Title: Die Arbeit als Strafverteidiger
Published: 22. Februar 2021
Last modified: 8. August 2024

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# Die Arbeit als Strafverteidiger

Im deutschen Rechtssystem steht jedem Beschuldigten im Rahmen einer **Ermittlung,
Anklage oder Strafverfolgung** ein Strafverteidiger zu. Er kann per Gerichtsbeschluss
als **Pflichtverteidiger** gestellt oder im Rahmen der **Wahlverteidigung** selbst
vom Beschuldigten ausgewählt werden. Der Verteidiger steht dem Mandanten mit Fachwissen
über die gesetzlichen Grundlagen zur Seite – **gerichtlich** und **außergerichtlich**.
Doch wie genau wird man Strafverteidiger und was sind die Aufgaben? Das möchte ich,
Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, [**Strafverteidiger in München**](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/?output_format=md),
Ihnen erläutern.

![Strafverteidiger, Text Schreibmaschine](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-
content/uploads/sites/6041/2021/09/strafverteidiger-muenchen.jpg)

 © Andreas Gruhl/stock.adobe.com

## Wie wird man Strafverteidiger?

Als Strafverteidiger arbeitet, wer sich als zugelassener Rechtsanwalt auf das **
Themengebiet Strafverteidigung** spezialisiert und die Befähigung zum Richteramt
mittels Staatsexamina erlangt. Mit einher geht im Idealfall die Arbeit im Fachgebiet
des Strafrechts.

Strafverteidiger können entweder bei **Pflichtverteidigung einem Mandanten** vom
Gericht zugewiesen oder** im Sinne der Wahlverteidigung** von diesem selbst ausgewählt
werden. Unterschied ist hierbei nicht die Art der Verteidigung, sondern die **Begleichung
der Kosten**. Während ein Wahlverteidiger vom Mandanten direkt bezahlt wird, laufen
die Kosten einer Pflichtverteidigung zunächst über die Staatskasse. Im Fall einer
Verurteilung versucht der Staat, die Kosten vom Verurteilten beizutreiben – auch
bei Mittellosigkeit.

## Was zeichnet einen Strafverteidiger aus?

Strafverteidiger ist zum einen **“unabhängiges Organ der Rechtspflege”**. Das heißt,
dass der Rechtsanwalt bestimmten Verpflichtungen unterworfen ist: Er darf zum Beispiel
nicht für den Mandanten lügen. Unabhängig heißt, dass er keinen Weisungen durch 
die Justiz unterworfen ist. Zum anderen **vertritt ein Verteidiger den Mandanten
und handelt in dessen Interesse** (Verteidigung). Im Rahmen des Gesetzes ist der
Strafverteidiger somit dazu verpflichtet, sich ausschließlich für den Mandanten 
einzusetzen.

Die grundlegenden Voraussetzungen eines guten Strafverteidigers sind natürlich die**
Kenntnis des Strafrechts** **und des Strafprozessrechts**. Daraus und aus seiner
Erfahrung mit Gerichtsverfahren, seiner **Menschenkenntnis** und seiner Erfahrung
aus einer Vielzahl von Mandaten entwickelt ein Verteidiger seine **Taktik** für 
das jeweilige Verfahren.

Trotz ihrer Unterschiede haben Strafverfahren eines gemeinsam: Sie belasten die 
Betroffenen sehr. Ein guter Verteidiger versteht es, seinen Mandanten diese Belastung
soweit wie möglich abzunehmen.

## Was sind die Aufgaben eines Strafverteidigers?

Viele stellen sich unter der Arbeit des Strafverteidigers nur dessen Gerichtsauftritte
an der Seite des Mandanten vor – mit hitzigen Zeugenbefragungen und zahlreichen 
Einsprüchen. Auch wenn diese Tätigkeiten dazu gehören, sind sie jedoch nur ein Teil
des großen Arbeitsfeldes eines Strafverteidigers.

Als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger wird man besonders dann zu Rate gezogen
oder zu Hilfe gerufen, wenn schlagartig und ohne Ankündigung **Hausdurchsuchungen**
oder **Verhaftungen** stattfinden. Das setzt eine gewisse **Agilität** voraus. Sitzt
ein beschuldigter Mandant bereits in Untersuchungshaft, muss der Strafverteidiger
die Gespräche zudem im Gefängnis führen, was mit einem Reiseaufwand quer durch ganz
Deutschland verbunden sein kann.

**Weitere tägliche Aufgaben sind beispielsweise:**

 * Beratung des Mandanten zu seinen Rechten und Pflichten
 * Beratung des Mandanten zur Aussagepflicht oder zum Aussageverweigerungsrecht
 * Unbeschränkte Akteneinsicht im gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren (§ 147
   StPO) und Besprechung des Akteninhalts mit dem Mandanten
 * Beistand des Mandanten bei Beschuldigtenvernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
   oder den Ermittlungsrichter
 * Sicherung der Beweislage zu jedem Zeitpunkt
 * Vorbereitung des Mandanten auf Aussagen vor Gericht
 * Betreuung des Mandanten im gesamten Verfahren
 * Begleitung bei Verhandlungen vor Gericht
 * Vorbereitung von sämtlichen Zeugenbefragungen
 * Jegliche Antragsvorbereitung und -stellung bei Gericht
 * Einlegung von Rechtsmitteln, z. B. Revision
 * Kontrolle der Einhaltung der Verfahrensvorschriften
 * Einhaltung eines geordneten Verfahrensablaufs

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