Title: Bußgeldverfahren: Wie läuft es ab?
Published: 31. August 2022
Last modified: 19. Juli 2024

---

# Bußgeldverfahren: Wie läuft es ab?

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind keine Seltenheit und als Teilnehmer oder Teilnehmerin
im Straßenverkehr wurden vermutlich auch Sie schon mal **bei einem Geschwindigkeitsvergehen**
oder einer ähnlichen Ordnungswidrigkeit erwischt. Dann leitet die zuständige Behörde
ein Bußgeldverfahren ein. Wenn sie davon überzeugt ist, dass Sie den Verstoß begangen
haben, erhalten Sie** einen Bußgeldbescheid**, in dem eine Geldbuße verhängt wird.
Gegebenenfalls führt dies auch zur Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister(
der „Verkehrssünderkartei” in Flensburg), oder sogar zu einem Fahrverbot. Wenn Sie
den Bußgeldbescheid nicht anfechten, wird er **nach 14 Tagen bestandskräftig** und
Sie müssen die Geldbuße bezahlen und gegebenenfalls auch Ihren Führerschein für 
einen gewissen Zeitraum abgeben.

Doch eventuell fühlen Sie sich **zu Unrecht beschuldigt** und möchten die Geldbuße,
die Punkte oder gar das Fahrverbot nicht einfach akzeptieren. Wenn Sie einem **Bußgeldbescheid
innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprechen,** wird ein gerichtliches **Verfahren
eingeleitet**. Doch wie läuft dieser Prozess eigentlich ab und was müssen Sie hierbei
beachten? Bei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, Ihrem [Anwalt für Strafrecht München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/),
erfahren Sie genau, wie Sie richtig vorgehen und welche Punkte Sie unbedingt beachten
müssen, damit Sie die Chance zu einer Einstellung des Verfahrens nutzen können.

### **Inhaltsverzeichnis**

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldverfahren-wie-laeuft-es-ab/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Die häufigsten Gründe für ein Bußgeldverfahren](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldverfahren-wie-laeuft-es-ab/?output_format=md#die-haeufigsten-gruende-fuer-ein-bußgeldverfahren)
 3. [Der Ablauf des Bußgeldverfahrens](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldverfahren-wie-laeuft-es-ab/?output_format=md#der-ablauf-des-bußgeldverfahrens)
 4. [So handeln Sie richtig bei einem Bußgeldbescheid](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldverfahren-wie-laeuft-es-ab/?output_format=md#so-handeln-sie-richtig)

![Bußgeldbescheid](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/
6041/2022/08/bussgeldbescheid.jpg)

© Peter Maszlen – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein Bußgeldverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn der oder die Betroffene
   einer Verkehrsordnungswidrigkeit verdächtigt wird.  Sie werden angehört und gegebenenfalls
   wird danach ein Bußgeldbescheid erlassen.
 * Nach dem Einspruch werden alle Beweise noch einmal geprüft und aufgearbeitet.
   In einem Verfahren am Amtsgericht wird die Sachlage dann durch einen Richter 
   oder eine Richterin bewertet. Es kommt zu einem Verhandlungstermin am Amtsgericht.
 * Nutzen Sie die Möglichkeiten, ein Bußgeldverfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden.
   Denn nicht selten werden Fehler bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten gemacht,
   was Ihnen gute Chancen für einen Erfolg im Verfahren eröffnet.

## Die häufigsten Gründe für ein Bußgeldverfahren

Die meisten Bußgeldverfahren werden **wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten** eingeleitet.
Dazu gehören u.a.  Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, unerlaubtes Überholen,
Abstandsverstöße und natürlich auch das **Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss**.

Daneben gibt es aber auch eine Reihe anderer Gesetzesverstöße, die ein Bußgeldverfahren
nach sich ziehen. Im Rahmen der Corona-Pandemie vielen **Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz**
oder die Infektionsschutzverordnungen der Länder. Jeder, der verbotenerweise ohne
Maske erwischt wurde oder Abstände nicht einhielt, hatte ein solches Verfahren zu
befürchten. 

## Der Ablauf des Bußgeldverfahrens ist vorgeschrieben:

Zuerst leitet die Polizei, oder die Behörde, die Sie verdächtigt, eine Ordnungswidrigkeit
begangen zu haben, ein **förmliches Verfahren **gegen Sie ein. Sie werden entweder
direkt vor Ort mündlich angehört oder erhalten, nach Ermittlung Ihrer Adresse, einen
Anhörungsbogen, den Sie ausfüllen können. 

Oft muss der** richtige Betroffene erst ermittelt** werden. Dies ist z. B. der Fall,
wenn zunächst nur ein Blitzerfoto vorliegt. Dann wird anhand des Kennzeichens überprüft,
wer der Halter des Fahrzeugs ist und ob dieser anhand des Fotos als Fahrer infrage
kommt. Wenn der Halter beispielsweise ein Mann ist, die Fahrerin aber weiblich, 
bekommt der Halter einen Anhörungsbogen, auf dem er als Zeuge Angaben zur Fahrerin
machen soll. 

Sobald der Fahrer oder die Fahrerin ermittelt ist, bekommt er oder sie einen** Anhörungsbogen
als Betroffener **zugeschickt. Gelingt es dem Betroffenen nicht, den Tatvorwurf 
zu entkräften, ergeht nach nochmaliger Überprüfung des Sachverhalts durch die Bußgeldbehörde
ein Bußgeldbescheid.

Gegen diesen Bußgeldbescheid kann man** innerhalb von 14 Tagen Einspruch** einlegen.
Tun Sie dies nicht, wird der Bußgeldbescheid bestandskräftig und die Geldbuße muss
bezahlt werden.

Wird Einspruch eingelegt, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr **Einspruch fristgerecht
und ordentlich** erfolgt ist. Danach werden alle **vorhandenen Informationen und
Beweise noch einmal aufgearbeitet** und geprüft. Das Ziel dieses Schritts ist es,
Ihnen die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. 

Danach gibt die Bußgeldbehörde das Verfahren an das zuständige Amtsgericht ab. Bei
einer **Verhandlung im Amtsgericht** wird dann durch einen Richter oder eine Richterin
die Sachlage bewertet und ein abschließendes Urteil gefällt. In diesem Schritt wird
auch das Strafmaß festgelegt.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann die** Geldbuße vollstreckt **werden. Wenn
Sie nicht bezahlen, kann entweder der Gerichtsvollzieher zu Ihnen geschickt werden
und die Zwangsvollstreckung betreiben. In letzter Konsequenz ist auch die Anordnung
der Erzwingungshaft zulässig. Ein „Absitzen” der Geldbuße ist jedoch nicht möglich.
Auch nach Beendigung der Erzwingungshaft muss die Geldbuße immer noch bezahlt werden.

## So handeln Sie richtig bei einem Bußgeldbescheid

In vielen Fällen werden bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten **Formfehler**
gemacht. Zudem werden **Blitzanlagen und Messgeräte häufig falsch bedient** und 
Fehler gemacht. Möglicherweise sind sie defekt, nicht mehr geeicht oder es können
Bedienungsfehler nachgewiesen werden. Auch im weiteren Bußgeldverfahren kommt es
häufig zu Fehlern, die unter Umständen dazu führen, dass das Verfahren eingestellt
werden muss. 

Mit der Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Rechtsanwältin können Sie diese**
Fehler aufdecken** und ein Verfahren zu Ihren Gunsten entscheiden. Lassen Sie sich
daher am besten frühzeitig durch den Profi beraten und unterstützen. So können alle
Möglichkeiten genau geprüft und die Chancen auf eine Straffreiheit genutzt werden.
Denn nicht immer ist es sinnvoll, die Geldbuße (und gegebenenfalls Punkte oder Fahrverbot)
in Kauf zu nehmen, selbst wenn Sie der Meinung sind, einen Fehler gemacht zu haben.

### Blogartikel zu verwandten Themen:

[Anhörungsbogen bei Ordnungswidrigkeiten: Was sind meine Rechte und Pflichten?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anhoerungsbogen-bei-ordnungswidrigkeiten-was-sind-meine-rechte-und-pflichten/)

[Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Das sind die Unterschiede](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ordnungswidrigkeit-oder-straftat-das-sind-die-unterschiede/)

[Verkehrskontrolle – Das sind Ihre Rechte und Pflichten bei Polizeikontrollen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrskontrolle-rechte-und-pflichten/)

#### Hier geht es zum nächsten Artikel:

## Beitragsnavigation

[Das richtige Verhalten bei Exhibitionismus](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-richtige-verhalten-bei-exhibitionismus/)

[Das Punktesystem: 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/)