Title: Fahrerflucht: Begriffsdefinition, strafrechtliche Folgen &#038; die richtige Verhaltensweise
Published: 22. Februar 2021
Last modified: 7. August 2024

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# Fahrerflucht: Begriffsdefinition, strafrechtliche Folgen & die richtige Verhaltensweise

 Veröffentlicht am 22. Februar 20217. August 2024

Auffahrunfälle sind schnell passiert – beim Ein- und Ausparken, beim Passieren von
engen Straßen und in vielen anderen Szenarien. Ist kein offensichtlicher Schaden
zu erkennen, fahren viele Autofahrer wieder weiter – **begehen gesetzlich gesehen
jedoch eine Straftat**: die Fahrerflucht. Wie sich diese laut Gesetz definiert, 
was mögliche Folgen sind und wie Sie sich als Autofahrer eigentlich verhalten sollten,
habe ich, [**Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in München**](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/?output_format=md),
hier für Sie zusammengefasst.

![Mann am Steuer](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/
6041/2021/09/fahrerflucht-muenchen.jpg)

 © Song_about_summer/stock.adobe.com

## Wie definiert sich Fahrerflucht?

Egal, ob Sie am Spiegel hängen geblieben sind oder beim rückwärts Einparken ein 
anderes Fahrzeug gestreift haben – neben offensichtlichen Auffahrunfällen oder schwerwiegenden
Zusammenstößen zählen **auch kleine Vorgänge wie diese laut Verkehrsordnung als 
Unfall**.

Wer sich nun vom Unfallort entfernt, ohne eine angemessene Zeit auf den Beteiligten
zu warten oder den Unfall polizeilich zu melden, begeht laut § 142 Strafgesetzbuch(
StGB) **Fahrerflucht**. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich „nur“ um Bagatellschäden(
Sachschäden) handelt – wer einen Kratzer beim anderen Fahrzeug erkennen kann,** 
muss auf den Halter des Fahrzeugs zum Informationsaustausch warten**. Besonders 
schwerwiegend ist die Flucht, wenn ein hoher Sach- oder sogar Personenschaden vorliegt.

## Der Zettel hinter dem Scheibenwischer genügt? Von wegen!

Irrtümlicherweise sind viele Verkehrsteilnehmer der Meinung, dass ein eingeklemmter
Zettel hinter dem Scheibenwischer ausreicht, um den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges
zu informieren. Doch auch wenn Sie Ihren Namen und Ihre Nummer hinterlassen und 
sich **ohne Meldung bei der Polizei vom Unfallort entfernen, machen Sie sich strafbar**.

**So ist es richtig:** Taucht der andere Autofahrer nach Ablauf der Wartezeit nicht
auf, hinterlassen Sie Ihre Daten und melden Sie sich umgehend bei der nächsten Dienststelle
der Polizei.

## Mögliche Folgen von Fahrerflucht

Die Folgen von Fahrerflucht können sein:

 * Probezeitverlängerung & Teilnahme an einem Aufbauseminar
 * Punkte in Flensburg
 * Geldstrafe
 * Führerscheinentzug & Fahrverbot
 * Freiheitsstrafe

Maßgebend für die Strafe ist die Verhaltensweise des Fahrers und die Höhe des Schadens.
Das Strafmaß ist je nach Schadenshöhe in Stufen eingeteilt, die mit unterschiedlichen
Sanktionen ahnden.

## So verhalten Sie sich richtig

Die folgenden Dinge sollten Autofahrer nach einem Unfall beachten, um keine Straftat
durch Unfallflucht zu begehen:

 * **Bei Sachschaden und anwesendem gegnerischen Verkehrsteilnehmer**
   Suchen Sie
   den Fahrer auf, tauschen Sie Ihre Personalien aus und beschließen gemeinsam, 
   ob Sie die Polizei informieren oder nicht.
 * **Bei Sachschaden und abwesendem gegnerischen Autofahrer**
   Je nach Tageszeit,
   Unfallort und Schwere des Unfalls gelten andere Wartezeiten für Unfallverursacher:
    - Warten Sie bei leichten Unfällen nachts mindestens 20 Minuten, mindestens 
      60 Minuten am Tag.
    - Bei schwerwiegenden Unfällen beträgt die Wartezeit bis zu 2 Stunden.
 * So gewährleisten Sie, dass der andere Autofahrer zu seinem Wagen zurückkehren
   und Sie die Personalien austauschen bzw. die Polizei informieren könnten. Taucht
   in dieser Zeit niemand auf, hinterlassen Sie Ihre Personalien am Fahrzeug und
   suchen Sie die nächste Polizeidienststelle auf, um den Unfall zu melden.
 * **Bei Personenschaden**
   Liegt ein Personenschaden in Form von verletzten Fußgängern
   oder Ähnlichem vor, muss in jedem Fall die Polizei informiert werden. Selbstverständlichsagend
   warten Sie in solch einem Fall nicht darauf, ob die Fahrzeughalter der anderen
   geschädigten Verkehrsmittel (zum Beispiel am Straßenrand) anwesend sind, bis 
   Sie die Polizei verständigen.
 * Verlassen des Unfallortes ohne Wartezeit
   Die letzte Möglichkeit, um Strafmilderung
   bei Fahrerflucht zu erhalten, ist die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden.
   Dies wirkt sich jedoch nur dann strafrechtlich positiv aus, wenn:
    - der Unfall keinen hohen Schaden verursacht hat
    - niemand zu Schaden gekommen ist
    - der Unfall nicht im fließenden Verkehr stattgefunden hat

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