Title: Anzeige wegen sexueller Belästigung – so läuft das Verfahren ab
Author: Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Published: 27. Februar 2026
Last modified: 19. März 2026

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# Anzeige wegen sexueller Belästigung – so läuft das Verfahren ab

  von [Rechtsanwalt Leonhard Graßmann](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/author/rechtsanwalt-leonhard-grassmann/)

Wer sexuell belästigt wurde, ist im Anschluss oft emotional aufgewühlt. Für ein 
erfolgreiches Verfahren und auch für den Umgang mit den dadurch entstehenden persönlichen
Belastungen ist allerdings ein besonnenes Vorgehen zu empfehlen. Im Folgenden informiere
ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich [Sexualstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexualstrafrecht/)
kurz und verständlich dazu, was Sie als betroffene Person wissen sollten. Gerne 
unterstütze ich Sie auch fachlich kompetent und verständnisvoll von der Anzeige 
bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.

![Mitarbeiter, der Opfer von Belästigung wird, und Kollege, der dies beobachtet](
https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2026/02/mitarbeiter-
der-opfer-von-belaestigung-wird-und-kollege-der.jpg)

Antonioguillem – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Wie erstatte ich Anzeige?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/?output_format=md#wie-erstatte-ich-anzeige)
 3. [Ablauf eines Strafverfahrens bei sexueller Belästigung](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/?output_format=md#ablauf-eines-strafverfahrens-bei-sexueller-belaestigung)
 4. [Welche Beweise sind wichtig?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/?output_format=md#welche-beweise-sind-wichtig)
 5. [Was droht Beschuldigten? Was schützt Opfer?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/?output_format=md#was-droht-beschuldigten-was-schuetzt-opfer)
 6. [Umfassend dokumentieren und kompetent beraten lassen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/?output_format=md#umfassend-dokumentieren-und-kompetent-beraten-lassen)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Sexuelle Belästigung ist Belästigung durch sexuell bestimmte körperliche Berührung.
 * Täterinnen oder Tätern droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei
   Jahren.
 * Bei Mangel an Zeugen und Zeuginnen sowie Beweisen kann das Verfahren herausfordernd
   sein.

## Wie erstatte ich Anzeige?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, sexuelle Belästigung **bei der Polizei anzuzeigen**:

 * **im Notfall** über die Notrufnummer 110
 * **telefonisch** bei jeder Polizeiwache
 * **persönlich** bei jeder Polizeiwache
 * **online** über die Onlinewache

Welcher Weg für Sie der sinnvollste ist, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Kontaktform
Ihnen für dieses Anliegen am angenehmsten ist. Außerdem sollten Sie sich parallel
dazu einen Termin bei einem **im Sexualstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin**
suchen, damit Sie von Anfang an kompetent unterstützen werden. Insbesondere bei 
sexueller Nötigung oder gar Vergewaltigung sowie bei Fällen von Gewaltanwendung 
sollten Sie zudem unbedingt sofort **bei einem Arzt oder einer Ärztin vorstellig**
werden, um mögliche Beweise zu sichern.

Aus verschiedenen Gründen vergeht manchmal etwas Zeit zwischen dem Vorfall und der
Anzeige. Das ist grundsätzlich kein Problem, da sexuelle Belästigung **auch nachträglich
angezeigt **werden kann. Allerdings sind möglicherweise **Verjährungsfristen** zu
beachten. Bei sexueller Belästigung sowie auch Vergewaltigung beträgt die Verjährungsfrist
entsprechend den Regelungen des § 78 StGB normalerweise fünf Jahre. Allerdings ruht
die Verjährung bei Opfern, die jünger als 30 Jahre sind, bis zu ihrem 30. Geburtstag.
Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt in solchen Fällen also erst zu diesem Zeitpunkt.

## Ablauf eines Strafverfahrens bei sexueller Belästigung

Gerne stehe ich Ihnen in Ihrem Strafverfahren wegen sexueller Belästigung von Anfang
an beratend und unterstützend zur Seite und begleite Sie durch den Gerichtsprozess.
Bei Bedarf haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, **psychosoziale Prozessbegleitung**
zu beantragen. Insbesondere für den oft fordernden Umgang mit der Anwesenheit des
Täters oder der Täterin im Gerichtsverfahren ist diese Prozessbegleitung häufig 
eine Entlastung. Üblicherweise schließt sich an das Erstatten der Anzeige bei der
Polizei dieser Ablauf an:

 * Vernehmung durch die Polizei
 * Beweissicherung
 * Anklage
 * Gerichtsverfahren: Darstellung des Geschehens, Verhandlung
 * Urteil
 * ggf. Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision)

Insbesondere in Fällen, in denen **Aussage gegen Aussage** steht, und der Richter
oder die Richterin dennoch ein Urteil finden muss, kommt es häufig zu einem **Rechtsmittelverfahren**,
das möglicherweise anders ausgehen kann als das ursprüngliche Hauptverfahren. Darüber
hinaus ist in vielen Fällen zusätzlich ein **zivilrechtliches Verfahren** möglich.
In diesem werden dann Schadensersatzansprüche, wie etwa Schmerzensgeldansprüche,
geklärt.

## Welche Beweise sind wichtig?

Je besser sich der **Tatvorwurf vor Gericht beweisen** lässt, desto besser stehen
die Chancen auf einen zügigen sowie erfolgreichen Prozess. Deshalb sollten Sie, 
bei aller emotionalen Belastung, umgehend an die Beweissicherung denken. Dazu gehört,
dass Sie beispielsweise **Zeuginnen und Zeugen **vor Ort ansprechen und um ihre 
Kontaktdaten bitten. Außerdem sollten Sie schnellstmöglich ein **Gedächtnisprotokoll**
anfertigen, in dem Sie den Tatablauf mit Uhrzeiten, konkretem Ort und vorhandenen
Zeuginnen und Zeugen so genau und ausführlich wie möglich notieren. All dies kann
später hilfreich sein, um die **Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen** vor Gericht zu 
untermauern. Sollten sich Spuren an Ihrer Kleidung befinden, die sich später als
Beweismittel verwenden lassen, dann waschen Sie diese Kleidung nicht, bis die Polizei
die Spuren gesichert hat. Auch Screenshots von relevanten privaten Nachrichten oder
Social-Media-Posts können als Beweismittel sinnvoll sein.

## Was droht Beschuldigten? Was schützt Opfer?

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung
zu verstehen. Hier geht es um unterschiedliche Tatvorwürfe sowie unterschiedliche
rechtliche Folgen:

 * **Sexuelle Belästigung** (§ 184i StGB): Belästigung einer anderen Person durch
   sexuell bestimmte körperliche Berührung, wie das Begrapschen der „Privatsphäre“.
   Hier drohen in einfachen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder 
   eine Geldstrafe. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das nur auf Antrag des
   oder der Geschädigten oder bei öffentlichem Interesse verfolgt wird.
 * **Sexuelle Nötigung **(§ 177 StGB): Sexuelle Handlungen an einer Person gegen
   ihren erkennbaren Willen, hierzu zählt etwa das Festhalten einer Person, um sie
   gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. Hier droht eine Freiheitsstrafe von
   sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Anwendung von Gewalt sind auch höhere Strafen
   möglich. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das bei Bekanntwerden verfolgt
   wird.
 * **Vergewaltigung **(§ 177 StGB Abs. 5): Beim Straftatbestand der Vergewaltigung
   kommt zur sexuellen Nötigung der Geschlechtsverkehr entgegen dem erkennbaren 
   Willen hinzu. Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Bei
   Verwendung oder Mitführen einer Waffe oder anderen erschwerenden Begleitumständen
   ist auch ein höheres Strafmaß möglich. Auch hier handelt es sich um ein Offizialdelikt.

In Bezug auf die häufigen Aussage-gegen-Aussage-Situationen und den häufigen Mangel
an Beweisen im Verfahren ist es außerdem wichtig, zu beachten, dass falsche Verdächtigung
nach § 164 StGB ebenfalls strafbar ist.

Da die sexuelle Belästigung gemäß ihrer Definition im § 184 StGB eine körperliche
Berührung voraussetzt, fallen **verbale sexuelle Belästigungen **nicht unter diesen
Straftatbestand. Beleidigende verbale Belästigungen können aber beispielsweise als
Beleidigung strafbar sein. Außerdem gibt es bei verbalen sexuellen Belästigungen
mögliche**zivilrechtliche Schritte**, beispielsweise am Arbeitsplatz im Rahmen des
Arbeitsrechts.

## Umfassend dokumentieren und kompetent beraten lassen

Es wird deutlich, dass umfassende Dokumentation und Beweissicherung für das Verfahren
sehr hilfreich sein können. Wer im Ernstfall daran denkt, **wie sich der Vorwurf
belegen lässt** und beispielsweise die Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen notiert,
ist später auf der sicheren Seite. Darüber hinaus sollten Sie, nachdem sie sexuell
belästigt wurden, nicht auf **die Ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung** verzichten:
Wenden Sie sich zeitnah an Ihren kompetenten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in
München und beantragen Sie außerdem psychosoziale Prozessbegleitung für das Gerichtsverfahren.

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[Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sanktionen-jugendstrafrecht/)

[Bußgeldbescheid erhalten – was tun?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldbescheid-erhalten-was-tun/)