Title: Der größte Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht
Published: 26. Oktober 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Der größte Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht

Sobald ein **Strafverfahren** gegen eine Person eingeleitet wird, wird in einem 
ersten Schritt geprüft, ob das reguläre Strafrecht oder das Jugendstrafrecht anzuwenden
ist. Insbesondere in der **Strafzumessung** gelten nämlich für diese beiden Varianten
gravierende **Unterschiede**. Doch für wen gilt das Jugendstrafrecht eigentlich?
Was sind die genauen Ziele und Aufgaben und wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht
vom Erwachsenenstrafrecht? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

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## Für wen gilt das Jugendstrafrecht? 

Generell gelten Jugendliche vor 14 Jahren als **strafunmündig** nach § 19 StGB, 
das heißt, sie können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das **Jugendgerichtsgesetz**(
JGG) ist für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren anwendbar. **Heranwachsende**
wiederum sind Menschen zwischen 18 und 20 Jahre, für die je nach persönlicher Reife
zum Tatzeitpunkt entweder das Jugendstrafrecht oder bereits das reguläre Strafrecht
für Erwachsene gilt. 

## Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts 

Der Fokus im Jugendstrafrecht liegt ganz klar auf dem **Erziehungsgedanken**: die
Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren sind noch am Anfang ihrer Entwicklung
und vermögen oftmals den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht korrekt einzuschätzen.
In diesem Sinne sieht das Jugendstrafrecht vor, dass junge Straftäter durch **leichte
Sanktionen** einen Denkzettel verpasst bekommen sollen, um so zurück auf den rechten
Weg des **rechtschaffenen Verhaltens** zurückzufinden. 

Somit verfolgt das Jugendstrafrecht ganz klar das Ziel, **erzieherische Maßnahmen**
statt Geld- oder Freiheitsstrafen in den Fokus zu rücken. Die Jugendlichen sollen
durch eine **Verwarnung oder einen Jugendarrest** abgeschreckt und zugleich sanktioniert
und erzogen werden. 

## Was beinhaltet das Erwachsenenstrafrecht? 

Im Gegensatz dazu zielt das Erwachsenenstrafrecht primär auf **Vergeltung und Bestrafung**
ab. Der Straftäter oder die Straftäterin soll für seine bzw. ihre Tat bestraft werden
und das Opfer soll durch einen fairen Strafprozess seine **Wiedergutmachung** erhalten.
Zudem soll der Täter oder die Täterin durch die Strafe von der Begehung weiterer
Straftaten abgehalten werden. Allgemein soll die Bevölkerung durch die Strafandrohung
davor abgeschreckt werden, Straftaten zu begehen. 

Ein weiterer Gedanke im Erwachsenenstrafrecht ist die **Wiederherstellung des Vertrauens
der Gesellschaft in die Rechtsordnung**. Durch die Verfolgung von Straftaten sollen
die Bürger und Bürgerinnen das Gefühl bekommen, sicher zu sein. Im Gegensatz zum
Jugendstrafrecht liegt dabei der Fokus weniger auf dem Erziehungsgedanken, sondern
auf der **Prävention** und der Wiedergutmachung. 

## Wie unterscheiden sich die Strafen im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht? 

Während im Erwachsenenstrafrecht die **Geld- und Freiheitsstrafe** die wichtigsten
Strafandrohungen darstellen, variiert die Strafe im Jugendstrafrecht deutlich stärker.
Hier können folgende Sanktionen verhängt werden: 

 * **Erziehungsmaßregeln**, wie z. B. die Erteilung von Weisungen 
 * **Zuchtmittel**, wie die Erteilung von Auflagen oder der Jugendarrest
 * **Jugendstrafe **als letztes Mittel 

Dabei stellen die **Erziehungsmaßregeln** die mildeste Form der Sanktionierung dar.
Oftmals werden hier Weisungen erteilt, um die Lebensführung der Jugendlichen zu 
fördern und sie in ihrer Erziehung zu unterstützen. Wenn die begangene Straftat 
bereits gravierender war, kann der Richter auch **Zuchtmittel** verhängen, wenn 
die Erziehungsmaßregeln nicht mehr ausreichen. 

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