Title: Ladendiebstahl im Jugendstrafrecht: Welche Konsequenzen drohen?
Published: 23. März 2022
Last modified: 7. August 2024

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# Ladendiebstahl im Jugendstrafrecht: Welche Konsequenzen drohen?

 Veröffentlicht am 23. März 20227. August 2024

Ladendiebstahl ist im Strafgesetzbuch eindeutig als **Straftat** definiert und zählt
damit zu den schwereren Delikten, für die erhebliche Konsequenzen drohen. Ladendiebstahl
gehört unter den Jugendlichen zu den häufigen Vergehen. Egal, ob als **Mutprobe**
oder wenn **nicht genügend Geld** vorhanden ist, es gibt zahlreiche Gründe, warum
junge Menschen zu dieser Tat verleitet werden. Nicht selten stehen daher Eltern 
und die Jugendlichen selbst vor der großen Frage, **welche Strafen nach dem Erwischen
beim Klauen drohen**. Die[ Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-muenchen/)
von Rechtsanwalt Leonhard Graßmann kennen die Rechtsprechung hierzu genau. Daher
klären wir Sie in diesem Ratgeber über die möglichen Folgen auf.

## **So ist Diebstahl im Strafgesetzbuch definiert**

Wer sich vorsätzlich eine **fremde, bewegliche Sache aneignet**, begeht nach der
Definition des Strafgesetzbuchs einen Diebstahl. Hierfür drohen dem Täter oder der
Täterin bei einer Verurteilung eine hohe **Geldstrafe oder sogar ein Freiheitsentzug**.
Grundsätzlich ist für die Höhe der Strafe die Schwere der Tat relevant. In der Rechtsprechung
wird hierbei zwischen einem **einfachen** und einem **schweren Diebstahl unterschieden**.

Der Ladendiebstahl gehört in diesem Fall zu dem Tatbestand des **einfachen Diebstahls**.
Für eine schwere Tat müsste das Aneignen der Ware mittels Waffengewalt oder einer
anderen Androhung von Gewalt erfolgen. Auch eine gewerbsmäßige Durchführung würde
hierunter fallen.

## **Das passiert nach einer Anzeige wegen Diebstahl**

Wenn eine Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei gestellt wird und der Verdacht
begründet ist, sind die **Polizei und die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen** verpflichtet.
Wenn Sie der oder die Beschuldigte sind, werden Sie über das **Einleiten der Ermittlungen**
informiert. Erhärtet sich hier der Verdacht weiter, wird das **offizielle Strafverfahren**
eingeleitet.

Während des Gerichtsverfahrens gibt es mehrere Möglichkeiten, bei denen das **Verfahren
eingestellt **werden kann. Dies ist sowohl bei der Hauptverhandlung oder auch schön
während der Untersuchungen möglich.

![Ladendiebstahl von jungen Mann](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
uploads/sites/6041/2022/03/jugendstrafrecht-diebstahl-junge-muenchen.jpg)

© Mihail – stock.adobe.com

## **Diebstahl im Jugendstrafrecht – diese Strafen sind vorgesehen**

Im Jugendstrafrecht steht die erzieherische Maßnahme noch vor der tatsächlichen 
Bestrafung im Fokus. Das Ziel soll es hierbei immer sein, die Jugendlichen auf den„
rechten Weg“ zurückzubringen. Daher sind die **Strafen bei einem Ladendiebstahl 
deutlich geringer** als bei einer erwachsenen Person.

Folgende Konsequenzen sind hierbei üblich:

 * Einfacher Diebstahl durch einen Ersttäter oder eine Ersttäterin: Geldstrafe mit
   10 bis 30 Tagessätzen
 * Einfacher Diebstahl bei einem Wiederholungstäter oder –täterin: höhere Geldstrafe
   oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
 * Täter oder Täterin zwischen 14 und 18 Jahren: Sozialstunden oder Jugendarrest
 * Bei schweren Taten: Freiheitsstrafe mit einer Dauer von maximal 10 Jahren

## **Mit einem Fachanwalt oder einer –anwältin milde Strafen erhalten**

Wenn Sie beschuldigt sind, einen Diebstahl begangen zu haben, sollten Sie sich in
jedem Falle an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden. Denn bei einem **
guten Verhandlungsgeschick** und einer **schlüssigen Argumentation** lässt sich 
die **Strafe** während des Verfahrens deutlich **abmildern**. Nutzen auch Sie die
Chance, um Reue bei Ihrer Tat zu zeigen. Denn gerade bei einem Jugendlichen haben
Sie stets noch die Chance, ohne Hürden durch eine hohe Strafe in eine **erfolgreiche
Zukunft** zu blicken. Das Ziel bei einer Vertretung durch einen Anwalt oder eine
Anwältin ist es daher bei dem Urteil für einen Ladendiebstahl stets, eine Freiheitsstrafe
zu vermeiden und stattdessen eine Geldstrafe oder Sozialstunden ausgesprochen zu
bekommen.

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