Title: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was Sie als betroffene Person tun können
Published: 15. April 2021
Last modified: 2. August 2024

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# Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Was Sie als betroffene Person tun können

## **Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?**

Die sexuelle Belästigung kann sowohl Frauen als auch Männer betreffen und ist am
Arbeitsplatz besonders unangenehm. Sie zeugt von einem **mangelnden Respekt** gegenüber
Kolleginnen und Kollegen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gilt unter bestimmten
Voraussetzungen als **strafbare Handlung**, die in ihrer Form, im Ausmaß und Kontext
unterschiedlich erfolgen kann.

Oft zeigt sie sich als **Nachstellung**, **sexuelle Nötigung** oder **Beleidigung**
und ist ein **Mittel zur Machtausübung**. Dabei ist die Grenze zwischen einem harmloseren
Flirt und der Belästigung häufig schwer auszumachen. 

Ausschlaggebend ist weniger die Absicht dahinter als die **Bewertung des Verhaltens**
durch die betroffene Person, die sich belästigt fühlt. Sexuelle Belästigung liegt
immer dann vor, wenn die Verhaltensweise einen **sexuellen Bezug** hat, der von 
anderer Seite **nicht erwünscht** ist oder das Gefühl einer **Herabwürdigung** verursacht.

## **Was zählt als sexuelle Belästigung?**

Die sexuelle Belästigung kann sowohl mit **Worten**, mit **Gesten** als auch durch**
Taten** ausgeübt werden, dabei Einzelpersonen oder mehrere Personen betreffen. Am
Arbeitsplatz geht sie häufig von Vorgesetzten, Lehrenden und Mitarbeitenden aus.
Dazu zählen:

 * Anzügliche Bemerkungen
 * Zweideutige Bemerkungen
 * Sexistische Witze und Sprüche
 * Beleidigungen
 * Unerwünschte Berührungen und Körperkontakte
 * Der Versand pornografischen Materials und Inhalts 
 * Annäherungsversuche
 * Druckausübungen
 * Sexuelle Forderungen (mit der Androhung einer Entlassung oder mit dem Versprechen
   von Vor- oder Nachteilen)
 * Sexuelle Übergriffe

Lassen Sie sich von der Kanzlei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann zum Thema **[Sexualstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexualstrafrecht/)**
beraten, wann sexuelle Belästigung vorliegt und welche Schritte dagegen unternommen
werden können.

![Kanzleiblog sexuelle belaestigung am arbeitsplatz muenchen](https://www.ra-grassmann-
muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2021/09/kanzleiblog-sexuelle-belaestigung-
am-arbeitsplatz-muenchen.jpg)

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## **Wie kann es zu einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz kommen?**

Am Arbeitsplatz ist der Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zwischen
Vorgesetzten und Angestellten mehr oder weniger eng. Gerade in diesem Bereich der
Macht und Dominanz ist die sexuelle Belästigung nicht selten. Dabei geht es nicht
um eine sexuelle **Anziehungskraft** wie etwa im Privatleben. Am Arbeitsplatz ist
die unangenehme Annäherung oder ein Angebot sexueller Natur für eine bessere Position
oder Karrierechance besonders verletzend und beleidigend. 

Der Unterschied zwischen arbeitenden Menschen, die miteinander flirten und denen,
bei denen eine sexuelle Belästigung vorliegt, zeichnet sich beim Flirt durch ein
gegenseitiges Einvernehmen aus. Sexuelle Belästigung dagegen ist **erniedrigend**,
schwächt das **Selbstwertgefühl**, basiert auf einer **einseitigen Annäherung** 
und ist von der anderen Person **nicht erwünscht**. 

Persönliche Grenzen werden verletzt, die Arbeitsatmosphäre ist vergiftet und die
Begegnung löst Ärger aus. Verschwiegene sexuelle Belästigungen machen auf Dauer 
krank und führen zu starken Problemen. Daher ist es wichtig, die geeigneten Schritte
zu unternehmen, um solche Vorfälle zukünftig zu unterbinden.

## **Wie kann eine betroffene Person gegen sexuelle Belästigung vorgehen?**

Sexuelle Belästigung ist, wenn sie bestimmte Grenzen überschreitet, **strafbar**(§
184i StGB) und am Arbeitsplatz explizit durch das AGG **verboten**. Verantwortlich
ist daher der Arbeitgeber, der ein belästigendes Verhalten stoppen muss. Artet die
Belästigung in eine **sexuelle Nötigung** oder in Übergriffe aus, kommen **Polizei**
und **Staatsanwaltschaft** ins Spiel.

Jeder Hinweis auf eine sexuelle Belästigung wird in der Regel von der Unternehmensleitung
ernst genommen. Personen, die sich belästigt fühlen, sollten sich daher zunächst
an die entsprechende belästigende Person wenden und sie oder ihn bitten, damit aufzuhören.
Wenn das nicht hilft, ist eine **Abklärung** mit der Geschäftsleitung oder mit einer
verantwortlichen Abteilung notwendig. Hier kann eine **Beschwerde** eingereicht 
werden, unabhängig davon, ob die Belästigung physisch, verbal oder nonverbal erfolgt.

Betroffene haben nach dem AGG drei Rechte:

 * das **Beschwerderecht**
 * das **Leistungsverweigerungsrecht** 
 * den **Anspruch auf Entschädigung** und **Schadensersatz** 

Es erweist sich als hilfreich, eine sexuelle Belästigung auf jeden Fall **zu melden**.
Je früher eine Beschwerde erfolgt, desto besser. Auch ist es ratsam, eine Anwältin
oder einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn es um die Klärung und um die Ansprüche auf
Entschädigung geht. Dabei kann im Hinterkopf behalten werden, dass eine Beschwerde
auf sexuelle Belästigung **keine Abmahnung oder Kündigung** zur Folge haben darf.
Das ist laut AGG ebenfalls verboten. 

Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Leonhard Graßmann ausführlich beraten, wie Sie 
gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen können. Oft ist es ratsam, den
juristischen Rat vor der Beschwerde bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber 
einzuholen.

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