Title: Verkehrsordnungswidrigkeiten
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 5. August 2024

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# Ihr Ansprechpartner bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in München

Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, denkt meist, dass die Folge **lediglich
ein Strafzettel **sein wird. Doch dies ist nicht immer der Fall. In meiner Kanzlei
berate ich Sie umfassend zu Ihren Rechten in Bezug auf die sogenannten geringfügigen
Verletzungen im Straßenverkehr. Bei **schwereren Taten** kann neben einem Bußgeld
sogar die **Abgabe Ihres Führerscheins **verhängt werden. Kontaktieren Sie in jedem
Fall meine Kanzlei, sobald Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Dann kann ich frühestmöglich
damit beginnen, Sie fachkundig zu vertreten sowie ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren,
und bei Bedarf versuchen, die Strafe abzumildern. 

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Leonhard Graßmann prüft diesen gerne:

Tel.: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsordnungswidrigkeiten/+498955027277?output_format=md)

## Der Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Neben den **geringeren Bußgeldern**, die beispielsweise anfallen, wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung
geringfügig überschritten oder Ihr Fahrzeug im Halteverbot abgestellt haben, gibt
es allerdings auch Fälle, in denen der **Bußgeld-Betrag mehrstellig **werden kann.

Festgeschriebene Bußgelder, die meist für geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten
anfallen, lassen sich ganz einfach in dem sogenannten **Bußgeldkatalog **finden.
Dort sind auch die **Punkte in Flensburg **aufgeführt, die eventuell aufgrund der
Ordnungswidrigkeit gesammelt wurden. Wer acht, und damit zu viele, Punkte angesammelt
hat, muss seinen Führerschein abgeben. Darüber hinaus ist es möglich, dass im Falle
einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen oder bei
einer Sachbeschädigung der festgesetzte Betrag erhöht wird. Der Strafenkatalog in
Bezug auf Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst damit Bußgeld sowie gegebenenfalls
Punkte und ein **Fahrverbot**.

In jedem Fall lohnt es sich, zeitnah meine Kanzlei zu kontaktieren. Ich sehe mir
den Bußgeldbescheid genau an und berate Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen – 
schließlich kann auch ein **Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll** sein.

## Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen

![Anwalt für Strafrecht in München mit Strafgesetzbuch, Richterhammer und Brille](
https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2021/09/anwalt-
zeitung-muenchen.jpg)

Grundsätzlich können Sie **selbst Einspruch **gegen das verhängte Bußgeld bzw. die
Ihnen zur Last gelegte Verkehrsordnungswidrigkeit **erheben**. Allerdings wird einem
solchen Einspruch oftmals eher stattgegeben, wenn Sie sich** juristisch beraten**
lassen.

Dies muss bei einem Einspruch beachtet werden:

 * Der Einspruch muss **vor Ablauf der zweiwöchigen Frist **bei der Bußgeldstelle
   eingetroffen sein.
 * Die Erklärung muss **verständlich und in deutscher Sprache **abgegeben werden.
 * Es besteht die Möglichkeit, **Tatsachen und Beweismittel aufzuführen**, die im
   weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
 * Werden **entlastende Umstände** nicht rechtzeitig vorgebracht, können wiederum
   Nachteile in Bezug auf das Strafmaß entstehen.
 * Ein Einspruch kann neben dem **postalischen Weg **auch **elektronisch **eingelegt
   werden.

Ich überprüfe nicht nur die Zulässigkeit Ihres Einspruchs, sondern helfe Ihnen auch,
die Erfolgschancen zu maximieren, und informiere Sie über all Ihre Rechte.

## Verjährung von Bußgeldbescheiden

Wer vor mehr als drei Monaten geblitzt wurde und bisher keinen Bußgeldbescheid erhalten
hat, kann gelassen davon ausgehen, dass die Ordnungswidrigkeit bereits **frühzeitig
verjährt **ist. Wird allerdings ein **Anhörungsbogen **zugestellt, beginnt die**
dreimonatige Verjährungsfrist **von Neuem. Sollte in der Zwischenzeit ein **Bußgeldbescheid
zugestellt **werden, folgt eine **sechsmonatige Verjährungsfrist**.

## Verantwortlichkeit für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Allgemein obliegt die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im 
Straßenverkehr der zuständigen **Verwaltungsbehörde**, die dadurch als **Bußgeldstelle**
auftritt. Die Behörden agieren dabei als Ermittlungsorgane, sind aber nicht für 
das anschließende Verfahren zuständig. Sollten Sie gegen die Ihnen vorgeworfene 
Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen, entscheidet das jeweils **zuständige Amtsgericht**
über das anschließende Verfahren. Als Rechtsanwalt kenne ich mich mit all den Regelungen,
Fristen und Auflagen aus und berate Sie daher gerne zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten? Jetzt anrufen.

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## Meine Tätigkeitsbereiche im Strafrecht:

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## **FAQ – Verkehrsordnungswidrigkeiten**

**Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?**

Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine **leichte Übertretung eines
Gesetzes**. Diese rechtswidrige Handlung kann mit einer **Geldbuße** geahndet werden.
Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit geht es um die Übertretung einer Regel
aus der Straßenverkehrsordnung. Diese Fälle sind sehr häufig und es gehören unter
anderem folgende Verstöße dazu:

 * Parkverstöße
 * Geschwindigkeitsüberschreitungen
 * Abstandsverstöße
 * Missachtung von Verkehrsregeln wie Anschnallpflicht

Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, können Sie diese durch
Bezahlung der Geldbuße akzeptieren. In diesem Falle ist der Prozess abgeschlossen.
Doch auch bei einer derartigen Strafe haben Sie das **Recht, gegen einen Bußgeldbescheid
Einspruch einzulegen**. Sie können daher einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl
einschalten. Häufig werden Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten zu
Unrecht verhängt. Nutzen Sie Ihre Chance auf eine Aufhebung der Geldbuße, wenn Sie
Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben.

**Wie teuer ist eine Ordnungswidrigkeit?**

Die Höhe der Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit kann ganz unterschiedlich ausfallen.
So reichen die Geldbußen von einer Höhe von **zehn Euro bis hin zu mehreren Tausend
Euro**. Welche Strafen Sie erwarten, hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehört 
die Art des Verstoßes, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt oder ob Vorsatz
unterstellt wird. Lassen Sie bei einem Zweifel Ihrer Strafe dessen Höhe von einem
unabhängigen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht prüfen. So
können Sie ebenfalls die Chancen auf eine Rücknahme des Bußgeldbescheids, eine Einstellung
des Verfahrens oder einen Freispruch, prüfen lassen. Nicht selten werden Strafen
bei Verkehrsordnungswidrigkeiten** falsch verhängt**. Daher lohnt es sich für Sie,
jeden Fall **genau zu prüfen**.

**Welche Strafen drohen bei einer Ordnungswidrigkeit?**

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit, wie bei einer Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, einem Abstandsverstoß oder Handy am Steuer, können empfindliche**
Geldbußen** oder auch **Punkte im Fahreignungsregister **, sowie ein **Fahrverbot**
für Sie drohen. Vor allem bei schweren Verstößen oder bei einer wiederholten Tat
ist ein Fahrverbot keine Seltenheit. Wenn Sie wiederholt auffällig wurden und einen
bestimmten Punktestand im Register überschritten haben, droht Ihnen auch der** Entzug
der Fahrerlaubnis**. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug und den Führerschein angewiesen sind,
kann der Entzug des Führerscheins zu großen Problemen führen. Doch häufig sind Strafen
unrechtmäßig verhängt und Sie haben gute Chancen, dass die Strafe bei einem Einspruch
fallen gelassen oder zumindest reduziert wird. Nutzen Sie die Möglichkeiten der 
Rechtsprechung und nutzen Sie beim Zweifel an der Strafe die Hilfe eines Spezialisten
oder einer Spezialistin. 

**Was ist ein Bußgeldbescheid?**

Wenn Ihnen im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, leitet die
zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Während dieses Prozesses wird die **
Höhe der Geldbuße, der Dauer des Fahrverbots und der Anzahl der Punkte im Fahreignungsregister**
festgelegt. Diese wird Ihnen mittels eines amtlichen Briefes, dem Bußgeldbescheid,
postalisch zugestellt. Sie können den Bußgeldbescheid akzeptieren und durch Begleichung
der Strafe den Prozess abschließen. Doch prüfen Sie jeden Bußgeldbescheid genau 
und lassen Sie diesen im Zweifel von einem Spezialisten oder einer Spezialistin 
für Verkehrsrecht prüfen. Denn nicht selten werden bei der Erstellung der Bußgeldbescheide**
Fehler gemacht**, die **zu Ihren Ungunsten** sind. Gleichen Sie den Bußgeldbescheid
daher immer zunächst mit den definierten Strafen im Bußgeldkatalog ab. Diese geben
Ihnen einen guten Anhaltspunkt über die Höhe von üblichen Strafen bei vergleichbaren
Fällen.

Die Zustellung des Bußgeldbescheids nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit
darf **nicht länger als drei Monate** dauern. Sollte die Frist überschritten werden,
sind Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt (außer Alkohol- und Drogenverstößen) 
und Sie können problemlos Einspruch einlegen. 

**Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?**

Vor dem Erlass eines Bußgeldbescheids wird Ihnen in aller Regel ein Anhörungsbogen
zugesandt. Sie sind **nicht dazu verpflichtet, dieses Formular auszufüllen**. Es
kann in vielen Fällen sogar Ihre Chancen auf eine Anfechtung der Strafe verschlechtern,
wenn Sie den Anhörungsbogen ohne Rücksprache mit einem Rechtsbeistand ausfüllen.
Handeln Sie daher auf keinen Fall voreilig und verzichten Sie auf das Befüllen des
Formulars.

Anstatt den Anhörungsbogen zu verwenden, sollten Sie lieber immer in **Absprache
mit einem Spezialisten oder einer Spezialistin **gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen.
Oft stehen die Chancen auf eine Anfechtung sehr gut.

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