Title: Jugendstrafrecht Muenchen
Published: 20. April 2023
Last modified: 15. August 2024

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# Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

Eine begangene Straftat ist für Jugendliche eine **schwer einschneidende Erfahrung**,
die oft mit einer erheblichen seelischen Belastung für die ganze Familie der Heranwachsenden
einhergeht. Hier ist eine gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung durch 
einen erfahrenen und einfühlsamen Rechtsanwalt essenziell. Als passionierter Rechtsanwalt
und Strafverteidiger für Jugendstrafrecht in München bin ich **spezialisiert auf
die Verteidigung jugendlicher Straftäter**. Durch meine langjährige Berufserfahrung
und Expertise in diesem Bereich kann ich als Strafverteidiger das bestmögliche gerichtliche
Ergebnis beim Jugendstrafverfahren für Ihr Kind erwirken.

Ich sorge dafür, dass die Jugendlichen und Heranwachsenden in einem **fairen Verfahren
engagiert verteidigt werden**. Ihren Kindern stehe ich darüber hinaus mit Rat und
Tat zur Seite, sowohl bei der Verteidigung in Gerichtsverfahren als auch bei der
Beratung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Meine Kanzlei ist bekannt für ihre**
professionelle, aber auch einfühlsame Betreuung**. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren,
wenn Sie Fragen oder rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Jugendstrafrecht
haben. Ich bin für Sie da und helfe Ihnen gerne weiter.

Ihr Kind hat eine Straftat begangen? Keine Sorge – mit einem spezialisierten Rechtsanwalt
lassen sich große Jugendstrafen meist verhindern. Lassen Sie sich beraten:
Tel.:
[089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-muenchen/+498955027277?output_format=md)

## Was unterscheidet das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?

| **Alter** | **Straf­mündig­keit** | **Besonder­heiten** | 
| Unter 14 Jahren | ⌊Jugendstrafrecht icon kreuz⌉Nein |

 * Keine straf­rechtliche Ver­antwortung
 * Maß­nahmen des Jugend­amtes oder der Kinder- und Jugend­psychiatrie

 | 
| 14 bis 17 Jahre | ⌊Jugendstrafrecht icon check⌉Ja |

 * Regel­ungen des Jugend­straf­rechts
 * Mildernde Umstände
 * Erziehungs­maß­regeln und Jugend­strafen

 | 
| 18 bis 20 Jahre | ⌊Jugendstrafrecht icon check⌉Ja |

 * Regel­ungen des Jugend­straf­rechts
 * Erwachsenen­­strafen möglich, sofern angemessen

 | 
| Ab 21 Jahren | ⌊Jugendstrafrecht icon check⌉Ja |

 * Regelungen des Erwachsenen­straf­rechts
 * i.d.R. härtere Strafen als im Jugend­straf­recht

 |

Warum gibt es das Jugendstrafrecht bzw. warum können Jugendliche nicht nach dem „
normalen“ Gesetz verurteilt werden? Die deutsche Gesetzgebung birgt in ihrer Komplexität
vor allem im Jugendstrafrecht Tücken und viele Besonderheiten. Als Heranwachsender
und vor allem Erziehungsberechtigter sollte man sich dessen bewusst sein und sich
bestenfalls von einem Anwalt **professionelle Hilfe einholen**, sobald man mit dem
Jugendstrafrecht in Berührung kommt. Einem Großteil meiner Mandanten ist oft gar
nicht bewusst, dass sie mit einem Delikt unter das Jugendstrafrecht fallen und nicht
nach dem normalen Gesetz verurteilt werden. Doch genau hier spiegeln sich auch die**
positiven Besonderheiten dieser Gesetzgebung** wider, denn eine Jugendstrafe wird
sehr wahrscheinlich viel milder ausfallen als eine “normale” Strafe. Gerne erläutere
ich Ihnen vor Ort in meiner Kanzlei in München bei einem Erstgespräch, welche Schritte
wir gemeinsam einleiten können, um für Ihr Recht zu kämpfen.

Generell muss zwischen dem Erwachsenenstrafrecht und dem Jugendstrafrecht unterschieden
werden. Die Schwere einer Strafe bzw. Jugendstrafe kann sich demnach auch nach dem
jeweiligen Alter richten. Gerade bei Jugendlichen ist in vielerlei Hinsicht **Fingerspitzengefühl
gefragt**. Je nach Tat und Einzelfall muss entschieden werden, ob nach dem Jugendgerichtsgesetz,
dem JGG oder dem “normalen” allgemeinen Strafgesetz geurteilt wird. Für eine faire
und korrekte Verhandlung ist daher von großer Wichtigkeit, nicht nur die klare Trennung
dieser beiden Gesetze zu beachten, sondern auch die Relevanz in einer **professionellen
Beratung** seitens einer speziellen Anwaltskanzlei zu erkennen. Weitere Informationen
zu dieser Thematik schildere ich Ihnen auch gerne vor Ort in München bei einem persönlichen
Gespräch.

## Welche typischen Delikte gibt es im Jugendstrafrecht?

Unter das Jugendstrafrecht fallen generell ganz typische Delikte. Als Ihr Rechtsanwalt
kann ich durch effektiven rechtlichen Beistand vielen Jugendlichen und Heranwachsenden
das Gefühl nehmen, dem strafrechtlichen Verfahren hilflos ausgesetzt zu sein. **
Sie besitzen viele Rechte**, auch wenn Sie sie noch nicht kennen. Genau deshalb 
bin ich da, um Ihnen tatkräftig unter die Arme zu greifen.

Wer hier schnell und frühzeitig handelt, kann unter Umständen sogar eine **Hauptverhandlung
vermeiden** und viele Konflikte bereits im Vorfeld aus der Welt schaffen. Zögern
Sie bitte daher keinesfalls, sich direkt an mich und meine Kanzlei in München zu
wenden. Meine Erfahrung in Sachen Jugendstrafrecht kann Ihnen von jetzt auf gleich
einige Sorgen abnehmen. Nachfolgend einige Deliktsbereiche, die unter das Jugendstrafrecht
fallen und zugleich meine Spezialgebiete als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht darstellen:

 * Betäubungsmitteldelikte
 * Delikte im Verkehrsrecht (Fahrerlaubnis)
 * Körperverletzungen
 * Diebstahl
 * Sachbeschädigung
 * Betrug

![Anwalt jugendstrafrecht muenchen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
uploads/sites/6041/2021/09/anwalt-jugendstrafrecht-muenchen.jpg)

## Sanktionen und mögliche Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gibt es zahlreiche verschiedene Sanktionen und Rechtsfolgen,
die **je nach Schwere der Straftat und Alter **des jugendlichen Täters verhängt 
werden können. In der Regel sind die Strafen jedoch deutlich milder als im Erwachsenenstrafrecht.
Hier sind einige Beispiele für häufige Rechtsfolgen:

 * **Verwarnung:** Eine Verwarnung wird meistens ausgesprochen, wenn es sich um 
   eine eher geringfügige Straftat handelt. Dabei wird dem Jugendlichen deutlich
   gemacht, dass sein Verhalten unangemessen war und er es auf keinen Fall wiederholen
   sollte.
 * **Sozialstunden:** Hier muss der jugendliche Täter eine bestimmte Anzahl von 
   Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Diese Sanktion soll die Jugendlichen zur
   Verantwortung ziehen und ihnen aufzeigen, dass sie mit ihrem Verhalten auch der
   Gesellschaft Schaden zugefügt haben.
 * **Jugendarrest:** Beim Jugendarrest muss der Täter für eine bestimmte Zeit in
   einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Dabei handelt es sich um
   eine kurzzeitige Freiheitsstrafe, die aber nicht länger als 4 Wochen dauern darf.
 * **Jugendstrafe: **Bei schwereren Straftaten kann in seltenen Fällen eine Jugendstrafe
   verhängt werden. Hierbei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die aber in
   einem speziellen Jugendgefängnis verbüßt wird. Die Dauer der Jugendstrafe darf
   maximal 10 Jahre betragen.
 * **Bewährung: **Eine Bewährungsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die jedoch analog
   zum Erwachsenenrecht zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei wird der Täter für 
   eine bestimmte Zeit unter Aufsicht gestellt und muss sich an bestimmte Regeln
   halten. Wenn er oder sie gegen diese Regeln verstößt, kann die Bewährung widerrufen
   werden. 
 * **Schadensersatz: **Wenn der jugendliche Täter durch seine Straftat Schaden angerichtet
   hat, kann er oder sie zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Das
   kann zum Beispiel bei Sachbeschädigung oder Diebstahl der Fall sein.

Insgesamt ist wichtig zu sagen, dass das Jugendstrafrecht in erster Linie darauf
ausgerichtet ist, jugendlichen Tätern **eine zweite Chance zu geben **und ihnen 
dabei zu helfen, ihr Leben wieder in die richtige Bahn zu lenken. Der Erziehungs-
statt Strafaspekt steht hier also im Vordergrund. 

Gemeinsam mit Ihrem Kind erarbeite ich eine professionelle Verteidigungslinie, die
den **Lern- bzw. Erziehungseffekt** einer milderen Strafform **überzeugend vermittelt**
und schaffe es so in vielen Fällen, einen Strafarrest oder gar eine Jugendstrafe
zu verhindern. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch!

## FAQ: Häufige Fragen im Jugendstrafrecht

Was passiert, wenn mein jugendliches Kind eine Straftat begangen hat?

Wenn ein Jugendlicher eine Straftat begeht, wird er vor Gericht gestellt und es 
wird im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens entschieden, welche Sanktionen und Rechtsfolgen
angemessen sind. Im Jugendstrafrecht stehen dabei **erzieherische Maßnahmen im Vordergrund**,
daher fallen die Strafen deutlich milder aus als im Erwachsenenstrafrecht. Dennoch
ist eine professionelle Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
essenziell, um die Strafe für Ihr Kind möglichst fair, gering und gleichzeitig angebracht
zu halten.

In welchem Alter ist das Jugendstrafrecht anwendbar?

Generell gilt hier als Jugendlicher, wer** zwischen 14 und 18 Jahren alt **ist, 
doch in jedem Einzelfall sollte mithilfe eines Rechtsanwalts genau geprüft werden,
welche weiteren Bedingungen in einem Rechtskonflikt eine Rolle für die Auslegung
der Tat spielen können. Lassen Sie sich bitte rechtzeitig von meiner Kanzlei und
mir in München zu diesen Sachverhalten beraten.

Können Jugendliche auch ins Gefängnis kommen?

Ja, allerdings selten und nur **bei schweren Strafdelikten **kann auch bei dem gerichtlichen
Jugendstrafverfahren eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese wird aber in einem
speziellen Jugendgefängnis verbüßt und hat in erster Linie einen erzieherischen 
Charakter. Mein Ziel als Rechtsanwalt für jugendliche Straftäter ist es, eine solche
Strafe für Ihr Kind zu verhindern. Dies gelingt in vielen Fällen, jedoch abhängig
von der jeweiligen Straftat und vom Alter des Kindes.

Wer entscheidet über die Sanktionen und Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht?

Die Entscheidung über die Sanktionen und Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht trifft
das Jugendgericht bei dem gerichtlichen Jugendstrafverfahren. Dabei werden unter
anderem die** Schwere der Straftat, das Alter des Täters und die Persönlichkeit 
des Kindes** berücksichtigt. Ebenso ist eine professionelle strafrechtliche Verteidigung
durch einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht von zentraler Bedeutung für den Erfolg
im Gerichtsprozess.

Kann man im Jugendstrafrecht auch Einspruch gegen das Urteil einlegen?

Ja, auch im Jugendstrafrecht besteht das Recht auf Einspruch gegen das Urteil. Dabei
muss **innerhalb einer bestimmten Frist **ein Rechtsmittel eingelegt werden. Ein
erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten 
abzuschätzen. Gerne berate ich Sie hierzu umfassend!

Kann ich von der Jugendgerichtshilfe unterstützt werden?

Ja, Sie können die deutsche Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Diese ist eine
Institution des deutschen Jugendstrafrechts, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im Alter von 14 bis 21 Jahren Hilfe und Unterstützung bietet, die mit dem Gesetz
in Konflikt geraten sind. Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es, den jungen Menschen
bei der** Bewältigung der Folgen ihrer Straftat zu helfen**, sie in ihrer sozialen
Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, damit sie sich wieder in die Gesellschaft
integrieren können. Gerne berate ich Sie dazu, wo und wie Sie und Ihr Kind von der
Jugendgerichtshilfe profitieren können.

Wofür steht die Abkürzung JGG?

JGG ist die Abkürzung für das **Jugendgerichtsgesetz**. Dabei handelt es sich um
ein Gesetz in Deutschland, das die Grundlagen des Jugendstrafrechts regelt und dabei
besondere Bestimmungen für die Strafverfolgung und -verurteilung von Jugendlichen
und Heranwachsenden vorsieht.

Wann müssen Jugendliche in Untersuchungshaft?

Jugendliche dürfen nur in Untersuchungshaft genommen werden, wenn dies zur Durchführung
des Strafverfahrens unbedingt erforderlich ist und** keine milderen Mittel zur Verfügung
stehen**. Die Untersuchungshaft ist eine besonders schwerwiegende Maßnahme und bedeutet,
dass der oder die Jugendliche für eine begrenzte Zeit inhaftiert wird, bevor ein
Urteil gefällt wird.

Die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft sind in § 112 des Jugendgerichtsgesetzes(
JGG) geregelt. Demnach muss der Verdacht einer schweren Straftat gegen das Kind 
bestehen und es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen.

Sie haben noch weitere Fragen zum Jugendstrafrecht? Zögern Sie nicht – rufen Sie
mich an oder schreiben Sie mir für eine unverbindliche Erstberatung.
Tel.: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-muenchen/+498955027277?output_format=md)

## Passende Blogbeiträge:

 * [Sachbeschädigung im Jugendstrafrecht: Welche Strafen drohen Minderjährigen?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sachbeschaedigung-jugendstrafrecht-strafen-und-folgen/)
 * Mit Straftaten wird im Jugendstrafrecht anders umgegangen als im Erwachsenenstrafrecht.
   Dabei gilt auch für Sachbeschädigungen bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren
   stets der Grundsatz „Erziehung statt Strafe“. Teuer werden… [Sachbeschädigung im Jugendstrafrecht: Welche Strafen drohen Minderjährigen? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sachbeschaedigung-jugendstrafrecht-strafen-und-folgen/)
 * [Bußgeldbescheid erhalten – was tun?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldbescheid-erhalten-was-tun/)
 * Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte schnell handeln. Es bleiben Ihnen nach
   Zustellung 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig.
   Wenden Sie sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an mich… [Bußgeldbescheid erhalten – was tun? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldbescheid-erhalten-was-tun/)
 * [Anzeige wegen sexueller Belästigung – so läuft das Verfahren ab](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/)
 * Wer sexuell belästigt wurde, ist im Anschluss oft emotional aufgewühlt. Für ein
   erfolgreiches Verfahren und auch für den Umgang mit den dadurch entstehenden 
   persönlichen Belastungen ist allerdings ein besonnenes Vorgehen… [Anzeige wegen sexueller Belästigung – so läuft das Verfahren ab weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/anzeige-sexuelle-belaestigung-verfahrensablauf/)
 * [Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sanktionen-jugendstrafrecht/)
 * Jugendliche bis 18 Jahre werden immer, Heranwachsende bis 21 Jahre werden in 
   der Regel nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert. Dabei hängt die Wahl der Ahndung
   im Jugendstrafrecht im Normalfall davon ab,… [Welche Sanktionen gibt es im Jugendstrafrecht? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sanktionen-jugendstrafrecht/)
 * [Bußgeldverfahren vor Gericht: Wann lohnt sich ein Einspruch?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldverfahren-vor-gericht-einspruch-lohnt-sich/)
 * Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst oft Ärger und Unverständnis aus. Viele
   Betroffene fühlen sich zu Unrecht beschuldigt und fragen sich: Lohnt sich ein
   Einspruch? Ich begleite mit meiner Strafrechtskanzlei in… [Bußgeldverfahren vor Gericht: Wann lohnt sich ein Einspruch? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/bussgeldverfahren-vor-gericht-einspruch-lohnt-sich/)

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Leonhard Graßmann – Ihr Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

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