Title: Wissenswertes zu Rechtsschutzversicherungen und Kosten im Strafverfahren
Published: 22. Februar 2021
Last modified: 5. August 2024

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# Wissenswertes zu Rechtsschutzversicherungen und Kosten im Strafverfahren

Der Rechtsfall ist eingetreten und nun sehen Sie sich mit den **Kosten** für den**
Anwalt** und das **Gericht** konfrontiert? Eine **Rechtsschutzversicherung** kann
Ihnen in dieser Hinsicht zur Seite stehen. Sie schützt vor hohen Kosten und setzt
Ihre Ansprüche durch. Was Sie hierzu beachten müssen, erkläre ich, Leonhard Graßmann,
Ihr [**Anwalt für Strafrecht in München**](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/),
im folgenden Beitrag.

## Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung im Strafverfahren?

Bewegt sich der **Rechtsstreit** auf dem Feld des **Strafrechtes**, haben Sie nach
den Allgemeinen Bedingungen für den **Rechtsschutz (ARB)** einen Anspruch auf die
Leistungsart des **Straf-Rechtsschutzes**. Allerdings wird dieser nur dann gewährt,
wenn ein sogenanntes Vergehen vorliegt. Ein solches liegt vor, wenn die rechtswidrige
Tat im Mindestmaß mit einer unter einem Jahr liegenden Freiheitsstrafe oder mit 
Geldstrafe bedroht ist. Ein Blick in den entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches,§
12 über Verbrechen und Vergehen, gibt Ihnen Aufschluss.

**Bei Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches handelt es sich beispielsweise um**
**
fahrlässige Körperverletzung**

 * Nötigung
 * Bedrohung
 * Nachstellung („Stalking“)
 * Diebstahl
 * Betrug

Mit dieser Einschränkung allein ist es aber noch nicht getan. Im konkreten Fall 
darf dem Versicherungsnehmer **lediglich Fahrlässigkeit **vorgeworfen werden. Ein
vorsätzliches Handeln deckt die Rechtsschutzversicherung nicht. Anders ausgedrückt:
Begehen Sie also wissentlich und gewollt eine Straftat, greift der Rechtsschutz 
nicht. Das heißt, dass ein Rechtsschutz zum Beispiel beim Vorwurf eines Diebstahls
nicht in Betracht kommt, denn Diebstahl kann man nur vorsätzlich begehen.

Wird dem Versicherungsnehmer im Falle eines Vergehens eine vorsätzliche Tat vorgeworfen,
greift der Rechtsschutz zunächst nicht. Erst wenn das Urteil am Ende des Gerichtsprozesses
eine Fahrlässigkeit feststellt, kann der Straf-Rechtsschutz rückwirkend greifen.

Beispielsweise wird Ihnen eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Verurteilt
werden Sie aber nur wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dann kann Versicherungsschutz
bestehen.

Wenn dem Versicherten ein** Verbrechen** zur Last gelegt wird, gibt es **keinen 
Rechtsschutz**. Gemäß § 12 Abs. 1 StGB sind das Straftaten, die im Mindestmaß mit
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sanktioniert sind.

## Sollte jeder eine Rechtsschutzversicherung haben?

Wer sich gegen eine **Rechtsschutzversicherung** entscheidet, verzichtet auf den
hohen Nutzen, den eine solche Versicherung auch in anderen Rechtsgebieten als dem
Strafrecht für den Versicherungsnehmer haben kann. Dieser besteht vor allem in der
einzelfallbezogenen Individualität. Das heißt: Wie auch immer der Versicherungsfall
geartet ist – der Versicherer verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer,
den Vermögensschaden zu ersetzen und die Angelegenheit zu finanzieren.

Allein die Kosten eines bevorstehenden Gerichtsprozesses, die Gebühren des eigenen
Anwalts und eventuell weitere Kosten, die beispielsweise für Sachverständige und
Zeugen entstehen können, sind nicht für jeden selbst zu finanzieren. Entschließen
Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung, decken Sie das diesbezügliche Kostenrisiko
ab. Sichern Sie sich deshalb einen Anspruch auf die **Finanzierung von Vertretungs-
und Beratungsdienstleistungen**, gerichtlich wie außergerichtlich.

Zwar können Sie sich wegen der entstehenden Kosten in einem Rechtsstreit der Prozess-/
Verfahrenskostenhilfe zuwenden. Diese aber birgt eine Tücke: Verlieren Sie den Prozess,
müssen Sie die Gebühren des gegnerischen Anwalts zahlen, die von der Prozess- bzw.
Verfahrenskostenhilfe nicht umfasst sind. Wird Ihnen die PKH/VKH gewährt, können
dennoch Belastungen entstehen. Je nach Streitwert müssen Sie mit bis zu mehreren
tausend Euro rechnen. Darüber hinaus erhalten Sie PKH/VKH nur, wenn Sie wirtschaftlich
nicht in der Lage sind, die **Gerichts- und Anwaltskosten** aus eigenen finanziellen
Mitteln zu tragen. Eine **Rechtsschutzversicherung** **trägt die Kosten** unabhängig
von Ihrem Vermögen.

## Worauf muss man als Familie bei der Rechtsschutzversicherung achten?

Eine Rechtsschutzversicherung kann **sämtliche Familienmitglieder** Ihrer Familie**
absichern**. Fällt ein Rechtsstreit jedoch in das **Familienrecht**, greift der **
rechtliche Schutz** über die Versicherung nur **sehr bedingt**. Grundsätzlich gilt
der vollständige Ausschluss in Familienangelegenheiten, lebenspartnerschaftlichen
und erbrechtlichen Angelegenheiten nach ARB 2012 3.2.10 in der Rechtsschutzversicherung.

In Angelegenheiten, die das

 * Familienrecht,
 * Erbrecht,
 * oder das Recht der Lebenspartnerschaften nach dem Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften

betreffen, können die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung nur bezüglich Beratungen
im Sinne von **§ 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)** abgedeckt werden. In der
Praxis sind damit überwiegend Erstberatungen gemeint.

Viele Fälle aus dem Familien- und Erbrecht lassen jedoch eine gewisse Risikokalkulation
zu. Einige Versicherungsgesellschaften haben darauf reagiert und den **Familien-
und Erbrechts-Rechtsschutz** im Sinne der ARB 2012 erweitert. Es ist Ihnen daher
durchaus möglich, Rechtsschutz für Unterhaltsangelegenheiten oder Scheidungsfolgesachen
vor deutschen Gerichten zu erlangen. Dies betrifft aber nur vereinzelte Versicherungsgesellschaften.
Sie sollten sich daher hinsichtlich der genauen Leistungsart informieren.

Wünschen Sie eine ausführliche Beratung zum Thema Rechtsschutzversicherung im Strafverfahren?
Ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, bin auf das Strafrecht spezialisiert. Vereinbaren
Sie einfach einen Termin in meiner Kanzlei in München.

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