Title: Cannabis am Steuer: Was Sie über drohende Fahrverbote wissen sollten
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 7. August 2024

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# Cannabis am Steuer: Was Sie über drohende Fahrverbote wissen sollten

Wer sich unter **Cannabis-Einfluss** hinter das Steuer setzt, gefährdet alle Teilnehmer
des Straßenverkehrs. Der **Bußgeldkatalog** sieht daher empfindliche Strafen für
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) im Straßenverkehr vor: Punkte in
Flensburg, Geldstrafen und (bislang) grundsätzlich Fahrverbote. Allerdings urteilte
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Frühjahr in einer vielbeachteten Entscheidung,
dass eine einmalige (!) Autofahrt unter Cannabis-Einfluss **nicht automatisch** 
zum **Führerscheinentzug** führen muss. Im konkreten Fall kommt es jedoch wesentlich
auf Ihr Verhalten und Ihren juristischen Beistand an, wie die Angelegenheit ausgeht.
Als **[Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/)**
erkläre ich Ihnen hier, was Sie zum Thema Cannabis am Steuer und über drohende Fahrverbote
wissen müssen.

![Cannabis beim Autofahren](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/
sites/6041/2021/09/drogen-am-steuer-muenchen.jpg)

 © adobeStock/canecorso

## Autofahren unter Cannabis-Einfluss: Punkte in Flensburg, Geldbuße und Fahrverbot

Wenn Sie in eine **Polizeikontrolle** geraten und festgestellt wird, dass Sie unter
dem **Einfluss von Cannabis** Auto gefahren sind, sind die Regeln prinzipiell eindeutig:
Der erste Verstoß wird mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Geldbuße und einem
Monat Fahrverbot geahndet. Die zweite Ordnungswidrigkeit schlägt mit ebenfalls zwei
Punkten, 1.000 Euro Geldbuße und drei Monaten Fahrverbot zu Buche. Bei der dritten
Auffälligkeit sind es zwei Punkte, 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Diese 
Angaben sind jedoch häufig rein theoretischer Natur, weil die Strafverfolgungsbehörden
Ihnen spätestens, wenn Sie das zweite Mal erwischt werden, unterstellen werden, 
dass Sie Gelegenheits- oder gar Regelkonsument sind. Damit wird Ihre Fahreignung
grundsätzlich infrage gestellt – und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

## THC und THC-COOH: Zwei Werte, die für Ihren Führerschein wichtig sind

Für Cannabis am Steuer sind zwei medizinische Werte von Bedeutung: Zum einen die
in Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) angegebene Tetrahydrocannabinol (THC)-Konzentration
im Blut, die – ähnlich dem Promillewert – die vorhandene Menge des Wirkstoffs von
Cannabis erfasst. Zum anderen der **THC-Carbonsäure-Wert** (THC-COOH), der – vereinfacht
gesagt – ein Indikator für den Abbau des Cannabis-Wirkstoffs ist – und über den 
daher Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Konsums gezogen werden können. Ab einem
THC-Wert von 1,0 ng/ml gehen die Gerichte davon aus, dass Sie nicht zwischen Teilnahme
am **Straßenverkehr** und **Cannabis-Konsum** trennen können – wodurch ein Entzug
der Fahrerlaubnis droht. Ein THC-COOH-Wert von über 100 ng/ml gilt in der praktischen
Rechtsprechung als Indiz für gelegentlichen Konsum – und damit für Fahruntauglichkeit.

## Experten-Rat: Schweigen Sie beharrlich und kontaktieren Sie einen Anwalt

Als Inhaber der Kanzlei Leonhard Graßmann rate ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung:

 * Machen Sie bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle niemals Angaben zu Ihrem
   Konsum.
 * Verzichten Sie unbedingt auf die Beteuerung eines erstmaligen Vergehens, die 
   immer als **Schutzbehauptung** eingestuft wird.
 * Weisen Sie gegebenenfalls auf Ihr **Aussageverweigerungsrecht** hin.
 * Kontaktieren Sie unverzüglich einen **kompetenten Rechtsanwalt mit Expertise 
   im Betäubungsmittelstrafrecht**.

## Das Leipziger Urteil: Nun entscheiden die Fahrerlaubnisbehörden

Das eingangs erwähnte **Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig** setzt 
zwar den Automatismus außer Betrieb, mit dem auch eine einmalige Cannabis-Fahrt 
mit einem **Führerscheinentzug** geahndet wurde – ein Freifahrtschein ist das Urteil
jedoch nicht. Die Richter stellen es gleichzeitig nämlich den Fahrerlaubnisbehörden
anheim, eventuell mit einem Gutachten zu klären, ob der Cannabis-Konsument seine
Fahrtauglichkeit korrekt einzuschätzen vermag. Hier kommt es besonders auf das Fingerspitzengefühl,
die Kompetenz und Erfahrung eines versierten Rechtsanwalts an, um eine **medizinisch-
psychologische Untersuchung** (**MPU**) abzuwenden.

## Cannabis am Steuer: Fahrfehler bedeuten Entzug der Fahrerlaubnis

Werden Sie unter **Cannabis-Einfluss** durch Ausfallerscheinungen oder **Fahrfehler**
im Straßenverkehr auffällig, droht ein Strafverfahren, das regelmäßig mit Entzug
der Fahrerlaubnis, Geldbußen und langen Sperrfristen für die **Neubeantragung des
Führerscheins** endet. Die zuständige Führerscheinstelle kann die Vorlage eines 
medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen und – sollte die Fahrerlaubnis 
nicht bereits im Strafverfahren entzogen worden sein – ihrerseits den Führerschein
wegen mangelnder Fahreignung entziehen.

## Nehmen Sie rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch

Bitte beachten Sie auch: Wird Ihnen ein regelmäßiger Cannabis-Konsum nachgewiesen,
kann Ihnen der Führerschein entzogen werden – und zwar auch dann, wenn Sie im berauschten
Zustand weder Auto, Lkw noch Fahrrad gefahren sind, also hinter keinem Steuer/Lenker
gesessen haben. Nehmen Sie daher bei allen rechtlichen Konflikten, in denen Ihnen**
Drogenbesitz oder -konsum** vorgeworfen wird, sofort **juristische Hilfe** durch
einen **spezialisierten Rechtsanwalt** in Anspruch. Als Inhaber der Kanzlei Leonhard
Graßmann kann ich Ihnen nach Akteneinsicht und Abwägung aller Möglichkeiten konkrete
Vorschläge machen, wie der Schaden am besten begrenzt wird.

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[Das erste Mal in München vor Gericht – darauf sollten Sie achten](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/gericht-tipps/)

[Notwehr im Strafrecht: Wann und wie dürfen Sie sich verteidigen?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/notwehr-im-strafrecht/)