Title: KI-Nacktbilder im Umlauf: Was Sie bei Deepfake-Pornografie tun können
Author: Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Published: 2. September 2026

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# KI-Nacktbilder im Umlauf: Was Sie bei Deepfake-Pornografie tun können

  von [Rechtsanwalt Leonhard Graßmann](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/author/rechtsanwalt-leonhard-grassmann/)

Wenn Ihr Gesicht für KI-generierte Deepfake-Pornobilder oder -videos missbraucht
wurde, können Sie sich **rechtlich zur Wehr setzen** – und sollten dies auch tun,
um die weitere Verbreitung des Bild- oder Videomaterials zu unterbinden. Sie können
gerichtlich die **Löschung der KI-Nacktbilder** von Plattformen verlangen lassen
und haben zudem wahrscheinlich Anspruch auf **Schmerzensgeld und Schadensersatz**.
Darüber hinaus kann der Täter oder die Täterin in vielen Fällen auch strafrechtlich
belangt werden. Im Text erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie 
in einem solchen Fall am besten vorgehen.

Feng Yu – stock.adobe.com

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Wie aus einem harmlosen Foto durch Nudify-Apps ein Fake-Nacktbild wird](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#wie-aus-einem-harmlosen-foto-durch-nudify-apps-ein-fake-nacktbild-wird)
 3. [Welches Recht wird hier eigentlich verletzt?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#welches-recht-wird-hier-eigentlich-verletzt)
 4. [Welche Ansprüche Ihnen bei einem KI-Fake zustehen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#welche-ansprueche-ihnen-bei-einem-ki-fake-zustehen)
 5. [In fünf Schritten richtig reagieren, statt in Panik zu geraten](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#in-fuenf-schritten-richtig-reagieren-statt-in-panik-zu-geraten)
 6. [Was eine Entschädigung realistisch wert ist](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#was-eine-entschaedigung-realistisch-wert-ist)
 7. [FAQ](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#faq)
 8. [Fazit: Ihre nächsten Schritte](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/ki-nacktbilder-deepfake-pornografie-was-tun/?output_format=md#fazit-ihre-naechsten-schritte)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Für Deepfake-Nacktbilder können Schmerzensgeldansprüche in Höhe von mehreren 
   Tausend Euro entstehen.
 * Für rechtliche Schritte ist eine genaue und möglichst lückenlose Dokumentation
   der veröffentlichten Bilder und Videos wichtig.
 * Deepfakes verletzen auch Persönlichkeitsrechte, wenn dafür Bilder verwendet werden,
   die die abgebildete Person nicht selbst veröffentlicht hat.
 * Auch wenn das Verbreiten von Deepfakes bisher nicht ausdrücklich strafbar ist,
   werden dabei üblicherweise weitere Straftatbestände erfüllt.

## Wie aus einem harmlosen Foto durch Nudify-Apps ein Fake-Nacktbild wird

Die Fähigkeit von KI-Systemen, komplexe Daten schnell zu verarbeiten, lässt sich
auch für die **Bild- und Videobearbeitung** nutzen. Dabei reicht die Bandbreite 
von einfachen Smartphone-Apps für das Retuschieren von Smartphone-Fotos und -Videos
oder das Einfügen von Effekten bis hin zu sogenannten Nudify-Apps. Diese sind speziell
dafür gemacht, auf Fotos bekleidet dargestellte Personen **„digital zu entkleiden“**
oder Gesichter von Fotos in Darstellungen sexueller Szenen zu übertragen. Solche
Apps können für sogenannte „Deepfakes“ genutzt werden – also für gefälschte Bild-
und Videoaufnahmen, die kaum als solche erkennbar sind. Verbreitete Beispiele für
Deepfakes sind:

 * gefälschte Nacktdarstellungen von Personen,
 * gefälschte Aussagen von Personen in Videos,
 * gefälschte Kontexte in Fotos und Videos, etwa Gewaltsituationen und
 * gefälschte Ereignisse, etwa Katastrophen.

Für Deepfake-KI-Anwendungen sind in der Regel fast **keine besonderen technischen
Kenntnisse** erforderlich. Jeder kann damit ein KI-Nacktbild einer beliebigen Person
sehr **schnell und häufig kostenlos** erstellen. Die Schwelle, solche KI-generierten
Fälschungen zu erschaffen, ist also sehr niedrig. Auch aus diesem Grund werden aus
verschiedensten Motivationen heraus ständig neue Deepfakes erstellt, sei es einvernehmlich
aus privatem „Spaß“ oder auch mit Motiven der **Rache oder Demütigung**. Auf vielen
Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten lassen sich solche Fälschungen nämlich
schnell und mühelos sowie relativ anonym öffentlich zur Schau stellen.

Wichtig ist dabei: Das Erstellen, Verbreiten und Zurschaustellen solcher Bilder **
verstößt oft gegen Persönlichkeitsrechte**. Dies gilt nicht nur im Fall von pornografischen
Deepfakes, sondern immer, wenn eine Person erkennbar ist, die nicht ihre Einwilligung
dazu gegeben hat. Das Einverständnis zur Veröffentlichung des Originalbildes, die
eigene Veröffentlichung des Originalbildes oder die Zusendung eines Originalbildes,
etwa per E-Mail oder Messenger-App, enthalten nicht automatisch eine **Einwilligung
zur Veröffentlichung** oder Zurschaustellung eines manipulierten Bildes.

## Welches Recht wird hier eigentlich verletzt?

Das Verbreiten oder Zurschaustellen von mit KI gefälschten Nacktbildern stellt einen
Verstoß gegen **das allgemeine Persönlichkeitsrecht** gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz
in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz dar. Demnach sind die **Menschenwürde**
und das Recht auf freie Entfaltung gesetzlich geschützt, was auch den Schutz vor
unbefugter Veröffentlichung intimer Bilder – echt oder gefälscht – enthält.

Die konkrete gesetzliche Regelung für diese Fälle ist in **§§ 22 und 23 KunstUrhG**
zu finden. Darin wird festgelegt, für welche Arten von Bildnissen ein Einverständnis
der abgebildeten Personen für die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung, 
hierzu zählt auch das „Posten“ auf Social-Media-Plattformen, erforderlich ist. 

Bei einem Deepfake-Porno wird im Gegensatz zu einem KI-Nacktbild zusätzlich auch
das **Recht auf sexuelle Selbstbestimmung** verletzt. Bei der derzeitigen Rechtslage
ist es bei pornografischen Darstellungen auch wahrscheinlicher, dass eine Straftat
wie Verleumdung vorliegt.

**Recht am eigenen Bild**

§ 22 KunstUrhG verlangt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des oder der Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

§ 23 KunstUrhG erlaubt das Verbreiten und Zurschaustellen von Bildnissen ohne Einwilligung,
wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, wenn Personen
nur als „Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“ zu sehen sind,
wenn die Bilder von öffentlichen Versammlungen oder z. B. Demonstrationen stammen
oder wenn die Verbreitung oder Zurschaustellung „einem höheren Interesse der Kunst
dient“. Dies gilt aber nicht, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse des oder der
Abgebildeten verletzt wird.

Darüber hinaus zählen sowohl das eigene Bild als auch die eigene Sprache zu den 
mit der **DSGVO** geschützten persönlichen Daten. Diese dürfen gemäß Art. 6 DSGVO
nur verarbeitet werden, wenn Sie Ihre **Einwilligung gegeben haben** oder eine der
weiteren in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen erfüllt ist. Auch die Verarbeitung
in sogenannten Nudify-Apps fällt unter diese Regelung.

## Welche Ansprüche Ihnen bei einem KI-Fake zustehen

Sie müssen nicht dulden, dass gefälschte Darstellungen von Ihnen im Internet kursieren
und möglicherweise rufschädigende oder andere negative Folgen für Sie haben. Je 
nach Art und **Schwere des Falls** stehen Ihnen eine ganze **Reihe von Maßnahmen**
zur Verfügung, um die Verbreitung bzw. Veröffentlichung der KI-Nacktbilder zu unterbinden,
Schadensersatz einzufordern und den Täter bzw. die Täterin strafrechtlich verfolgen
zu lassen:

 * **Unterlassung:** Die gesetzliche Grundlage für die Forderung nach Unterlassung
   stellt der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB dar.
 * **Löschung:** Auch die Löschung von Social-Media-Plattformen oder anderen einschlägigen
   Plattformen können Sie auf Grundlage von § 1004 Abs. 1 BGB verlangen.
 * **Auskunft:** Für Schadensersatzforderungen, Unterlassungsforderungen oder eine
   Strafanzeige ist es wichtig, zu wissen, wer der Täter oder die Täterin ist. Nach§
   21 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) müssen Plattformen
   in bestimmten Fällen nach einem entsprechenden gerichtlichen Beschluss Täterdaten,
   wie IP-Adressen, herausgeben.
 * **Schmerzensgeld und Schadensersatz:** Opfern von KI-Nacktbildern wird vor Gericht
   regelmäßig Schmerzensgeld für die schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung zugesprochen.
   Auch Schadensersatz für finanziellen Schaden durch die Deepfakes, etwa für Kosten
   psychologischer Unterstützung oder Ihre Anwaltskosten, können Sie in vielen Fällen
   auf Grundlage von § 823 Abs. 1 BGB verlangen.
 * **Strafanzeige:** Das Strafverfahren läuft häufig parallel zum zivilrechtlichen
   Verfahren und kann für die Identifikation des Täters bzw. der Täterin hilfreich
   sein. Möglich sind Geld- und Freiheitsstrafen. Mangels eines eigenen Straftatbestands
   wird hier oft der Tatvorwurf der Beleidigung nach § 185 StGB oder der Verleumdung
   nach § 187 StGB herangezogen.

Beachten Sie, dass das Stellen einer Strafanzeige allein nicht direkt dazu führt,
dass die Deepfake-Bilder oder -Videos aus dem Internet verschwinden. Für Unterlassung,
Löschung, **Schmerzensgeld und Schadensersatz** ist zudem ein **zivilrechtliches
Verfahren** erforderlich. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt für [Sexualstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexualstrafrecht/?output_format=md)
persönlich zu den in Ihrem Fall notwendigen Schritten und Verfahren.

## In fünf Schritten richtig reagieren, statt in Panik zu geraten

Jeder Fall von Deepfake ist anders: Der Täter bzw. die Täterin kann ein Freund oder
eine Freundin sein, aber auch ein Fremder oder eine Fremde. Die Verbreitung kann
sich auf die dunklen Ecken des Internets beschränken oder via Social Media auch 
Freundinnen und Freunde, Verwandte und Arbeitskollegen und -kolleginnen erreichen.
In jedem Fall ist es wichtig, umgehend, aber **besonnen zu handeln**. Als Erstes
geht es darum, die **Weiterverbreitung zu unterbinden**. Danach sollten Sie Ihre
Rechte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wahrnehmen. Deshalb lassen sich ganz
allgemein diese fünf Schritte formulieren:

 1. **Beweise sichern:** Nehmen Sie sofort Screenshots auf, die auch die URL sowie 
    weitere Informationen wie den Benutzernamen, das Veröffentlichungsdatum etc. enthalten.
 2. **Bilder bzw. Videos melden:** Viele Plattformen bieten die Möglichkeit, rechtswidrige
    Inhalte zu melden und entfernen zu lassen.
 3. **Rechtsanwalt kontaktieren:** Keine Zeit verlieren. Nutzen Sie gemeinsam mit einem
    Anwalt bzw. einer Anwältin die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, um die
    Deepfakes schnell aus dem Netz zu bekommen. Erfahrener Rechtsbeistand ist auch 
    für die rechtlichen Schritte sinnvoll, von der Strafanzeige bei der Polizei bis
    zum zivilrechtlichen Verfahren.
 4. **Strafanzeige:** Über das Strafverfahren lässt sich beispielsweise erreichen, 
    dass Plattformen die Identität des Täters bzw. der Täterin preisgeben müssen und
    die betreffende Person bestraft wird.
 5. **Zivilrechtliches Verfahren:** Je nach Schwere der Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte
    können Ihnen entsprechend Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen werden.

Mit jedem Tag, an dem ein KI-Nacktbild oder gar KI-Pornobild im Internet abgerufen
werden kann, wird es schwieriger, es endgültig zu löschen. In der Zwischenzeit können
zahlreiche weitere Personen das **Bild herunterladen und weiterverbreiten** oder
auf anderen Plattformen hochladen. Eine **einstweilige Verfügung** ist sehr sinnvoll,
um die Verbreitung schnell gerichtlich untersagen zu lassen. Als Ihre [Opfervertretung in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/opfervertretung/?output_format=md)
kümmere ich mich darum, dass sie schnellstmöglich beantragt wird.

## Was eine Entschädigung realistisch wert ist

Selbstverständlich lassen sich **keine genauen Prognosen** über die Höhe eines Schmerzensgeldes
oder einer Schadensersatzzahlung abgeben. Im Detail hängt dies immer vom **individuellen
Fall** und den Begleitumständen ab. Darüber hinaus gibt es bislang nur sehr wenige
Urteile rund um die noch sehr neue Technologie der Deepfakes, weshalb als Orientierung
in der Regel Urteile aus **vergleichbaren Fällen** mit echten intimen Aufnahmen 
herangezogen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Wirkung auf das Opfer
vergleichbar ist.

| **Fallbeispiel** | **Ungefähres Schmerzensgeld** | **Gerichtsentscheidungen** | 
| Hochladen echter intimer Videos des Opfers unter Nennung des Namens auf mehreren Plattformen mit weltweiter Verbreitung | 120.000 € | LG Düsseldorf (Az. 12 O 55/22) | 
| Fälschung von Nacktbildern und Verbreitung im Internet ohne direkte Belästigungen des Opfers infolge der Veröffentlichung | 15.000 € | OLG Oldenburg (Az. 13 U 25/15) | 
| Weiterleitung von Nacktbildern und einem intimen Video via Messenger an ein Familienmitglied der Ex-Partnerin | 3.000 € | AG Neukölln (Az. 8 C 212/20) |

Wie die Urteile zeigen, ist die **Verbreitung ein entscheidender Faktor** für die
Höhe des gezahlten Schmerzensgeldes. Es wird davon ausgegangen, dass eine größere
Verbreitung auch eine stärkere Belastung für das Opfer darstellt. Aus unkontrollierter
Verbreitung kann sich auch größeres Potenzial durch Belästigung sowie für **berufliche
und familiäre Beeinträchtigungen** ergeben.

Darüber hinaus wurden Täter und Täterinnen in einigen Fällen auch zu **Schadensersatz
für die Kosten** verurteilt, die bei der zeitintensiven Bemühung um Löschung der
Bilder entstehen. **Belästigungen und Beleidigungen** sind eine häufige Folge im
Internet verbreiteter echter oder mit KI gefälschter Nackbilder. Dies gehört zum
eng verwandten Thema [sexuelle Belästigung im Internet: Wann ist Online-Belästigung strafbar?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexuelle-belaestigung-im-internet-wann-strafbar/?output_format=md)

## FAQ

### Ist die Erstellung von KI-Nacktbildern in Deutschland bereits strafbar?

Bisher ist das Erstellen von Deepfakes in Deutschland **derzeit nicht strafbar**.
Die Strafbarkeit beginnt erst, wenn solche Bilder verbreitet oder zur Schau gestellt
werden beziehungsweise wenn es sich bei den abgebildeten Personen um Minderjährige
handelt. Bei der Verbreitung ist die Strafbarkeit allerdings in der Regel nur über
Umwege, etwa den **Straftatbestand der Verleumdung** oder den der Beleidigung, gegeben.

Der im Gesetzgebungsprozess befindliche **§ 201b StGB** soll einen eigenen Straftatbestand
einführen, der sich darauf bezieht, unautorisierte Deepfakes dritten Personen zugänglich
zu machen. Die Erstellung für den privaten Gebrauch, ohne sie weiteren Personen 
zugänglich zu machen, bleibt aber auch nach diesem Gesetzesentwurf nicht strafbar.
Lediglich bei **Abbildungen von Minderjährigen** ist bereits die Erstellung nach§§
184b StGB eine strafbare Handlung.

Unabhängig von der Strafbarkeit kann bei der Erstellung eines KI-Nacktbildes mit
einer Nudify-App ein Verstoß gegen die **Datenschutz-Grundverordnung** (DSGVO) vorliegen.
Dabei handelt es sich nach geltender Rechtsauffassung um die **Verarbeitung persönlicher
Daten** – des Gesichts einer Person – ohne deren Einwilligung.

### Muss ich das Originalbild selbst veröffentlicht haben, um Ansprüche zu haben?

Nein, Sie müssen das für einen Deepfake verwendete Originalbild **nicht selbst veröffentlicht
haben**, um Ansprüche auf Schmerzensgeld wegen Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte
zugesprochen zu bekommen oder eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung
erwirken zu können. Das **Recht am eigenen Bild** besteht gemäß § 22 KunstUrhG auch
bei Bildern, die andere Personen veröffentlicht haben.

### Was mache ich, wenn ich den Ersteller nicht kenne?

Wenn Sie ein KI-Nacktbild von sich im Internet finden und nicht wissen, wer dieses
erstellt hat, kann im Rahmen eines Strafverfahrens gerichtlich die **Herausgabe 
von IP-Daten** von der Plattform, auf der es veröffentlicht wurde, erwirkt werden.
In vielen Fällen handelt es sich bei dem Täter bzw. der Täterin, ähnlich wie bei
sogenanntem **„Revenge Porn“**, um einen Ex-Partner bzw. eine Ex-Partnerin.

Der Deepfake kann aber auch von einer völlig unbekannten Person erstellt worden 
sein, die hierfür etwa Bilder von Social Media heruntergeladen hat. In jedem Fall
sollten Sie die Veröffentlichung **ausführlich dokumentieren**, etwa mit Screenshots,
die auch die URL des Veröffentlichungsortes sowie gegebenenfalls den **Benutzernamen
des Veröffentlichers** bzw. der Veröffentlicherin zeigen. Sollte der Veröffentlicher
bzw. die Veröffentlicherin auf der Plattform eine **Profilseite** besitzen, dokumentieren
Sie auch diese inklusive der genauen Webadresse.

### Kann ich auch gegen die Plattform vorgehen, auf der das Bild auftaucht?

Sie können direkt die **Meldefunktion der Plattform** nutzen, auf der Sie ein KI-
Nacktbild von sich entdecken, hierfür gibt es spezielle „Melden“-Buttons oder Formulare.
Reagiert die Plattform nicht umgehend, können Sie zusätzlich per E-Mail **eine Frist
setzen**. Bleibt das Deepfake-Bild weiterhin verfügbar, können Sie zivilrechtlich**
gegen die Plattform vorgehen**. Gerne unterstütze ich Sie dabei, indem ich die Plattform
kostenpflichtig abmahne. Außerdem kann ein Gericht eine einstweilige Verfügung anordnen,
nach der das Bild umgehend gelöscht werden muss. Im Rahmen der **Störerhaftung**
ist die Plattform möglicherweise zusätzlich schmerzensgeld- und schadensersatzpflichtig.

### Verjähren meine Ansprüche bei Deepfake-Nacktbildern?

Grundsätzlich gilt für Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche die **reguläre
dreijährige Verjährungsfrist**, die in § 195 BGB festgelegt ist. Diese Frist beginnt
mit dem Ende des Jahres, in dem Sie den veröffentlichten oder geteilten Deepfake
entdeckt haben. Allerdings kann die Tat auch unabhängig davon, ob Sie **Kenntnis
vom KI-Nacktbild** haben, verjähren. Diese Frist beträgt bei Schadensersatzansprüchen,
die auf der vorsätzlichen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 30 
Jahre.

## Fazit: Ihre nächsten Schritte

Sie haben ein KI-Nacktbild von sich im Internet entdeckt und sind sich nun unsicher,
was Sie als Erstes tun sollten? Dokumentieren Sie zunächst alles, was zur Aufklärung
beitragen könnte. Die **lückenlose Dokumentation** ist für die nächsten Schritte
sehr wichtig. Direkt danach sollten Sie die weitere Verbreitung unterbinden. Fordern
Sie die Plattform zur Löschung auf. Außerdem sollten Sie einen **Rechtsanwalt** 
bzw. eine Rechtsanwältin kontaktieren. Dieser bzw. diese kann Sie bei rechtlichen
Schritten – von der einstweiligen Verfügung bis zur Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld-
und Schadensersatzansprüche bis zur Strafanzeige – **kompetent beraten und begleiten**.

Mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin an Ihrer Seite, der bzw. die Sie
als Opfer von KI-Deepfakes unterstützt, haben Sie stets **bessere Chancen**, zu 
Ihrem Recht zu kommen. Auch [sexuelle Belästigung im Internet](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexuelle-belaestigung-im-internet-wann-strafbar/?output_format=md)
müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Kontaktieren Sie jetzt gleich meine Kanzlei –
gerne bespreche ich alles Weitere persönlich mit Ihnen.

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[Welche Strafen drohen bei sexueller Belästigung? Ein Überblick](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/strafen-bei-sexueller-belaestigung-ueberblick/)