oder eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Um die Strafe bestmöglich abzuwenden, trete ich als spezialisierter Anwalt für Ihr Recht ein.

Vorab sollten Sie jedoch eines beachten: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Lassen Sie sich nicht auf informelle Gespräche ein und holen Sie stattdessen umgehend anwaltlichen Rat ein. Ich zeige Ihnen die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Unfallflucht.

Sie sind Beschuldigter bzw. Beschuldigte einer Verkehrsstraftat? Kontaktieren Sie mich umgehend.

Anwältin mit Gesetzbuch und Mandant

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Führerschein Auto fährt bzw. nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzt, dem bzw. der drohen empfindliche Strafen. Hier kann guter Rat wertvoll sein. Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich Verkehrsstrafrecht können Mandanten und Mandantinnen darauf vertrauen, dass ich über reiche Prozesserfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verfüge. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Eine frühzeitige Beratung und Betreuung stellt die Weichen für eine erfolgreiche Vertretung und Verteidigung in München.

Ihr versierter Ansprechpartner in München im Bereich Verkehrsrecht

Bei dem Vorwurf, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben, sollten Betroffene frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw, eine Rechtsanwältin hinzuziehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Leonhard Graßmann in München ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und kann eine Strafmilderung oder im besten Falle einen Straferlass erreichen.

Ihr spezialisierter Anwalt im Verkehrsstrafrecht in München – jetzt anrufen.
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FAQ

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Unter einer Ordnungswidrigkeit wird eine Übertretung der geltenden Gesetze in einem leichten Maße verstanden. Wenn Sie beispielsweise mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt werden, können Sie hierfür im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit einer Geldbuße belangt werden. Dazu kommen unter Umständen, bei schwereren Verstößen, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot. Weitere Konsequenzen müssen Sie im Falle einer Ordnungswidrigkeit nicht fürchten. Im Verkehrsrecht werden Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch das Unterschreiten des Mindestabstands zu dieser Kategorie gezählt. Insbesondere kommt es bei Ordnungswidrigkeiten nicht zur Eintragung im Bundeszentralregister (BZR) oder im Führungszeugnis.

Was ist eine Verkehrsstraftat?

Schwere Übertretungen der geltenden Gesetze werden als Straftat bezeichnet. Im Falle des Verkehrsrechts gehören schwere Verstöße, die mit einer hohen Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmenden einhergehen, in diese Kategorie. Nehmen Sie beispielsweise an einem illegalen Verkehrsrennen teil oder führen Sie alkoholisiert ein Fahrzeug, können Sie hierfür nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Freiheitsentzug belangt werden. Daneben kann es auch zu Punkten in Flensburg, zu Fahrverboten oder zu einem Führerscheinentzug kommen. Auch unterlassene Hilfeleistung oder Fahrerflucht zählen zu den Verkehrsstraftaten. Straftaten im Verkehrsrecht verjähren hierbei frühestens nach drei Jahren. Verurteilungen wegen einer Straftat werden in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind Sie dann vorbestraft. Auch in das Führungszeugnis kann eine Verurteilung wegen einer Straftat unter Umständen kommen.

Welche Strafen drohen im Verkehrsrecht?

Die Spanne der Strafen, die Ihnen im Verkehrsrecht drohen können, ist sehr breit. Leichte Verstöße werden mit Geldbußen ab 10 Euro belangt. Schwerwiegendere Verkehrsverstöße werden zudem mit Punkten im Verkehrsregister geahndet. Ebenso sind für schwerere Verstöße Fahrverbote möglich. Bei wiederholten Verstößen droht Ihnen auch der dauerhafte Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. Zu den schwersten Delikten gehören Verkehrsstraftaten, die mit Geldstrafen und auch einem Freiheitsentzug belangt werden können. Sollte Ihnen ein derartiger Tatbestand vorgeworfen werden, sollten Sie daher in jedem Fall rechtlichen Rat einholen.

Benötige ich bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich und kann eine Menge Geld kosten. Doch auch die rechtlichen Folgen sollten Sie nicht unterschätzen. Nutzen Sie daher in jedem Fall einen Rechtsbeistand, der Ihnen im gesamten Verfahren zur Seite steht. Ein Rechtsanwalt oder eine -anwältin berät Sie schon vorab zu Ihren Rechten und den Möglichkeiten, um strafmildernde Möglichkeiten umzusetzen. Zudem schützen Sie sich bei einem Verfahren vor ungerechtfertigten Forderungen. Seien Sie auf der sicheren Seite, indem Sie nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Welche Strafe droht, wenn ich eine rote Ampel überfahre?

Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den schwereren Verstößen im Verkehrsrecht. Welche Konsequenzen dies für Sie hat, hängt von der Dauer ab, seitdem die Ampel umgeschaltet hat. Ist die Ampel weniger als eine Sekunde rot gewesen, drohen Ihnen ein Bußgeld von mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg im Verkehrseignungsregister. War das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde zu sehen, müssen Sie sogar mit zwei Punkten und einer Geldbuße von mindestens 200 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot.

Wird Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, sollten Sie dies durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin prüfen lassen. Denn viele Strafen werden ungerechtfertigt verhängt. Ihre Chancen, eine Strafe abzuwenden, sind daher in vielen Fällen gut.

Was passiert, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

Alkohol am Steuer gehört zu den am härtesten bestraften Delikten im Straßenverkehr. Sollte Ihr gemessener Alkoholwert über 0,5 Promille aufweisen, haben Sie insofern Glück gehabt, dass es sich “nur” um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sie mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird der Verstoß als Straftat mit noch höheren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Es wird eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer Sie keinen neuen Führerschein bekommen dürfen. In bestimmten Fällen droht Ihnen bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis eine MPU. Es kommt zum Eintrag in das Bundeszentralregister (BZR). Sie sind dann vorbestraft. Auch schon geringere Promillewerte können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und als Straftat gelten, wenn Sie beispielsweise alkoholbedingt einen Unfall bauen oder auch nur Schlangenlinien gefahren sind.