Title: Änderungen in der Gesetzgebung zum Betäubungsmittelgesetz: Das sollten Sie wissen
Published: 5. Mai 2023
Last modified: 18. Juli 2024

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# Änderungen in der Gesetzgebung zum Betäubungsmittelgesetz: Das sollten Sie wissen

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definiert **wesentliche Regelungen im Umgang**
mit und der Verschreibung von **Betäubungsmitteln aller Art**. Wenn Sie mit verschreibungspflichtigen
Betäubungsmitteln in Berührung kommen, sollten Sie diese Begrenzungen und Festlegungen
kennen, damit Sie sich im Zweifel nicht strafbar machen und **gesetzeskonform handeln**
können. Das Betäubungsmittelgesetz unterliegt regelmäßigen Änderungen. Die letzte
Anpassung erfolgte im Herbst 2022 und soll nun ab April nach der Abstimmung im Bundesrat
wirksam werden. Als erfahrener [BtMG Anwalt in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/)
stelle ich Ihnen in diesem Ratgeber die Änderungen näher vor und zeige Ihnen, was
diese im Alltag für Sie bedeuten.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/aenderungen-in-der-gesetzgebung-zum-betaeubungsmittelgesetz-das-sollten-sie-wissen/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Die Änderungen im BtMG im Überblick](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/aenderungen-in-der-gesetzgebung-zum-betaeubungsmittelgesetz-das-sollten-sie-wissen/?output_format=md#aenderungen-im-ueberblick)
 3. [Das bedeutet die Abschaffung der Höchstmengenregelung](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/aenderungen-in-der-gesetzgebung-zum-betaeubungsmittelgesetz-das-sollten-sie-wissen/?output_format=md#bedeutung-der-abschaffung)
 4. [Umgang mit dem BtMG – lassen Sie sich im Zweifel beraten](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/aenderungen-in-der-gesetzgebung-zum-betaeubungsmittelgesetz-das-sollten-sie-wissen/?output_format=md#umgang-mit-btmg)

![Änderungen in der Gesetzgebung zum Betäubungsmittelgesetz](https://www.ra-grassmann-
muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2023/05/medical-cannabis-cbd-selective-
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## Das **Wichtigste** in Kürze

 * Eine entscheidende Änderung im Betäubungsmittelgesetz zum April 2023 ist der 
   Wegfall der Höchstmengenregelung, die bisher an dem Zusatz „A“ im Rezept erkennbar
   war.
 * Die Änderungen ermöglichen eine flexiblere und patientenorientierte Substitutionstherapie
   bei Suchtkranken.
 * Egal, ob als Patient bzw. Patienten oder als Apotheker bzw. Apothekerin, Sie 
   sollten die wesentlichen Änderungen kennen, um fachgerecht mit den Betäubungsmitteln
   umgehen zu können. Im Zweifel kann ein Spezialist oder eine Spezialistin Sie 
   hierzu umfassend beraten.

## Die Änderungen im BtMG im Überblick

Das Betäubungsmittelgesetz beschreibt die entscheidenden Regelungen im Umgang mit
verschreibungspflichtigen Substanzen. Diese Definitionen werden jährlich überprüft,
um sie an den **neuesten wissenschaftlichen Stand** anzupassen und auch neu auf 
den Markt kommende Präparate zu integrieren. Im Jahr 2022 gab es hierbei entscheidende
Änderungen. Dazu gehören:

 * Es wurden **vier neue Stoffe** in den Anhang des Gesetzes aufgenommen.
 * Für jede Abgabe müssen **elektronische Belege** erstellt werden und an das Bundesinstitut
   für Arzneimittel und Medizinprodukte übermittelt werden.
 * Es wurden erleichternde Regelungen, wie die **Abschaffung der Höchstmengenregelung**,
   eingeführt.

## Das bedeutet die Abschaffung der Höchstmengenregelung

Die Höchstmengenregelung war viele Jahre ein wichtiger Bestandteil des BtMG. Hierbei
waren **maximale Abgabemengen von verschreibungspflichtigen Substanzen** definiert,
deren Überschreiten durch den Buchstaben „A“ auf dem Rezept gekennzeichnet werden
musste. Da diese Mengen jedoch häufig nicht den auf dem Markt üblichen Darreichungsformen
entsprechen und zudem nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen **keine
höhere Sicherheit** bieten, wurde diese Definition gestrichen. Folglich ergibt sich
für Patienten und Patientinnen eine **flexiblere Substitutionstherapie**, da Behandlungsabläufe
vereinfacht werden können. Die Teilnahme am sozialen Leben ist für Betroffene so
wesentlich einfacher.

## Umgang mit dem BtMG – lassen Sie sich im Zweifel beraten

Der Umgang mit dem BtMG ist für Laien und Laiinnen komplex. Zum einen sind die Definitionen
nicht trivial und zum anderen machen die laufenden Änderungen den **gesetzeskonformen
Umgang** noch schwieriger. Wenn Sie **Fragen oder Unklarheiten** im Umgang mit Betäubungsmitteln
haben, die dem BtMG unterliegen, sollten Sie sich im Zweifel an einen Fachmann oder
eine Fachfrau wenden. Gerne berate ich Sie als **Rechtsanwalt** umfassend und stelle
so sicher, dass Sie mit den betreffenden Substanzen rechtskonform umgehen.

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