Title: Jugendstrafrecht und Bildung: Die Rolle von Schulen und Ausbildungseinrichtungen
Author: RegioHelden
Published: 10. Dezember 2024

---

# Jugendstrafrecht und Bildung: Die Rolle von Schulen und Ausbildungseinrichtungen

Das Jugendstrafrecht ist an die **speziellen Umstände junger Straftäter und -täterinnen**
ausgerichtet, deren persönliche Entwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen
ist. Statt die Jugendlichen und Heranwachsenden zu bestrafen, soll das Urteil zu
ihrer Erziehung beitragen und somit die Wahrscheinlichkeit, zukünftig wieder straffällig
zu werden, reduzieren. Aus dieser Konstellation heraus ergeben sich **zahlreiche
Schnittstellen **von Justiz, Schulen, Ausbildungseinrichtungen sowie freien Trägern,
die Kurse für Jugendliche anbieten. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über 
diese Zusammenhänge gegeben. Für weitere Informationen rund ums Jugendstrafrecht
wenden Sie sich gerne an mich.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Präventive Rolle von Schulen und Ausbildungseinrichtungen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/?output_format=md#praeventive-rolle-schulen-ausbildungseinrichtungen)
 3. [Bildungsprogramme im Rahmen des Jugendstrafrechts](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/?output_format=md#bildungsprogramme-rahmen-jugendstrafrecht)
 4. [Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Justiz](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/?output_format=md#kooperation-bildungseinrichtungen-justiz)
 5. [Umfassende Beratung für Jugendgerichtsverfahren](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/?output_format=md#umfassende-beratung-jugendgerichtverfahren)

![Mann in Handschellen an einem Schreibtisch in einem Gebäude festgehalten, Platz
für Text. Strafrecht](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/
6041/2024/12/mann-in-handschellen-an-einem-schreibtisch-in-einem-gebaeude.jpg)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Im Jugendstrafrecht sind Erziehungsangebote statt Strafen möglich.
 * Schulen haben eine wichtige Funktion bei der Präventionsarbeit.
 * Auch in Jugendstrafanstalten findet schulischer Unterricht statt.

## Präventive Rolle von Schulen und Ausbildungseinrichtungen

Am besten ist es natürlich, wenn Jugendliche gar nicht erst straffällig werden. 
Dabei gilt es allerdings zu unterscheiden: Leichte Kriminalität im Jugendalter ist
alles andere als unüblich. Zu typischen **„Jugendsünden**“ zählen etwa kleinere 
Diebstähle im Supermarkt, kleinere Betäubungsmitteldelikte sowie auch Körperverletzung,
etwa im Zusammenhang mit einer Prügelei. Davon zu unterscheiden ist die schwerwiegende
und mehrfache Jugendkriminalität. Das Verhalten** jugendlicher Intensivtäter**, 
die regelmäßig Straftaten verüben oder Verbrechen begehen, fällt nicht mehr unter„
Jugendsünden“. Daher ist es wichtig, zu erkennen, ob es sich im Einzelfall um alterstypische
Jugenddelinquenz oder um schwerwiegende Jugendkriminalität handelt.

Schulen und Ausbildungseinrichtungen kommt bei der **Präventionsarbeit** eine besondere
Rolle zu, denn hier verbringen Jugendliche einen großen Teil ihrer Zeit. Darüber
hinaus sind sie oft selbst Schauplatz vielfältiger Jugendstraftaten, wie Beleidigungen,
Sachbeschädigungen, Betäubungsmittelbesitz und -handel sowie Rohheitsdelikte. Für
die Vorbeugung von Straftaten durch Jugendliche und Heranwachsende gibt es hier 
eine ganze Reihe verschiedener Ansätze:

 * **Gewaltpräventions- und Sicherheitskonzepte**: Viele Schulen und Ausbildungseinrichtungen
   erarbeiten ihre eigenen Konzepte, in welche die Erfahrungen der Lehrkräfte und
   Mitarbeitenden einfließen. Hierbei geht es vor allem darum, Gewalt und anderen
   Straftaten in den eigenen Einrichtungen vorzubeugen. Zu solchen Konzepten zählt
   häufig auch Bildungsarbeit.
 * **Schulsozialarbeit**: Als vertrauliche Bezugspersonen unterstützen Schulsozialarbeiter
   und -arbeiterinnen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende auch in Konfliktsituationen,
   etwa durch Mediation und das Heranführen an gewaltfreie Problemlösungsstrategien.
 * **Schulpsychologen und -psychologinnen**: Im Rahmen der Präventionsarbeit haben
   Schulpsychologen und -psychologinnen eine wichtige Funktion. Sie helfen dabei,
   Verhaltensprobleme zu erkennen, haben eine beratende Funktion und setzen teilweise
   auch Interventionsprogramme um.
 * **Präventionsveranstaltungen durch Polizei und andere Anbieter**: Die Polizei
   bietet vielfältige Programme für Schulen an, in denen Schüler und Schülerinnen
   zum Beispiel zu Themen wie Gewalt oder Drogen informiert werden. Darüber hinaus
   werden auch Informationsveranstaltungen zu strafrechtsrelevanten Themen für Lehrer,
   Lehrerinnen und Eltern angeboten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein **persönliches Erstgespräch**.
Tel.: 
[089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/+498955027277?output_format=md)

## Bildungsprogramme im Rahmen des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht wurde mit dem Ziel geschaffen, zu verhindern, dass junge Menschen
erneut straffällig werden. Aus diesem Grund setzt es vor der Bestrafung auf **Erziehungs-
und Resozialisierungsmaßnahmen**. In diesem Zusammenhang können Jugendrichter nach§
10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) Weisungen verhängen. Solche Gebote oder Verbote sind
dafür gedacht, die Lebensführung des straffällig gewordenen Jugendlichen zu regeln,
um seine Erziehung zu fördern und zu sichern. Typische Weisungen sind etwa die **
Weisung zum Schulbesuch oder zur Annahme einer Ausbildungsstelle**. Um zu erfahren,
wie Sie im Gerichtsverfahren darauf hinarbeiten, dass eine Weisung anstelle einer
Jugendstrafe verhängt wird, können Sie sich gerne von mir beraten lassen.

Darüber hinaus kann die **Teilnahme an sozialen Trainingskursen** angeordnet werden,
etwa Anti-Gewalt-Trainings oder Verkehrsunterricht. Kommt der oder die Jugendliche
oder Heranwachsende dieser Weisung nicht nach, kann Jugendarrest von bis zu vier
Wochen verhängt werden. In diesem Zusammenhang hat die **Jugendgerichtshilfe**, 
inzwischen häufig als Jugendhilfe im Strafverfahren bezeichnet, eine wichtige Funktion.
Ihre Mitarbeitenden unterstützen jugendliche Angeklagte und Verurteilte sowie ihre
Familien. Hierzu zählt auch, in Kooperation mit verschiedenen freien Trägern entsprechende
Trainingsmaßnahmen zu vermitteln. Durch ihre fachkundige Einschätzung haben die 
Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe häufig einen positiven präventiven Einfluss
auf die Jugendlichen und ihre soziale Situation.

Ein besonders wichtiges Bildungsprogramm im Rahmen des Jugendstrafrechts ist selbstverständlich
der **Unterricht beziehungsweise die Ausbildung in der Jugendstrafanstalt**. Schulpflichtige
Inhaftierte erhalten hier weiterhin ihre schulische Bildung, wobei die Klassengröße
oft kleiner und die Unterrichtssituation somit mitunter vorteilhafter ist als an
einer regulären Schule. Auch nicht mehr schulpflichtige Inhaftierte können in der
Jugendstrafanstalt beispielsweise ihren Schulabschluss nachholen oder eine Ausbildung
absolvieren. So verbessern sich ihre Chancen auf die Eingliederung** **in den Arbeitsmarkt
nach der Haftentlassung.

![Junge asiatische Anwältin, die am Schreibtisch juristische Dokumente durchgeht
und Zuverlässigkeit und Engagement im juristischen Beruf verkörpert, liest eine 
Anzeige. Gericht, das den Angeklagten nach dem Strafrecht verurteilt](https://www.
ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2024/12/junge-asiatische-
anwaeltin-die-am-schreibtisch-juristische.jpg)

## Kooperation zwischen Bildungseinrichtungen und Justiz

Die Zusammenarbeit der Justiz mit verschiedenen Bildungseinrichtungen ist an mehreren
Stellen im **Jugendgerichtsgesetz (JGG)** geregelt. § 70 JGG besagt etwa, dass in
geeigneten Fällen auch die Schule von der Einleitung und dem Ausgang des Verfahrens
unterrichtet wird. Auch bei den Ermittlungsarbeiten werden die Schule beziehungsweise
der Ausbilder miteinbezogen. Dies regelt § 43 JGG, wobei Absatz 1 des Paragraphen
auch besagt, dass das Anhören der Schule beziehungsweise des Ausbilders unterbleiben
soll, wenn dies unerwünschte Nachteile für den Jugendlichen, wie den Verlust seines
Ausbildungsplatzes, zur Folge hätte. Nicht zuletzt regelt** **§ 24 JGG die **Bewährungshilfe**.
Hier ist festgelegt, dass der Bewährungshelfer oder -helferin auch von der Schule
sowie vom Ausbilder des auf Bewährung verurteilten Jugendlichen Auskunft über dessen
Lebensführung verlangen kann.

## Umfassende Beratung für Jugendgerichtsverfahren

Studien belegen immer wieder starke **Zusammenhänge zwischen Bildung und Kriminalität**,
wobei höhere Bildung regelmäßig mit niedrigerer Kriminalität einherzugehen scheint.
Die kausalen Zusammenhänge sind aber oft komplizierter und bestimmte Straftaten,
etwa im Steuerrecht, sowie gewisse Betrugsstraftaten finden sich vorwiegend bei 
Personen mit höherer Bildung. Auch die Auswirkung der Bildungsmaßnahmen im Jugendstrafrecht
auf die Rückfallwahrscheinlichkeit ist teilweise umstritten. Unumstritten ist allerdings,
dass **Bildungsangebote wichtig** für Jugendliche und Heranwachsende sind – auch
wenn sie sich derzeit in einer Jugendstrafanstalt befinden. Insbesondere für die
Frage, ob es sich um Gelegenheits- oder Intensivtäter handelt, ist eine Kooperation
zwischen Schulen und Justiz darüber hinaus oft unerlässlich. Aufgrund der komplexen
juristischen Sachlage ist es auch bei Jugendgerichtsverfahren sinnvoll, sich **kompetenten
Beistand durch einen Rechtsanwalt oder -anwältin** zu suchen.[ ](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/)
Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung.

![Leonhard.Grassmann.Anwalt.Betaeubungsmittelstrafrecht.muenchen](https://www.ra-
grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2022/01/Leonhard.Grassmann.Anwalt.
Betaeubungsmittelstrafrecht.muenchen.jpg)

Leonhard Graßmann – Ihr Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

---

### Für Fragen oder Termin­vereinbarungen:

   Name

   Telefon

   E-Mail

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden umgehend kontaktiert.

---

### Kanzleizeiten

Termine nach Vereinbarung –
Rufen Sie dazu gerne an.**Telefon: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-und-bildung/+498955027277?output_format=md)**

| Mo.–Do. | 9:00–17:00 Uhr | 
| Fr. | 9:00–15:00 Uhr |

---

### Ihre Vorteile

 * Kompetentes und schnelles Handeln
 * Zugriff auf Netzwerk von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Bereich des 
   Strafrechts
 * Persönliche Betreuung
 * Enge Zusammenarbeit mit Mandanten und Mandantinnen

---

### Kanzleistandort

**Rechtsanwalt Leonhard Graßmann**
Sophienstraße 380333 München

![Logo Anwalt Grassmann Muenchen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
uploads/sites/6041/2021/02/Logo-Anwalt-Grassmann-Muenchen.jpg)

---

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps](https://policies.google.com/privacy?hl=de).

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen

#### Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Münchens

Als Ihr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann bin ich für Sie der direkte Ansprechpartner
bei sämtlichen Strafrechtsfällen. Dabei vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich
als auch vor Gericht. Meine leistungsstarke Anwaltskanzlei in München kümmert sich
um die Beratung und Vertretung in den Bereichen des [Betäubungsmittel-](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md),
[Verkehrsstraf](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/?output_format=md)-,
[Jugendstraf-](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-muenchen/?output_format=md)
sowie­ [Sexualstrafrechts](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexualstrafrecht/?output_format=md)
und mehr. In und um **München** sowie in den folgenden Städten setze ich mich für
Ihr Anliegen ein:
Dachau, Unterföhring, Garching, Freising, Neubiberg, Ismaning,
Fürstenfeldbruck, Pullach i. Isartal, Starnberg, Haar, Planegg, Vaterstetten, Bad
Tölz, Neuried. Feldkirchen, Wolfratshausen, Unterhaching, Ottobrunn, Garmisch-Partenkirchen,
Gräfelfing, Taufkirchen, Erding, Aschheim, Grünwald, Ebersberg, Karlsfeld, Germering.