Title: Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Das sind die Unterschiede
Published: 15. April 2021
Last modified: 7. August 2024

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# Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Das sind die Unterschiede

Schnell ist es passiert: Es reicht als Fahrerin oder Fahrer am Steuer schon ein 
kleiner Blick auf das Handy, schon hat man einen Unfall verursacht. Vielleicht fragen
Sie sich, ob Sie eine **Straftat** begangen haben oder ob eine **Ordnungswidrigkeit**
vorliegt. Auch wenn Sie nicht unmittelbar von einem Ereignis betroffen sind, sollten
Sie dennoch diesen Unterschied kennen. Bei Ordnungswidrigkeiten, die umgangssprachlich
auch als „Kavaliersdelikte“ bezeichnet werden, handelt es sich um **kleinere Verstöße**,
die keine erheblichen Schäden zur Folge haben und die anders geahndet werden als
Straftaten.

Eine Straftat ist eine **schwerwiegendere schuldhafte Handlung**, die eine Überschreitung
eines Strafgesetzes beinhaltet. Es handelt sich meist um Delikte, die einen Schaden
an Sachen oder Personen verursachen. Straftaten werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen
geahndet. Es gibt eine Abgrenzung zu schweren Straftaten, welche mit Freiheitsstrafe
belegt werden können. Ebenso macht sich schuldig, wer eine Straftat vortäuscht oder
zum Begehen einer Straftat anstiftet. Ich, als Ihr **[Anwalt für Strafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/)**,
informiere Sie zu diesem Thema.

## **Schwere des Vergehens**

Der Hauptunterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist somit die Schwere
des Vergehens. Eine Ordnungswidrigkeit ist als „leichter“ Verstoß anzusehen, weshalb
die Konsequenz ebenfalls nicht so schwerwiegend ist. Wurde eine Ordnungswidrigkeit
begangen, wird als Rechtsgrundlage das **Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)** herangezogen.
Dieses verweist wiederum auf Spezialgesetze. Viele Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten
finden sich beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine Straftat wird
in der Regel auf der Grundlage des **Strafgesetzbuches (StGB)** geahndet. Ebenso
finden sich viele Straftatbestände in Spezialgesetzen. 

Eine Ordnungswidrigkeit versteht sich als rechtswidrige vorwerfbare Handlung. Die
Folge ist eine Geldbuße als Ahndung des Vergehens. Sie gilt als leichte Verletzung
von Recht.

Laut § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind Ordnungswidrigkeiten rechtswidrige
und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, das
eine Ahndung mit Geldbuße vorsieht. .

Vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen, die den Tatbestand des StGB oder eines
anderen Strafgesetzes erfüllen, sind hingegen Straftaten. Im Straßenverkehr sind
dies in der Regel schwerere Verfehlungen, die eine besondere Gefährdung, Sachbeschädigung
oder Verletzung eines Verkehrsteilnehmers zur Folge haben.

Neben der **Schwere **besteht ein weiterer Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
in den **Strafen**, die eine Täterin bzw. einen Täter erwarten. Ordnungswidrigkeiten
werden mit Geldbußen, und zwar bei Verkehrsordnungswidrigkeiten durch pauschale,
in einem Bußgeldkatalog festgelegte Regelsätze geahndet. Die Sanktionen sind Bußgelder,
im Straßenverkehrsrecht auch [Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/)
oder Fahrverbote.

![Kanzleiblog ordnungswidrigkeit handschlag muenchen](https://www.ra-grassmann-muenchen.
de/wp-content/uploads/sites/6041/2021/09/kanzleiblog-ordnungswidrigkeit-handschlag-
muenchen.jpg)

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## **Vorgabe eines Strafrahmens bei Straftaten**

Bei Straftaten existieren **keine punktgenau definierten Sanktionen**, da die Entscheidung
jeweils innerhalb eines “Strafrahmens” durch das Gericht getroffen wird. Ahndungen
erfolgen durch Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen, wobei die Höhe der jeweils
festzusetzenden Strafe ausschließlich im Ermessen des Gerichts liegt. Das Gesetz
gibt hier lediglich einen Strafrahmen in Form einer Mindest- und Maximalhöhe vor.
Innerhalb dieses Rahmens prüft das Gericht, welche Gesichtspunkte strafschärfend
oder strafmildernd wirken. Geldstrafen sind durch die Höhe der verhängten Tagessätze
zudem auf die Höhe des Einkommens des Verurteilten abgestimmt. 

Bei **Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit** erhält der Beschuldigte einen **Bußgeldbescheid**,
während es bei einer Straftat zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder
einen Strafbefehls kommt. Ordnungswidrigkeiten können bereits nach drei Monaten 
verjähren (viele Verkehrsordnungswidrigkeiten)  Straftaten hingegen haben unterschiedliche
Verjährungsfristen.

## **Aufnahme von Straftaten im Bundeszentralregister**

Im Straßenverkehr besteht ein weiterer **Unterschied** zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
darin, dass eine **Ordnungswidrigkeit nicht** im **Führungszeugnis des Betroffenen**
und auch nicht im Verkehrszentralregister aufgenommen wird. Hierfür gibt es ein 
eigenes sogenanntes Fahreignungsregister, in das Ahndungen eingetragen werden, die
mindestens einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister zur Folge haben. Erfolgt
eine Verurteilung aufgrund einer begangenen Straftat, zieht dies einen Eintrag im
Bundeszentralregister nach sich. 

Ein solcher Eintrag birgt viele Nachteile, da Einträge ins Bundeszentralregister
auch ins Führungszeugnis aufgenommen werden, wenn eine Geldstrafe von **wenigstens
90 Tagessätzen** durch ein Gericht festgelegt wurde oder bereits eine weitere Eintragung
im BZR vorhanden ist. 

## **Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr**

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind: 

 * Falschparken
 * Geschwindigkeitsüberschreitung 
 * Handynutzung am Steuer
 * Zu geringer Abstand
 * Verstoß gegen das Überholverbot
 * Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette 
 * Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sofern nicht eine Straftat vorliegt

## **Straftaten im Straßenverkehr**

Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr sind: 

 * Fahren ohne Fahrerlaubnis
 * Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
 * [Fahrerflucht](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/fahrerflucht-begriffsdefinition/)
 * Unterlassene Hilfeleistung
 * Trunkenheit im Verkehr 
 * Kennzeichenmissbrauch

Im Einzelnen ist die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten oft
schwierig, besonders für den juristischen Laien. Beispielsweise hängt es oft nur
vom Grad der Alkoholisierung ab, ob ein Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit
ist (ab 0,5 Promille), oder eine Straftat (ab 1,1 Promille). Stellt die Polizei 
alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten fest oder kommt es zu einem Unfall, kann aber
auch schon bei 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Darüber hinaus kann es aber
auch schon aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu Fahrverboten bis zu drei Monaten
kommen, die sich existenzgefährdend auswirkenn können. 

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen kompetenten Rechtsanwalt mit seiner
Verteidigung zu beauftragen. Das finanzielle Risiko hält sich in Grenzen, wenn Sie
eine Rechtsschutzversicherung haben. In aller Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung
die Anwaltskosten für die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und in Verkehrsstrafsachen.

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