Title: Strafbefehl
Published: 26. Oktober 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Was genau ist ein Strafbefehl? 

Neben dem regulären Strafverfahren im deutschen Strafrecht gibt es auch noch die
Möglichkeit des **Strafbefehlsverfahrens**. Dieses vereinfachte Verfahren läuft 
rein schriftlich ab, das heißt, es gibt **keine Hauptverhandlung**, zu der der oder
die Angeklagte und die Zeugen zu erscheinen haben. Dies soll die Staatsanwaltschaften
und die Gerichte entlasten. Wie genau es zu einem Strafbefehl kommt und ob ein solcher
bei allen Delikten möglich ist, wird im Folgenden erläutert.

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## Wie kommt es zu einem Strafbefehl? 

Zu einem Strafbefehl kommt es dann, wenn eine **leichte Kriminalität** vorliegt 
und die Staatsanwaltschaft ausdrücklich das Strafbefehlsverfahren beantragt. Im 
Rahmen dieses Verfahrens hat der oder die Beschuldigte grundsätzlich dieselben Rechte
wie in einem normalen Strafverfahren, insbesondere hat er oder sie ein **Recht auf
Verteidigung**, ein** Recht auf Akteneinsicht** und das **Recht auf rechtliches 
Gehör**. Es ist die Aufgabe des Strafverteidigers oder der Strafverteidigerin, darauf
zu achten, dass diese Rechte auch im Strafbefehlsverfahren beachtet und durchgesetzt
werden. Dies gewährleistet Ihnen Ihr [Rechtsanwalt für Strafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de).

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## Bei welchen Delikten kommt es dazu? 

Es können nur **Vergehen** als mögliche Delikte im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens
in Betracht kommen, die eine Freiheitsstrafe von höchstens bis zu einem Jahr als
Strafe beinhalten. Dies ist zum Beispiel bei einem **einfachen Diebstahl** oder 
einem Betrug der Fall. Zudem muss im Strafbefehlsverfahren eine Verurteilung zu 
einer Freiheitsstrafe zur **Bewährung** ausgesetzt werden. 

Darüber hinaus müssen die folgenden Voraussetzungen für einen Strafbefehl vorliegen:

 * Der Strafbefehl muss durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt
   werden. 
 * Der oder die Beschuldigte muss hinreichend tatverdächtig sein, das heißt, dass
   eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
 * Zudem muss die Zuständigkeit des Strafrichters bzw. der Strafrichterin oder des
   Schöffengerichts gegeben sein. 

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## Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab? 

Zunächst muss die Staatsanwaltschaft einen **Antrag auf Erlass eines Strafbefehls**
stellen, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Richter oder die
Richterin kann diesem Strafbefehl stattgeben oder ihn per Beschluss ablehnen. Ist
sich der Richter oder die Richterin nicht ganz sicher, ob tatsächlich ein hinreichender
Tatverdacht gegeben ist, kann er oder sie auch eine **Hauptverhandlung** ansetzen,
um die Tat genauer beurteilen zu können. 

Sobald der Richter dem Strafbefehl stattgegeben hat, wird dieser erlassen und dem
oder der Beschuldigten – der oder die dadurch zum bzw. zur Angeklagten wird – zugestellt.
Durch die Zustellung des Strafbefehls wird der oder die Angeklagte erstmals darüber
informiert, dass gegen ihn bzw. sie ein **Verfahren anhängig** ist, da er oder sie
im Strafbefehlsverfahren mangels eines Ermittlungsverfahrens nicht vorher davon 
Kenntnis erlangt. Der oder die Angeklagte kann daraufhin entscheiden, ob er oder
sie **Einspruch** gegen den Strafbefehl einlegen möchte oder die darin angesetzte
Strafe annimmt. 

Gegen den erlassenen Strafbefehl kann der oder die Angeklagte innerhalb von zwei
Wochen nach der Zustellung schriftlich Einspruch erheben, wenn er oder sie gegen
den Strafbefehl vorgehen möchte. Wenn dieser Einspruch form- und fristgerecht bei
dem zuständigen Gericht eingeht, beraumt dieses einen Termin zur Hauptverhandlung
ein, in dem das Hauptverfahren durchgeführt wird. Wird nicht fristgerecht Einspruch
eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und gleicht dadurch einem **gerichtlichen
Urteil**. 

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