Title: Das Punktesystem: 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen
Published: 6. Oktober 2022
Last modified: 7. August 2024

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# Das Punktesystem: 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen

 Veröffentlicht am 6. Oktober 20227. August 2024

## 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen

Das Punktesystem ist ein fester Bestandteil in der Straßenverkehrsordnung. Damit
werden Verkehrssünder und -sünderinnen bestraft und Fahrverbote verhängt. Wenn Sie
bei einem Verkehrsverstoß erwischt wurden, müssen Sie daher damit rechnen, dass 
Ihnen Punkte auferlegt werden. Als [Anwalt für Verkehrsstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/)
weiß ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, welche **fünf entscheidenden Faktoren**
Sie in Bezug auf **das Punktesystem** kennen müssen. In diesem Ratgeber stelle ich
Ihnen diese Punkte näher vor.

## Inhaltsverzeichnis

 * [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 * [Punkt 1: Diesen Zweck erfüllt das Punktesystem](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/?output_format=md#punkt-1)
 * [Punkt 2: So viele Punkte können Sie maximal erreichen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/?output_format=md#punkt-2)
 * [Punkt 3: Punkte abbauen ist möglich](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/?output_format=md#punkt-3)
 * [Punkt 4: So können Sie Ihren Punktestand abfragen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/?output_format=md#punkt-4)
 * [Punkt 5: Lassen Sie sich bei einem Punktevergehen rechtlich beraten ](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/?output_format=md#punkt-5)

![Verkehrsteilnehmer](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/
6041/2022/10/cars-moving-on-the-road-in-city-in-late-evening-view-to-the-traffic-
with-trafficlights-and-transport.jpg)

Marina Lohrbach – stock.adobe.co

## Das Wichtigste in Kürze

 * Punkte im Straßenverkehrsregister verfallen erst nach längeren Zeiträumen, die
   je nach Delikt zwischen zweieinhalb und zehn Jahren liegen können. Sie können
   einmal in fünf Jahren auch einen Punkt abbauen, wenn Sie freiwillig an einem 
   Fahreignungsseminar teilnehmen.
 * Sie können einen maximalen Punktestand von acht Punkten erreichen. Bereits davor
   erhalten Sie eine oder mehrere Verwarnungen, die jeweils mit einem Bußgeld belegt
   sind.
 * Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Ihnen ein Verkehrsdelikt mit einer Punktestrafe
   zur Last gelegt wird. Denn in vielen Fällen können Sie die Strafe mildern oder
   sogar abwenden.

## Punkt 1: Diesen Zweck erfüllt das Punktesystem

In Deutschland dient das Punktesystem der Erfassung von Verkehrssündern und -sünderinnen.
Hierbei soll berücksichtigt werden, dass Verkehrsteilnehmende nicht nur einmalig**
Delikte** begehen, sondern dies **wiederholt** tun. So kann die Strafe nach dem 
ersten Vergehen noch mild ausfallen und bei einer Wiederholungstat wird dann eine
höhere Strafe oder sogar ein Fahrverbot verhängt.

## Punkt 2: So viele Punkte können Sie maximal erreichen

Das Punktekonto umfasst **maximal acht Punkte**. Wenn Sie diesen Wert erreichen,
wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Schon davor werden Sie vorgewarnt und mit
zusätzlichen Geldbußen belegt. Reagieren Sie daher rechtzeitig, wenn Ihnen ein Vergehen
unter der Androhung von Punkten zur Last gelegt wird.

## Punkt 3: Punkte abbauen ist möglich

Das Abbauen von Punkten ist möglich. Allerdings gelten dafür **strenge Voraussetzungen**:

 * Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
 * Nur einmal alle fünf Jahre möglich
 * Nur ein Punkt kann abgebaut werden

## Punkt 4: So können Sie Ihren Punktestand abfragen

Sie können jederzeit Ihren Punktestand bei der Behörde abfragen. Hierzu brauchen
Sie einen Identitätsnachweis. Der Antrag kann direkt **vor Ort oder online** gestellt
werden. Die Erteilung der Auskunft ist hierbei **kostenlos**.

## Punkt 5: Lassen Sie sich bei einem Punktevergehen rechtlich beraten

Punkte verfallen erst nach vergleichsweise langen Fristen. Diese liegen je nach 
Vergehen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Nehmen Sie daher Punkte nicht einfach
hin, wenn Ihnen diese angedroht werden. Denn mit einer rechtlichen Beratung lassen
sich viele** Strafen abmildern oder komplett abwenden**. Es lohnt sich daher, wenn
Sie für Ihr Recht kämpfen. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne, wenn
Ihnen ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt wird.

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