Title: Verkehrsstrafrecht
Published: 19. Februar 2021
Last modified: 15. August 2024

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# Ihre Anwaltskanzlei für das Verkehrsrecht in München

Nahezu jeder Bürger und jede Bürgerin ist Teil des Straßenverkehrs und wird täglich
damit konfrontiert – egal, ob als Autofahrer bzw. Autofahrerin, Fahrradfahrer bzw.
Fahrradfahrerin oder Fußgänger bzw. Fußgängerin. Verkehrsstraftaten zählen dabei
zur Tagesordnung. Das **Verkehrsrecht** regelt in erster Linie die Abwicklung von**
Verkehrsunfällen**, wohingegen das **Verkehrsstrafrecht **bei **straf- oder bußgeldrechtlichen
Konsequenzen** greift. Unter anderem gehören folgende Tatbestände zum Verkehrsstrafrecht:

 * Alkohol am Steuer
 * Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
 * Unfallflucht
 * Gefährdung des Straßenverkehrs
 * Nötigung oder Beleidigung
 * Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sie haben Fragen zum Verkehrsrecht? Dann freue ich mich über Ihren Anruf!
Tel.: 
[089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/+498955027277?output_format=md)

Egal, welcher Tat Sie beschuldigt werden: Vermeiden Sie unüberlegtes Handeln und
kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin. Als Anwalt
ist es mir möglich** in die gesamte Verfahrensakte einzusehen** und Ihnen darauf
aufbauend eine kompetente Betreuung zu bieten.

## Ihnen wird Fahrerflucht bzw. Unfallflucht vorgeworfen?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, ist laut StGB(
Strafgesetzbuch) eine Straftat. Die Höhe des Strafmaßes hängt dabei von einigen 
Kriterien ab: **Handelt es sich um einen Bagatellschaden, Personenschaden oder um
Fahrerflucht in der Probezeit?** Mögliche Folgen sind entweder eine Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren, der Fahrerlaubnisentzug oder eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg.
Um die Strafe bestmöglich abzuwenden, trete ich als spezialisierter Anwalt für Ihr
Recht ein.

Vorab sollten Sie jedoch eines beachten: **Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!**
Lassen Sie sich nicht auf informelle Gespräche ein und holen Sie stattdessen umgehend
anwaltlichen Rat ein. Ich zeige Ihnen die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang
mit der Unfallflucht.

**Sie sind Beschuldigter bzw. Beschuldigte einer Verkehrsstraftat? Kontaktieren 
Sie mich umgehend.**

![Anwältin mit Gesetzbuch und Mandant](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
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## Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Führerschein Auto fährt bzw. nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzt,
dem bzw. der drohen empfindliche Strafen. Hier kann guter Rat wertvoll sein. Als
Rechtsanwalt mit **langjähriger Erfahrung im Bereich Verkehrsstrafrecht** können
Mandanten und Mandantinnen darauf vertrauen, dass ich über reiche Prozesserfahrung
in der Verteidigung gegen Vorwürfe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verfüge. Zögern
Sie nicht, mich zu kontaktieren. Eine** frühzeitige Beratung und Betreuung** stellt
die Weichen für eine erfolgreiche Vertretung und Verteidigung in München.

## Ihr versierter Ansprechpartner in München im Bereich Verkehrsrecht

Bei dem Vorwurf, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben, sollten Betroffene frühzeitig
einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw, eine Rechtsanwältin hinzuziehen. Die Rechtsanwaltskanzlei
Leonhard Graßmann in München ist spezialisiert auf das Verkehrsstrafrecht und kann
eine **Strafmilderung **oder im besten Falle einen **Straferlass **erreichen.

Ihr spezialisierter Anwalt im Verkehrsstrafrecht in München – jetzt anrufen.
Tel.:
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Leonhard Graßmann – Ihr Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden umgehend kontaktiert.

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### Kanzleizeiten

Termine nach Vereinbarung –
Rufen Sie dazu gerne an.**Telefon: [089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/+498955027277?output_format=md)**

| Mo.–Do. | 9:00–17:00 Uhr | 
| Fr. | 9:00–15:00 Uhr |

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### Ihre Vorteile

 * Kompetentes und schnelles Handeln
 * Zugriff auf Netzwerk von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Bereich des 
   Strafrechts
 * Persönliche Betreuung
 * Enge Zusammenarbeit mit Mandanten und Mandantinnen

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### Kanzleistandort

**Rechtsanwalt Leonhard Graßmann**
Sophienstraße 380333 München

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## FAQ

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Unter einer Ordnungswidrigkeit wird eine Übertretung der geltenden Gesetze in einem**
leichten Maße** verstanden. Wenn Sie beispielsweise mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung
erwischt werden, können Sie hierfür im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens 
mit einer **Geldbuße** belangt werden. Dazu kommen unter Umständen, bei schwereren
Verstößen, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot. Weitere
Konsequenzen müssen Sie im Falle einer Ordnungswidrigkeit nicht fürchten. Im Verkehrsrecht
werden Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch das Unterschreiten
des Mindestabstands zu dieser Kategorie gezählt. Insbesondere kommt es bei Ordnungswidrigkeiten
nicht zur Eintragung im Bundeszentralregister (BZR) oder im Führungszeugnis.

Was ist eine Verkehrsstraftat?

**Schwere Übertretungen** der geltenden Gesetze werden als Straftat bezeichnet. 
Im Falle des Verkehrsrechts gehören schwere Verstöße, die mit einer hohen **Gefährdung
von anderen Verkehrsteilnehmenden** einhergehen, in diese Kategorie. Nehmen Sie 
beispielsweise an einem illegalen Verkehrsrennen teil oder führen Sie alkoholisiert
ein Fahrzeug, können Sie hierfür nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit**
Freiheitsentzug** belangt werden. Daneben kann es auch zu Punkten in Flensburg, 
zu Fahrverboten oder zu einem Führerscheinentzug kommen. Auch unterlassene Hilfeleistung
oder Fahrerflucht zählen zu den Verkehrsstraftaten. Straftaten im Verkehrsrecht 
verjähren hierbei frühestens nach drei Jahren. Verurteilungen wegen einer Straftat
werden in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Für die Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte sind Sie dann vorbestraft. Auch in das Führungszeugnis kann eine Verurteilung
wegen einer Straftat unter Umständen kommen.

Welche Strafen drohen im Verkehrsrecht?

Die Spanne der Strafen, die Ihnen im Verkehrsrecht drohen können, ist sehr breit.
Leichte Verstöße werden mit **Geldbußen ab 10 Euro** belangt. Schwerwiegendere Verkehrsverstöße
werden zudem mit **Punkten im Verkehrsregister** geahndet. Ebenso sind für schwerere
Verstöße Fahrverbote möglich. Bei wiederholten Verstößen droht Ihnen auch der dauerhafte**
Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.** Zu den schwersten Delikten gehören Verkehrsstraftaten,
die mit Geldstrafen und auch einem Freiheitsentzug belangt werden können. Sollte
Ihnen ein derartiger Tatbestand vorgeworfen werden, sollten Sie daher in jedem Fall**
rechtlichen Rat** einholen.

Benötige ich bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich und kann eine Menge Geld kosten. Doch auch die **
rechtlichen Folgen **sollten Sie nicht unterschätzen. Nutzen Sie daher** **in jedem
Fall** **einen Rechtsbeistand, der Ihnen im gesamten Verfahren zur Seite steht. 
Ein Rechtsanwalt oder eine -anwältin berät Sie schon vorab zu Ihren Rechten und 
den Möglichkeiten, um **strafmildernde Möglichkeiten** umzusetzen. Zudem schützen
Sie sich bei einem Verfahren vor ungerechtfertigten Forderungen. Seien Sie auf der
sicheren Seite, indem Sie nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Welche Strafe droht, wenn ich eine rote Ampel überfahre?

Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den schwereren Verstößen im Verkehrsrecht.
Welche Konsequenzen dies für Sie hat, hängt von der Dauer ab, seitdem die Ampel 
umgeschaltet hat. Ist die Ampel **weniger als eine Sekunde** rot gewesen, drohen
Ihnen ein Bußgeld von mindestens **90 Euro** und **ein Punkt** in Flensburg im Verkehrseignungsregister.
War das Rotlicht bereits **länger als eine Sekunde** zu sehen, müssen Sie sogar 
mit **zwei Punkten** und einer Geldbuße von mindestens **200 Euro **rechnen. Hinzu
kommt ein Monat Fahrverbot.

Wird Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, sollten Sie dies durch einen Rechtsanwalt
oder eine Rechtsanwältin prüfen lassen. Denn viele Strafen werden ungerechtfertigt
verhängt. Ihre Chancen, eine Strafe abzuwenden, sind daher in vielen Fällen gut.

Was passiert, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

Alkohol am Steuer gehört zu den am härtesten bestraften Delikten im Straßenverkehr.
Sollte Ihr gemessener Alkoholwert **über 0,5 Promille** aufweisen, haben Sie insofern
Glück gehabt, dass es sich “nur” um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sie mit einer
Geldbuße von mindestens **500 Euro**, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot
von ein bis drei Monaten rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration **ab 1,1 Promille**
wird der Verstoß als **Straftat** mit noch höheren Geldstrafen bis hin zu **Freiheitsstrafen**
geahndet. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Es wird eine Sperrfrist verhängt, innerhalb
derer Sie keinen neuen Führerschein bekommen dürfen. In bestimmten Fällen droht 
Ihnen bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis eine MPU. Es kommt zum Eintrag in das
Bundeszentralregister (BZR). Sie sind dann vorbestraft. Auch schon geringere Promillewerte
können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und als Straftat 
gelten, wenn Sie beispielsweise alkoholbedingt einen Unfall bauen oder auch nur 
Schlangenlinien gefahren sind.

## Passende Blogbeiträge:

 * [Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht mit Sachschaden oder Personenschaden?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-fahrerflucht-mit-sachschaden-oder-personenschaden/)
 * Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich als Fahrerflucht 
   bekannt – liegt nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) dann vor, wenn sich eine
   am Unfall beteiligte Person vom Unfallort entfernt,… [Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht mit Sachschaden oder Personenschaden? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-fahrerflucht-mit-sachschaden-oder-personenschaden/)
 * [Welche Strafen drohen bei Drogenkonsum am Steuer?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/)
 * Wer Drogen konsumiert und anschließend Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst
   und die anderen Verkehrsteilnehmenden, sondern kann sich unter Umständen auch
   strafbar machen. Illegale Drogen können starke psychische und… [Welche Strafen drohen bei Drogenkonsum am Steuer? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/)
 * [Das Punktesystem: 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/)
 * 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen Das Punktesystem ist 
   ein fester Bestandteil in der Straßenverkehrsordnung. Damit werden Verkehrssünder
   und -sünderinnen bestraft und Fahrverbote verhängt. Wenn Sie bei einem Verkehrsverstoß…
   [Das Punktesystem: 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/das-punktesystem-5-dinge-die-verkehrsteilnehmende-darueber-wissen-muessen/)
 * [Rote Ampel überfahren: Welche Strafen drohen?](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/rote-ampel-ueberfahren-welche-strafen-drohen/)
 * Wer bei Rot eine Ampel überfährt, muss mit einigen unangenehmen Konsequenzen 
   rechnen. Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote werden – je nach Ausmaß
   des Verstoßes – verhängt. Ich, Ihr Rechtsanwalt… [Rote Ampel überfahren: Welche Strafen drohen? weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/rote-ampel-ueberfahren-welche-strafen-drohen/)
 * [Illegale Autorennen: kein Fahrspaß, sondern eine Straftat](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/illegale-autorennen-kein-fahrspass-sondern-eine-straftat/)
 * Autofahrerinnen und Autofahrer und Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer, die
   an einem illegalen Rennen teilgenommen haben, werden vom Gesetz nicht mehr so
   sanft behandelt wie früher. Im Jahr 2017 wurde beschlossen, dass… [Illegale Autorennen: kein Fahrspaß, sondern eine Straftat weiterlesen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/illegale-autorennen-kein-fahrspass-sondern-eine-straftat/)

#### Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Münchens

Als Ihr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann bin ich für Sie der direkte Ansprechpartner
bei sämtlichen Strafrechtsfällen. Dabei vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich
als auch vor Gericht. Meine leistungsstarke Anwaltskanzlei in München kümmert sich
um die Beratung und Vertretung in den Bereichen des [Betäubungsmittel-](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/?output_format=md),
[Verkehrsstraf](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/verkehrsrecht/?output_format=md)-,
[Jugendstraf-](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/jugendstrafrecht-muenchen/?output_format=md)
sowie­ [Sexualstrafrechts](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/sexualstrafrecht/?output_format=md)
und mehr. In und um **München** sowie in den folgenden Städten setze ich mich für
Ihr Anliegen ein:
Dachau, Unterföhring, Garching, Freising, Neubiberg, Ismaning,
Fürstenfeldbruck, Pullach i. Isartal, Starnberg, Haar, Planegg, Vaterstetten, Bad
Tölz, Neuried. Feldkirchen, Wolfratshausen, Unterhaching, Ottobrunn, Garmisch-Partenkirchen,
Gräfelfing, Taufkirchen, Erding, Aschheim, Grünwald, Ebersberg, Karlsfeld, Germering.