Title: Das erste Mal in München vor Gericht – darauf sollten Sie achten
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 5. August 2024

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# Das erste Mal in München vor Gericht – darauf sollten Sie achten

Die Situation in einem Gerichtssaal ist ungewohnt und bisweilen auch furchteinflößend.
Als [**Strafverteidiger in München**](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/?output_format=md)
kenne ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, die Verunsicherung meiner Mandanten im
Gerichtssaal, wenn ein **Urteil wegweisend** ist für die Zukunft und schlimmstenfalls
mit einem **Freiheitsentzug** endet. Gemeinsam mit meinem Mandanten bereite ich 
deshalb die Hauptverhandlung und das erste Mal vor Gericht sorgfältig vor. Worauf
Sie achten sollten? Hier sind die wichtigsten Informationen.

## Die Sitzordnung in einem Gerichtssaal

Die gute Nachricht: Gerichtssäle sind in Bezug auf die Sitzordnung alle nach demselben
Schema eingerichtet.

 * Etwas erhöht sitzt in Strafprozessen der **Strafrichter**, der bei Strafsachen
   in erster Instanz von **zwei Schöffen** flankiert wird.
 * Vor der **Richterbank** sitzen (vom Richter aus gesehen) auf der rechten Seite
   der **Strafverteidiger** sowie der **Angeklagte**. Das sind mein Mandant und 
   ich.
 * Auf der gegenüberliegenden Seite, also links vor der Richterbank, nimmt ein Vertreter
   der **Staatsanwaltschaft** Platz. Das können ein Staatsanwalt oder auch ein Rechtsreferendar
   sein.
 * Neben der Staatsanwaltschaft sitzen der **Nebenkläger** mit Rechtsanwalt sowie
   gegebenenfalls ein Sachverständiger.

Meistens sind die Anwälte näher beim Richter platziert als der Angeklagte beziehungsweise
der Nebenkläger. In der Mitte vor der Richterbank befindet sich ein Tisch mit Stuhl,
auf dem die am Verfahren beteiligten Personen sowie Zeugen für Befragungen Platz
nehmen. Gegenüber der Richterbank, auf der anderen Seite des Raumes, sitzen die 
Zuschauer. Sofern es sich um ein für die Öffentlichkeit interessantes Verfahren 
handelt, nehmen hier auch die Medienvertreter Platz.

## Gibt es einen Dresscode vor Gericht?

Nein, eine **Kleidungsvorschrift** gibt es nicht. Heutzutage ist auch Freizeitkleidung
erlaubt, solange sie nicht provozierend oder anstößig ist. Im Vordergrund stehen
der Respekt und die Achtung gegenüber dem Gericht, dem durch ein **gepflegtes Äußeres**
sowie durch ordentliche Kleidung Rechnung getragen wird. Frauenfeindliche Aufdrucke
oder politische Parolen auf T-Shirts oder Jacken haben in einem Gerichtssaal nichts
zu suchen. Wichtig ist, dass Sie Kleidung tragen, in der Sie sich wohlfühlen und
frei bewegen können. Auf diese Weise lässt sich die Anspannung leichter ertragen.

## Soll ich reden oder lieber schweigen?

Im Rahmen der Befragung werden Sie nach Ihren Personalien gefragt. Ansonsten bespreche
ich mich als Rechtsanwalt vorab mit meinem Mandanten. Wir verabreden vor der Verhandlung,
in welchem Umfang Sie sich einlassen sollen. Als Angeklagter oder Beschuldigter **
müssen Sie sich nicht äußern**, sondern können auch schweigen. Aufgrund meiner langjährigen
Erfahrung und meiner umfassenden Fachkenntnisse als Strafverteidiger in München 
garantiere ich Ihnen ein faires Verfahren, durch das ich Sie sicher führen werde.

## Was Sie zu Hause lassen sollten und was Sie mitbringen dürfen

Es mag selbstverständlich sein, doch immer wieder kommt es vor, dass Mandanten **
gefährliche Gegenstände** bei sich führen. **Waffen** jeglicher Art sind im Gerichtssaal
verboten. Ohnehin müssen sie vor Betreten des Gerichts abgegeben werden. Gleiches
gilt für **Alkohol **und Drogen, die ebenfalls zu den absoluten Tabus gehören. Auch
das Mitbringen von Haustieren, zum Beispiel einem Hund, ist durch die Hausordnung
untersagt. Anderes gilt für Therapiehunde, die vom Verbot ausgenommen sind. Was 
Sie **mitbringen dürfen**, ist moralische **Unterstützung durch Freunde**, Bekannte
und Familienangehörige, die sich allerdings ruhig und dem Anlass entsprechend verhalten
sollten.

## Die Vorarbeit vor einer Verhandlung

Die Wiedergutmachung ist ein wesentliches Merkmal für die Strafzumessung. Sofern
Sie einen Dritten finanziell geschädigt haben, sollten Sie versuchen, noch vor dem**
Verhandlungstermin** den Schaden zu ersetzen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, können
Sie sich um eine **Ratenzahlungsvereinbarung** bemühen und zunächst einmal so viel
leisten, wie Sie können. Ist aufgrund der Tat kein Schadenersatz möglich, können
Sie zum Beispiel **Schmerzensgeld** leisten oder um Entschuldigung bitten. Handlungen,
die auf Wiedergutmachung gerichtet sind, wirken sich in jedem Fall günstig auf das
Strafmaß aus.

## Die Atmosphäre vor Gericht und den Richter kennenlernen

Sofern Gelegenheit dazu besteht, ist es sinnvoll, sich vor dem ersten Mal vor Gericht
mit der Atmosphäre vertraut zu machen. Um die Nervosität zu reduzieren und an Sicherheit
zu gewinnen, können Sie sich vorab eine Verhandlung anschauen. Die meisten Verfahren
sind **öffentlich**, sodass Sie sich jederzeit als Zuschauer dazu setzen können.
Im Idealfall wird die Verhandlung von dem Richter geführt, vor den Sie später treten
müssen. Auf diese Weise können Sie möglicherweise in Erfahrung bringen, wie er in
bestimmten Situationen reagiert.

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