Title: Opfer einer Verkehrsstraftat: Welche Rechte habe ich?
Published: 22. Februar 2021
Last modified: 7. August 2024

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# Opfer einer Verkehrsstraftat: Welche Rechte habe ich?

Als Opfer einer Verkehrsstraftat ist es wichtig, die Rechte und Ansprüche **frühzeitig**
zu klären und **geltend zu machen**. Es lohnt sich grundsätzlich bei allen Verkehrsunfällen,
einen Anwalt zu konsultieren. Die Kanzlei **Rechtsanwalt Leonhard Graßmann** verfügt
über das nötige Know-how und ist auf [**Verkehrsstrafrecht in München**](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/)
spezialisiert.

## Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Opfer einer Verkehrsstraftat geworden bin?

Die meisten Verkehrsstraftaten betreffen Autounfälle mit Personenschäden. Geschieht
ein Unfall, ist es wichtig, dass Sie **Ihre Rechte sichern**. Notwendig ist, dass
alle Beteiligten sofort anhalten und die Polizei verständigen, vor allem, wenn ein
Beteiligter verletzt wurde.

Die Verständigung der Polizei kann bei Bagatellschäden unterbleiben. Sofern die 
Beteiligten dazu in der Lage sind, ist es sinnvoll, einen Unfallberichtsbogen auszufüllen.
Keinesfalls sollten Sie irgend ein Schuldanerkenntnis abgeben, selbst wenn Ihr Verschulden
offensichtlich ist. Wurde der Unfall von Ihnen verschuldet, reguliert die **Haftpflichtversicherung**
den Schaden.

Liegt die Schuld beim anderen, haftet dessen Versicherung. Die Haftung umfasst Sach-
und Personenschäden. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann dafür sorgen, dass Sie von
der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt werden, vor allem, was Schmerzensgeldansprüche
betrifft. Im **Zweifelsfall** entscheidet **ein Gutachter oder eine Gutachterin**,
wer die Schuld trägt, wie hoch der Schaden und wie schwerwiegend eine Verletzung
ist.

Sie haben als Unfallopfer und geschädigte Person verschiedene Ansprüche, die Sie
mithilfe eines Anwalts geltend machen können. Die Anwaltskosten trägt der Unfallgegner,
wenn die Schuld eindeutig geklärt ist. Wurden Sie verletzt, haben Sie Anspruch auf**
Schmerzensgeld**. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig davon, wie schwer Ihre
Verletzung ist.

![Dokumentierung Unfallhergang](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
uploads/sites/6041/2021/09/Unfalldokumentierung-autounfall-muenchen.jpg)

 © adobeStock/Paolese

Es kann auch eine Rolle spielen, wie schwerwiegend das Verschulden des Täters ist.
Sind sie Opfer einer geringfügigen Fahrlässigkeit, werden Sie weniger Schmerzensgeld
bekommen, als wenn der Täter sie bei einem illegalen Straßenrennen verletzt hat.

Sind Sie als Opfer in der Lage zu handeln, ist es wichtig, die Unfallstelle zu sichern
und **Beweise zu sammeln**. Fotografieren Sie die Unfallstelle und halten Sie auch
Bagatellschäden fest. Ist bei einem Verkehrsunfall **lediglich ein Sachschaden**
entstanden, haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit **ohne Polizei** zu regeln.
Es ist jedoch notwendig, dass die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen, dazu
gehören **Name und Anschrift** und die Versicherungsdaten.

Bei **Personenschäden** muss unverzüglich **Erste Hilfe** gerufen und geleistet 
werden. Auch sollten Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. 
Kontaktieren Sie die Kanzlei **Rechtsanwalt Leonhard Graßmann** für eine umfassende
Beratung.

## Welche Rechte habe ich als Opfer einer Verkehrsstraftat?

Als Opfer einer Verkehrsstraftat haben Sie verschiedene Rechte und Pflichten. Zu
den Rechten gehören unter anderem:

 * der Rechtsbeistand (durch einen Anwalt)
 * das Recht auf Akteneinsicht und Information
 * ggf. das Anwesenheitsrecht einer Vertrauensperson
 * ggf. Recht auf Zeugenbeistand
 * insbesondere bei vorsätzlichen Verletzungen Beteiligung als Nebenkläger
 * Schadensersatz für Sachschäden und Aufwendungen
 * Schmerzensgeld für Personenschäden

## Kann ich Schmerzensgeld fordern?

Als Opfer einer Verkehrsstraftat haben Sie das Recht, **Schadensersatz** und, wenn
Sie verletzt wurden, **Schmerzensgeld** zu fordern. Das betrifft nicht nur eine 
notwendige Klage vor dem Zivilgericht, sondern Sie können diese Ansprüche auch schon
außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend machen lassen.

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für alle erlittenen Verletzungen. 
Gezahlt werden muss es von Personen, die **vorsätzlich** oder **fahrlässig** gegen
die Verkehrsregeln verstoßen und dabei **einen anderen verletzt hat**.
Schmerzensgeldansprüche
haben Sie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 * körperliche (physische) Verletzungen
 * sonstige Schädigungen der Gesundheit, auch psychische Folgen eines Unfalls
 * Einschränkung der eigenen Freiheit

In einigen Fällen ist es unklar, welche Verletzungen den Anspruch auf Schmerzensgeld
ermöglichen. Gesichert ist die Anspruchslage bei einer **Schädigung des Körpers**
durch Unfall oder Körperverletzung. Einem Unfallopfer steht dabei immer der **zivilrechtliche
Schutz** des Schmerzensgeldes zu.

Neben dem Schadensereignis und der Körperverletzung können auch **Folgeschäden**
oder eine **emotionale Beeinträchtigung** der Fall sein, die den Anspruch auf Schmerzensgeld
möglich machen. Hier ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die Rechtslage
zu klären. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist **nicht vom Schmerzbewusstsein abhängig**.
Schmerzensgeld erhalten daher auch Opfer, die durch die Verletzung ins Koma fallen.

![Verkehrsrecht Unfall](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/
sites/6041/2021/09/Verkehrsrecht-Unfall-muenchen.jpg)

 © adobeStock/fabstyle

Viele Menschen möchten in der Regel eine **schnelle** und **außergerichtliche Einigung**.
Dies ist oft sinnvoll, da sich die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz-
und Schmerzensgeldansprüchen lange hinziehen kann, vor allem wenn der Anspruch durch
die gegnerische Versicherung strittig ist. Allerdings kann das Probleme mit der 
gegnerischen Versicherung nach sich ziehen, die eine geforderte Höhe des verlangten
Schmerzensgeldes oft nicht anerkennt. Daher kann es notwendig werden, **Schadensersatz-
oder Schmerzensgeldansprüche** bei Gericht einzuklagen. Dazu ist in der Regel ein
Rechtsanwalt notwendig.

Dies ist in der Regel sehr teuer, nicht nur aufgrund der Gerichtsgebühren und der
Anwaltsvergütung. Oft müssen hierzu **Sachverständigengutachten** eingeholt werden,
vor allem bei gravierenderen Verletzungen.

Aus diesem Grund ist der rechtzeitige Abschluss einer **Verkehrsrechtsschutzversicherung**
sehr ratsam, die sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten übernimmt.

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