Title: Betäubungsmittelstrafrecht
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 26. August 2024

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# Gegen das Betäubungsmittelstrafrecht verstoßen? Ich bin Ihr Strafverteidiger für das Betäubungsmittelgesetz in München

Sie sind durch Besitz von Drogen oder gar wegen Handel von Drogen mit dem Gesetz
in Konflikt geraten? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Als **Anwalt
für Strafrecht** mit Schwerpunkt Betäubungsmittelgesetz in München vertrete ich 
Ihre Rechte. Egal, ob es sich um allgemeine Informationen oder einen konkreten Fall
handelt, **vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin** in meiner Kanzlei.
Rechtsvertretung erhalten Sie bei mir bei:

 * Drogenhandel
 * Besitz und Konsum von Drogen
 * Beratung zum BtMG
 * Rechtsvertretung für Erwachsene und Jugendliche

## Inhaltsverzeichnis:

 1. _[Keine Aussage machen vor Akteneinsicht](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md#Keine-Aussage)_
 2. _[Die Besonderheiten beim Besitz und Konsum von Drogen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md#besonderheit-besitz)_
 3. _[Das sollten Jugendliche bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in München beachten](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md#besonderheit-betaeubungsmittelgesetz)_
 4. _[Führerschein in Gefahr? Ich kann Ihnen helfen!](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md#gefahr-fuehrerschein)_
 5. _[FAQ](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md#faq)_

## Ihr Anwalt bei Fällen von Betäubungsmitteln in München

Der Verkehr mit Betäubungsmitteln bedarf in Deutschland einer Erlaubnis des Bundesinstituts
für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Wer **ohne
Erlaubnis** in irgendeiner Form mit Betäubungsmitteln zu tun hat, kann nach dem 
Betäubungsmittelgesetz **bestraft werden**. Einzig der **bloße Konsum** von Betäubungsmitteln–
ohne sich am Verkehr und der Weitergabe dieser beteiligt zu haben – **ist straflos**.

**Erhebliche Freiheits- oder Geldstrafen **drohen Personen, die **unerlaubte Betäubungsmittel**
anbauen, herstellen, erwerben** **oder damit handeln. Im Extremfall können zwischen
5 und 15 Jahren Freiheitsstrafe festgesetzt werden. Als [Rechtsanwalt für Strafrecht](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/)
stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche
optimal und vollständig auszuschöpfen.

Gemeinsam bestehen wir auf Ihr Recht. Rufen Sie mich für ein ausführliches Beratungsgespräch
gerne an!
Tel.: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/+498955027277?output_format=md)

![Leonhard Graßman - Rechtsanwalt für Strafrecht](https://www.ra-grassmann-muenchen.
de/wp-content/uploads/sites/6041/2022/01/Leonhard.Grassmann.Anwalt.Betaeubungsmittelstrafrecht.
muenchen.jpg)

## Keine Aussage machen vor Akteneinsicht!

Insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht ist es wichtig, keine Aussage vor der
Akteneinsicht zu machen**.** Der Verteidiger bzw. die Verteidigerin wird in Betäubungsmittelverfahren
zunächst Akteneinsicht nehmen und den Akteninhalt mit dem Mandanten bzw. der Mandantin
besprechen. Dann kann **gemeinsam entschieden **werden, ob eine** Äußerung zur Sache**
abgegeben wird oder nicht und, wenn ja, welchen Inhalt diese Einlassung haben soll.
Beauftragen Sie mich als **Anwalt für Strafrecht** daher beim Vorwurf des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz frühzeitig!

Noch Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht? Dann freue ich mich auf Ihren Anruf!

Tel.: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/+498955027277?output_format=md)

## Die Besonderheiten beim Besitz und Konsum von Drogen

Bei Cannabis kann der Anbau und Konsum inzwischen sogar offiziell erlaubt werden.
Die Erlaubnis für den Anbau von Cannabis **als medizinisch wirksames Betäubungsmittel**
kann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilt werden. Das
heißt, dass in diesen Fällen die Betäubungsmittel von der Polizei nicht beschlagnahmt
werden dürfen.

Auch darf die Staatsanwaltschaft kein **Strafverfahren nach dem** **Betäubungsmittelstrafrecht**
einleiten. Oftmals kommt es dennoch dazu. In diesem Fall sollten Sie sich so schnell
wie möglich an einen **erfahrenen Rechtsanwalt** oder eine erfahrene Rechtsanwältin
wenden, die die Besonderheiten der einzelnen Betäubungsmittel und Drogen kennen,
die als Ergänzung zum BtMG geschaffen wurden.

## Das sollten Jugendliche bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in München beachten

Das [Jugendstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-muenchen/)
sieht auch in puncto Betäubungsmittelgesetz eine andere Rechtsfolge als bei Erwachsenen
vor. Jugendliche erhalten vor Gericht meist eine** geringere Strafe**. Je nach Delikt
reicht beim Erwachsenen der Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Jugendliche müssen entweder mit **Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel **oder einer Jugendstrafe
rechnen. Wie es sich in Ihrem konkreten Fall verhält, klären wir individuell in 
einem persönlichen Beratungsgespräch.

## Führerschein in Gefahr? Ich kann Ihnen helfen!

Werden Sie unter Drogeneinfluss im öffentlichen Straßenverkehr erwischt, wird sofort
der Führerschein entzogen. Diese Tat gehört unter das Verkehrsrecht. Der reine Besitz
von Betäubungsmitteln ist zwar strafbar, stellt aber keinen Grund für den **Entzug
der Fahrerlaubnis** dar. Nimmt Ihnen die Polizei trotzdem den Führerschein weg, 
kann ich Ihnen in München als Strafverteidiger dabei helfen, diesen schnell und **
ohne Anordnung einer MPU** zurückzubekommen.

[Weitere Informationen zum Verkehrsstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/)

![Strafanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht unterschreibt einen Vertrag in München](
https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2021/09/anwalt-
papiere-muenchen.jpg)

## Sie haben ein Recht auf einen Anwalt!

Gleich, welche Straftaten Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft vorwerfen,
Sie haben nach dem Paragrafen 137 der Strafprozessordnung in einem Strafverfahren
immer das **Recht auf die Beratung durch einen Anwalt** oder eine Anwältin.

Im **Großraum München** können Sie sich dabei gern an meine Kanzlei in der Sophienstraße
3 wenden. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, erhalten Sie Unterstützung
von einem Anwalt, der sich auf die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes, kurz
BtMG, sowie das sich daraus ergebende **Betäubungsmittelstrafrecht** spezialisiert
hat.

Noch Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht? Dann freue ich mich auf Ihren Anruf!

Tel.: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/+498955027277?output_format=md)

## Fragen zum Betäubungsmittelrecht:

### Verbreitete Fragen zum BtMG – Ich kläre Sie auf

Wie sind Besitz und Eigenkonsum im BtM-Recht geregelt?

Im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird in Deutschland bereits der **
Besitz von Rauschgiften strafrechtlich geahndet**. Dabei spielt es keine Rolle, 
in welchem Eigentumsverhältnis die Betäubungsmittel (BtM) stehen und ob der Besitzer
bzw. die Besitzerin mittelbaren oder unmittelbaren Zugang zu diesen hat. Beispielsweise
reicht es, wenn der Schlüssel für die Wohnung vorhanden ist, in der die [Drogen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md)
aufbewahrt werden. Und **selbst der Transport für eine dritte Person gilt** schon**
als Besitz**.

Die in der Bevölkerung verbreitete Annahme, der Eigenkonsum von Rauschgift sei straflos,
wird im [Strafrecht](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/?output_format=md) problematisch
gesehen. Denn eine **klare Abgrenzung zum strafbaren Besitz** ist **meist nur schwer
möglich**. Grundsätzlich meint der Konsum aber die kurzfristige Übernahme von Betäubungsmitteln
zur sofortigen Verköstigung. Darunter fallen solche Fälle, bei denen das Rauschgift
einer anderen Person konsumiert, der Rest der Drogen aber sofort zurückgegeben wird.
Ein klassisches Beispiel hierfür sind die typischen „Joint-Runden“. Um straffrei
zu bleiben, muss der Joint allerdings wieder an den Geber bzw. die Geberin zurückgereicht
werden, da das **Weitergeben an eine andere Person** andernfalls **als strafbare
Verbrauchsüberlassung** geahndet wird. Die Straflosigkeit des Eigenkonsums ist jedoch
nicht mit dem Besitz von Betäubungsmitteln für den Eigenbedarf zu verwechseln, welcher
entgegen weitverbreiteter Ansicht strafbar ist.

In meiner Kanzlei in München stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie 
zu Ihrem Recht.

Ab welcher Menge ist der Besitz von Cannabis strafbar?

Das deutsche Betäubungsmittelrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Mengenbegriffen,
die beim Besitz von Rauschmitteln das Strafmaß bestimmen: die „**geringe Menge**“,
eine „**normale Menge**“ sowie die „**nicht geringe Menge**“.

Bei Besitz einer „geringen Menge“ Cannabis sieht die Staatsanwaltschaft in Einzelfällen
von einer strafrechtlichen Verfolgung ab. Allerdings entscheiden noch weitere Faktoren,
ob Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen und Richter sowie Richterinnen von der Strafe
absehen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Rauschmittel **nur zum Eigenkonsum 
bestimmt **war. Wie viel Gramm Cannabis als eine „geringe Menge“ gilt, ist** in 
den Bundesländern unterschiedlich geregelt**. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen
sind dies beispielsweise bis zu 6 Gramm, in Nordrhein-Westfalen und Berlin sogar
bis zu 10 Gramm. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hierbei nur um Richtwerte
handelt, die unter bestimmten Umständen abweichen können.

Nachfolgend ein Überblick zu den **Richtwerten für die „geringe Menge“** in den 
unterschiedlichen Bundesländern:

 * Baden-Württemberg 6 g
 * Bayern 6 g
 * Berlin 10 g
 * Brandenburg 6 g
 * Bremen 6 g
 * Hamburg 6 g
 * Hessen 6 g
 * Mecklenburg-Vorpommern 5 g
 * Niedersachsen 6 g
 * Nordrhein-Westfalen 10 g
 * Rheinland-Pfalz 10 g
 * Saarland 6 g
 * Sachsen 6 g
 * Sachsen-Anhalt 6 g
 * Schleswig-Holstein 6 g
 * Thüringen 10 g

Gerne nehme ich Ihren individuellen Fall an und bespreche mit Ihnen in meiner Kanzlei
in München alle wichtigen Schritte.

Wann kann ich damit rechnen, dass mein BtM-Eintrag im Führungszeugnis gelöscht wird?

Sobald Sie aus der Freiheitsstrafe entlassen werden, beginnen die Fristen zu verstreichen.
Erst wenn die allerletzte Frist abgelaufen ist, wird der BtM-Eintrag aus dem Führungszeugnis
gelöscht. Es dauert **drei Jahre** bei Geldstrafen,** bis zu dreimonatigen Freiheitsstrafen**
und maximal einem Jahr Bewährungsstrafe. Alles, was darüber hinaus geht, hat eine
Frist von fünf Jahren. Bei lebenslangen Freiheitsstrafen und Sicherheitsverwahrungen
wird der BtM-Eintrag aus Ihrem Führungszeugnis nicht gelöscht.

Wie werde ich bestraft, wenn ich gegen das BtMG verstoße?

Beim Verstoß gegen das BtMG drohen **Geld- oder Freiheitsstrafen**. Die Höhe der
Strafe kommt immer auf die Schwere des Falls an. Bei nicht schweren Verstößen kann
man mit** einer Höchststrafe von fünf Jahren **rechnen. Handelt es sich um einen
schweren Fall, erhöht sich das Strafmaß dementsprechend. Bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe
sind möglich. Die Höhe des Strafmaßes ist im BtMG selbst geregelt. Wichtig ist ebenfalls,
welche **Tathandlung im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittel** einherging. 

Ich habe eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG erhalten. Was soll ich tun?

Kommen Sie am besten auf mich zu. Sie brauchen** auf jeden Fall Unterstützung **
von einem Strafverteidiger! Meistens werden Sie im Zuge einer Anzeige dazu aufgefordert,
sich zu den Vorwürfen zu äußern. Machen Sie dies auf keinen Fall und **gebrauchen
Sie Ihr Schweigerecht**. Vorschnelle Rechtfertigungen können für Sie später zum 
Nachteil sein. Ich weiß, was sinnvolle weitere Schritte sind und führe Sie gerne
durch den Prozess.

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## Passende Blogbeiträge:

 * [Drogenkonsum und Straßenverkehr: Welche Substanzen haben welche Folgen?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/drogenkonsum-strassenverkehr-substanzen-und-folgen/)
 * „Ich hab gestern nur ein bisschen gekifft.“ Diesen Satz höre ich als Anwalt für
   Drogendelikte häufig, wenn Mandanten und Mandantinnen nach einer Polizeikontrolle
   zu mir kommen. Doch die Realität ist… [Drogenkonsum und Straßenverkehr: Welche Substanzen haben welche Folgen? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/drogenkonsum-strassenverkehr-substanzen-und-folgen/)
 * [Sachbeschädigung im Jugendstrafrecht: Welche Strafen drohen Minderjährigen?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sachbeschaedigung-jugendstrafrecht-strafen-und-folgen/)
 * Mit Straftaten wird im Jugendstrafrecht anders umgegangen als im Erwachsenenstrafrecht.
   Dabei gilt auch für Sachbeschädigungen bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren
   stets der Grundsatz „Erziehung statt Strafe“. Teuer werden… [Sachbeschädigung im Jugendstrafrecht: Welche Strafen drohen Minderjährigen? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sachbeschaedigung-jugendstrafrecht-strafen-und-folgen/)
 * [Bußgeldbescheid erhalten – was tun?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldbescheid-erhalten-was-tun/)
 * Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte schnell handeln. Es bleiben Ihnen nach
   Zustellung 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig.
   Wenden Sie sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an mich… [Bußgeldbescheid erhalten – was tun? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldbescheid-erhalten-was-tun/)
 * [Anzeige wegen sexueller Belästigung – so läuft das Verfahren ab](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/)
 * Wer sexuell belästigt wurde, ist im Anschluss oft emotional aufgewühlt. Für ein
   erfolgreiches Verfahren und auch für den Umgang mit den dadurch entstehenden 
   persönlichen Belastungen ist allerdings ein besonnenes Vorgehen… [Anzeige wegen sexueller Belästigung – so läuft das Verfahren ab weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/)
 * [Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sanktionen-jugendstrafrecht/)
 * Jugendliche bis 18 Jahre werden immer, Heranwachsende bis 21 Jahre werden in 
   der Regel nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert. Dabei hängt die Wahl der Ahndung
   im Jugendstrafrecht im Normalfall davon ab,… [Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sanktionen-jugendstrafrecht/)

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Leonhard Graßmann – Ihr Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

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Sophienstraße 380333 München

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#### Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Münchens

Als Ihr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann bin ich für Sie der direkte Ansprechpartner
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