Title: Ermittlungsverfahren Betäubungsmittelgesetz
Published: 26. Oktober 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Ermittlungsverfahren Betäubungsmittelgesetz

Bei Drogenbesitz droht schnell ein Ermittlungsverfahren, denn bereits der Besitz
geringer Mengen Marihuana, Kokain oder Cannabis kann eine Strafbarkeit nach dem **
Betäubungsmittelgesetz** (BtMG) mit sich ziehen. Doch nicht nur wer Drogen besitzt,
kann belangt werden, sondern vor allem auch der **Handel mit Betäubungsmitteln**
steht unter Strafe. 

![Verschiedene Betäubungsmittel ](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
uploads/sites/6041/2023/10/cocaine-dried-hemp-and-ecstasy-on-grey-table.jpg)

## Was ist ein Ermittlungsverfahren im Betäubungsmittelstrafrecht? 

Das Ermittlungsverfahren stellt das erste Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens
dar. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens untersucht die Staatsanwaltschaft gemeinsam
mit der Polizei, ob sich der Anfangsverdacht soweit bestätigt, dass eine Anklage
erhoben werden kann. Daher werden innerhalb des Ermittlungsverfahrens Maßnahmen,
wie zum Beispiel die Befragung von Zeugen oder das Sammeln von **Beweismitteln**
durchgeführt. Insbesondere bei Verstößen gegen das BtMG werden auch nicht selten**
Durchsuchungen** durchgeführt, um mögliche Anzeichen für den Besitz von Drogen und
Betäubungsmitteln aufzuspüren. 

Außerdem wird der oder die Beschuldigte selbst zu der Tat verhört, was in Form einer**
Vorladung** geschehen kann. Hier kann er bzw. sie eine Aussage tätigen oder sich
auf sein bzw. ihr Recht zu Schweigen berufen. Grundsätzlich gilt dabei das Prinzip,
dass alles, was der oder die Beschuldigte aussagt, im späteren Prozess gegen ihn
bzw. sie verwendet werden kann. Um dies zu verhindern, bietet es sich an, bereits
frühestmöglich einen **Strafverteidiger** zu beauftragen. 

## Wie kommt es zu einem Ermittlungsverfahren? 

Das Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn diese
einen **Anfangsverdacht** der Begehung einer Straftat hat. Der Anfangsverdacht reicht
bereits aus, um das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Meist geschieht dies über 
eine **Anzeige** oder durch Kenntnisnahme auf anderem Weg, z. B. eine Streifenfahrt
der Polizei oder einen zufälligen **Drogenfund**. 

## Wie lange dauert das Ermittlungsverfahren an? 

Das Ermittlungsverfahren dauert so lange an, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen
abgeschlossen hat. Kommt die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
zu dem Schluss, dass ein **hinreichender Tatverdacht** vorliegt, wird sie die Tat
zum Gericht anklagen. Können allerdings nicht genug Beweise erbracht werden, wird
das **Verfahren eingestellt.** 

Nach dem Ermittlungsverfahren geht das Strafverfahren in die folgenden Stadien über:

 *  Zwischenverfahren
 *  Hauptverfahren
 *  Vollstreckungsverfahren

Im Zwischenverfahren prüft der zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin 
nochmals, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zu Gericht zugelassen wird. Ist 
er bzw. sie derselben Ansicht wie die Staatsanwaltschaft, dass eine Verurteilung
wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch, wird die **Anklage** vor Gericht 
zugelassen. In diesem Fall folgt das Hauptverfahren, in welchem die Hauptverhandlung
angesetzt wird, zu der der oder die Angeklagte zu laden ist und auch zu erscheinen
hat. 

## Welche Möglichkeiten hat ein Rechtsanwalt? 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens im Betäubungsmittelstrafrecht hat der Rechtsanwalt
oder die Rechtsanwältin eine ganze Reihe an unterschiedlichen Möglichkeiten, um 
die Strafverteidigung so effizient und erfolgreich wie möglich zu gestalten: zunächst
wird er oder sie **Akteneinsicht** bei der Staatsanwaltschaft beantragen, um sich
einen Eindruck von dem aktuellen Sachstand zu machen. Anschließend setzt er oder
sie sich mit dem Richter und dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung und erörtert
die Möglichkeiten einer **Einstellung** des Verfahrens zu Gunsten des oder der Angeklagten.

Geht das Verfahren ins Hauptverfahren über, wird der Strafverteidiger bzw. die Strafverteidigerin
in Zusammenarbeit mit dem oder der Angeklagten eine **Verteidigungsstrategie** erarbeiten
und diese vor Gericht vertreten. Oftmals kann der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin
auch die Aussage für den Angeklagten oder die Angeklagte vor Gericht tätigen, sodass
dieser bzw. diese nicht selbst aussagen muss. Im Fokus dabei wird immer der für 
den Mandanten bzw. die Mandantin** günstigste Verfahrensausgang** stehen. Ihr [Anwalt für Drogendelikte](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/)
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