Title: Rechtsmittel im Strafrecht &#8211; Berufung und Revision
Author: RegioHelden
Published: 24. Januar 2024
Last modified: 7. Februar 2024

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# Rechtsmittel im Strafrecht – Berufung und Revision

In der Welt des Strafrechts sind die Berufung und Revision wichtige Rechtsmittel,
die das **Herzstück des Rechtssystems** bilden. Die beiden Begriffe werfen jedoch
oft Fragen auf und können anfangs Verwirrung stiften. Insbesondere wenn Sie Beschuldigter
oder Beschuldigte in einem **Strafverfahren** sind, sollten Sie diese Begriffe unterscheiden
können. Aber auch wenn Sie noch nicht mit der Justiz in Kontakt gekommen sind, ist
dieses Wissen hilfreich. Denn so können Sie ein tieferes Verständnis davon erlangen,
wie es zu einer **Entscheidung vor Gericht** kommt.

Sie haben Fragen zum Strafrecht? Rufen Sie mich direkt an unter der
**Tel.: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/rechtsmittel-im-strafrecht-berufung-und-revision/+498955027277?output_format=md)**!

## Was ist die Berufung im Strafrecht?

Ist ein **Gerichtsurteil in der ersten Instanz **erfolgt, kann Berufung bei einem
übergeordneten Gericht eingelegt werden. Dies bedeutet, dass Sie das Urteil des 
Gerichts anfechten und an die **nächsthöhere Instanz** verweisen. Beim Amtsgericht
ist es das Landgericht. Im Falle des Landgerichts ist das Oberlandesgericht zuständig.
Dort wird der Fall in der nächsten Instanz erneut verhandelt, unabhängig vom vorhergehenden
Gerichtsurteil. Dies bietet z. B. die Möglichkeit, **neue Beweisanträge** zu stellen
oder neue Zeugen und Zeuginnen einzubringen. Im Strafrecht können Berufungen jedoch**
nur gegen Urteile des Amtsgerichts** eingelegt werden.

Hat nur der oder die Angeklagte Berufung eingelegt, gilt das **Verschlechterungsverbot**.
Es besagt, dass das Berufungsurteil **nicht schlechter ausfallen** kann als das 
aufgehobene Urteil aus der vorhergehenden Instanz, sodass der bzw. die Angeklagte
eine **gewisse Sicherheit **genießt. Sorgen, dass das Berufungsurteil für Sie schlechter
ausfällt, sind daher unbegründet. Anders ist es, wenn die Staatsanwaltschaft das
Gerichtsurteil anficht: In diesem Fall gilt das Verbot nicht.

Das Berufungsverfahren hat dieselben Grundsätze wie das erstinstanzliche Verfahren.
Das Verfahren kann in der Berufungsinstanz durch eine **Berufungsrücknahme** beendet
werden. Dann bleibt es beim Urteil der ersten Instanz. Das Berufungsgericht kann
das Verfahren aber unter Umständen auch (auf Antrag der Staatsanwaltschaft) einstellen.

## Was ist die Revision im Strafrecht?

Mit einer Revision können **Urteile vom Land-, Oberlandes- und Amtsgericht** angefochten
werden. Dies ist unabhängig davon, ob ein Urteil in der ersten oder einer weiteren
Instanz erfolgt ist.

Bei diesem Rechtsmittel wird auch das Urteil angefochten und der Fall geht an die**
nächsthöhere Instanz**. Dies ist entweder das Oberlandesgericht (in Bayern: Bayerisches
Oberstes Landesgericht, BayObLG) oder im Fall der Anfechtung eines erstinstanzlichen
Landgerichtsurteils der Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder Leipzig. Ist das Revisionsverfahren
erfolgreich, geht der Fall üblicherweise an das Ausgangsgericht zurück. Dieser wird
nun **neu** vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht **verhandelt**.

Auch hier hat die deutsche Justiz das **Verschlechterungsverbot** eingeführt. Es
gilt, sofern das Gerichtsurteil nur von dem oder der Angeklagten angefochten wurde.

![Was ist die Revision im Strafrecht?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
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haelt-eine-waage-in-der-hand-und-hat-die-augen-verbunden-was-fuer-ausgewogenheit-
und-unparteilichkeit-steht-sie-symbolisiert-das-rechtssystem.jpg)

## Der Unterschied zwischen Berufung und Revision

Die Revision führt als Rechtsmittel **nicht zu einer völligen Neubewertung des Falls**,
sondern zielt darauf ab, Rechtsfehler oder Verfahrensmängel zu korrigieren. Hierbei
steht die Frage im Vordergrund, ob das Gericht gegen **Verfahrensvorschriften** 
verstoßen hat oder ob das **Recht falsch angewandt** wurde.

Meist findet sie rein schriftlich statt, was den Vorteil mit sich bringt, dass ein
Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin oder ein Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin**
unabhängig vom Wohnort** beauftragt werden kann. Ob Berufungs- oder Revisionsverfahren,
Sie sollten sich auf jeden Fall an einen **erfahrenen Rechtsanwalt** bzw. eine erfahrene
Rechtsanwältin wenden.
Sie benötigen Unterstützung bei einem Gerichtsverfahren, 
weil Sie die **Entscheidung anfechten** wollen, oder haben Fragen zur deutschen 
Justiz? Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger **unterstütze ich Sie gerne**. Nehmen
Sie [Kontakt](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/strafrecht/?output_format=md)
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