Title: Ab wann liegt rechtlich gesehen eine Körperverletzung vor?
Published: 30. Juni 2021
Last modified: 7. August 2024

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# Ab wann liegt rechtlich gesehen eine Körperverletzung vor?

Eine Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn eine Person körperlich **misshandelt**
oder **gesundheitlich geschädigt** wurde. Das kann einfach oder schwerwiegend geschehen.
Dabei erstreckt sich der Tatbestand einer Körperverletzung auf **sämtliche Lebensbereiche**
und kann im täglichen Leben, im Verkehr, im Beruf oder in der Medizin wirksam werden.

Die Bestrafung für eine Körperverletzung hängt grundsätzlich vom **Schweregrad**
und von der **Form** der Verletzungen ab. Nicht nur die Verletzung selbst, schon
der **Versuch** ist strafbar. Wenn Sie mehr erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne
mit mir, Ihrem **[Anwalt für Strafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/)**
einen ersten Termin für eine persönliche Beratung.

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## Welche Formen der Körperverletzung gibt es?

Da eine Körperverletzung in **ganz unterschiedlicher Form **erfolgen kann und zudem
auch der Grad der Schädigung verschieden ausfällt, definiert das Gesetz den Tatbestand
in folgenden Kategorien. Es gibt die:

 * Fahrlässige Körperverletzung
 * Vorsätzliche Körperverletzung
 * Gefährliche Körperverletzung
 * Schwere Körperverletzung
 * Körperverletzung mit Todesfolge

Neben diesen Formen sind weitere **Sonderformen** der Körperverletzung bekannt, 
so die Misshandlung von Schutzbefohlenen, die Verstümmelung von weiblichen Genitalien,
die Körperverletzung bei Einwilligung oder die Beteiligung an einer Schlägerei. 
Für alle Formen fällt das Strafmaß unterschiedlich aus.

## Die fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässig bedeutet, dass hinter einer Schädigung **keine Absicht** lag. Daher ist
die fahrlässige Körperverletzung die leichteste Form und wird dennoch geahndet. 
Hier gilt, dass die beschuldigte Person nicht die notwendige **Sorgfalt** hat walten
lassen und dadurch eine andere Person verletzt hat. Die **einfache Fahrlässigkeit**
ist häufig bei Verkehrsdelikten der Fall. Hier wurde nicht willentlich und nicht
absichtlich gehandelt. Unterschieden wird dabei noch einmal in eine einfache oder**
grobe Fahrlässigkeit**. Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt.

## Die vorsätzliche Körperverletzung

Vorsätzliche Körperverletzung bedeutet, dass die **Verletzung absichtlich **erfolgte.
Ohrfeigen, Faustschläge und ähnliche Handlungen sind Beispiele für vorsätzliche 
Körperverletzungen. Die gesetzliche Vorschrift dafür ist § 223 StGB.

### Die gefährliche Körperverletzung

Bei einer gefährlichen Körperverletzung geht es meistens um eine Verletzung mithilfe
einer **Waffe** oder eines **gefährlichen Werkzeugs**, die Verabreichung von Giften
und gesundheitsgefährdenden Stoffen, die Begehung einer Körperverletzungen durch
mehrere Täter oder eine Behandlung, die geeignet ist, das Leben zu gefährden, beispielsweise
Tritte gegen den Kopf. Geregelt ist die gefährliche Körperverletzung in § 224 StGB.

### Die schwere Körperverletzung

Bei der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) geht es um eine Form der Schädigung,
die **nachträglich** wirksam wird, entsprechend sehr schwere oder dauerhafte **Folgeschäden**
verursacht. Das kann Verletzungen betreffen wie:

 * Blindheit
 * Taubheit
 * Verlust des Sprechvermögens
 * Gedächtnisverlust
 * Verlust von Körperteilen
 * Lähmung
 * Koma 
 * Entstellung

Dabei ist nicht nötig, dass der Täter die schweren Verletzungsfolgen will oder billigt;
es genügt, wenn diese eintreten.

Voraussetzung ist dabei auch nicht, dass die Schädigungen dauerhaft bestehen bleiben
oder das Opfer zum Pflegefall wird. Klingen die Schädigungen ab oder lassen sie 
sich durch eine Operation **beheben**, gilt weiter die gefährliche Körperverletzung,
die dann aber durch die Reversibilität der Verletzungen das **Strafmaß mildern**
kann. 

Eine weitere Form in dieser Kategorie ist die **vorsätzlich gefährliche Körperverletzung**,
bei der eine Täterin oder ein Täter **bewusst** die Schädigung einer anderen Person
verursacht. Das kann durch Hinterlist, Überfall, durch die Verwendung einer Waffe,
durch Gift oder Schadstoffe und andere lebensbedrohliche Handlungen sein.

### Die Körperverletzung mit Todesfolge

Diese Form der Körperverletzung ist das **schwerwiegendste Delikt**. Sie ist dann
gegeben, wenn das Opfer einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung durch die 
Verletzung stirbt (§ 227 StGB). Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um ein Tötungsdelikt
durch Mord oder Totschlag, die differenziert betrachtet und bewertet werden.

Vielmehr bringen die Täter ihr Opfer durch die Körperverletzung in **Lebensgefahr**,
wodurch **der Tod die (unbeabsichtigte) Folge ist**. Wird beispielsweise bei einer
Schlägerei eine Person so verletzt, dass sie an den Schädigungen stirbt, was der
Täter zwar nicht wollte, aber durch seine Verletzungshandlung verursacht hat, gilt
der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge.

## Andere Spezialfälle der Körperverletzung

Der Gesetzgeber hat darüber hinaus noch andere spezielle Fälle der Körperverletzung**
gesondert geregelt**, so z. B. die Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
und die Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB).

## Welche strafrechtlichen Konsequenzen haben die verschiedenen Formen der Körperverletzung?

Je nach Delikt hat der Gesetzgeber **verschiedene Strafrahmen **vorgesehen:

 * Die fahrlässige Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von
   einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
 * Eine vorsätzliche Körperverletzung hat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe
   von einem Monat bis zu fünf Jahren zur Folge.
 * Die gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten
   bis 10 Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis fünf Jahren, bestraft.
 * Auf eine schwere Körperverletzung folgt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem
   Jahr und höchstens zehn Jahren, wenn die schwerwiegenden Folgen vorsätzlich herbeigeführt
   werden, ist die Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren.
 * Eine Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Freiheitsstrafe von drei bis 15
   Jahren zur Folge. 

Innerhalb der gesetzlichen Strafrahmen muss das Gericht prüfen, welche Umstände 
zu Gunsten oder zu Ungunsten des Täters sprechen. Die Rechtslage ist oft sehr schwierig
und gerade für Laien sehr schwer zu durchschauen. Kontaktieren Sie deshalb die Kanzlei
Rechtsanwalt Leonhard Graßmann für mehr Informationen.

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