Title: Vorladung erhalten: Nächsten Schritte und wie ein Anwalt helfen kann
Author: RegioHelden
Published: 10. Dezember 2024

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# Vorladung erhalten: Die nächsten Schritte und wie ein Rechtsanwalt helfen kann

Oft ist eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft
bereits an ihrem markanten gelben Briefumschlag für die förmliche Zustellung zu 
erkennen. Für die Frage, wie man sich nun verhalten soll, sind allerdings die **
Details des Vorladungsschreibens** wichtig. Auch wenn das Schreiben danach aussieht:
Nicht immer muss man der Aufforderung Folge leisten. In der Regel lohnt es sich,
zunächst einen erfahrenen **Rechtsanwalt oder -anwältin zu konsultieren**. Im Folgenden
gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema. Zögern Sie im Zweifelsfall
nicht, mich als Ihren [Anwalt für Strafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/?output_format=md)
für eine individuelle Beratung zu kontaktieren.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Erste Schritte nach Erhalt einer Vorladung](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/?output_format=md#erste-schritte-nach-erhalt-vorladung)
 3. [Die Rolle eines Rechtsanwalts bei Vorladungen](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/?output_format=md#rolle-rechtsanwalt-vorladung)
 4. [Vorbereitung auf die Vorladung](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/?output_format=md#vorbereitung-vorladung)
 5. [Mögliche Folgen und Umgang mit Unsicherheiten](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/?output_format=md#moegliche-folgen-umgang-mit-unsicherheiten)
 6. [Kompetente Unterstützung für den Vorladungstermin](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/?output_format=md#kompetente-unterstuetzung-vorladungstermin)

![Ein Anwalt prüft juristische Dokumente mit einem Hammer und einer Waage, die Recht
und Gerichtsverfahren symbolisieren.](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/wp-content/
uploads/sites/6041/2024/12/ein-anwalt-prueft-juristische-dokumente-mit-einem-hammer-
und.jpg)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Ob Sie zur Vernehmung erscheinen müssen, hängt vom Absender und vom Grund der
   Vorladung ab.
 * Reagieren Sie keinesfalls ohne anwaltlichen Rat auf eine erhaltene Vorladung.
 * Ihr Rechtsanwalt oder -anwältin übernimmt die Kommunikation mit der Polizei für
   Sie.

## Erste Schritte nach Erhalt einer Vorladung

Zunächst sollten Sie die Vorladung genau durchlesen. Werden Sie als Beschuldigter
bzw. Beschuldigte oder als Zeuge bzw. Zeugin vorgeladen? Und kommt die Vorladung
von der** **Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder von einem Richter bzw. einer
Richterin? Bei einer Vorladung durch die Polizei **ohne staatsanwaltliche Anordnung**
sind Sie **nicht verpflichtet**, zu erscheinen, weder als Beschuldigter bzw. Beschuldigte
noch als Zeuge oder Zeugin. Tatsächlich wird Ihnen auch jeder erfahrene Strafrechtler
dringend davon abraten, als Beschuldigter oder Beschuldigte den Termin wahrzunehmen–
Sie sollten nicht einmal bei der Polizei anrufen, um den Termin abzusagen. Dies 
darf in einem möglichen Strafverfahren dann nicht gegen Sie verwendet werden und
lässt Sie nicht „schuldig aussehen“.

Werden Sie **von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter** als Zeuge bzw. Zeugin
oder Beschuldigter bzw. Beschuldigte vorgeladen, müssen Sie der **Aufforderung allerdings
Folge leisten**. Ansonsten kann es tatsächlich passieren, dass die Polizei Sie zu
dem Termin abholt. Kontaktieren Sie in jedem Fall zunächst einen kompetenten Rechtsanwalt
oder -anwältin. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in München berate ich Sie gerne.
Denn auch, wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind oder Sie lediglich als Zeuge
oder Zeugin befragt werden sollen, kann sich durch eine einzige unbedachte Äußerung
das Blatt plötzlich gegen Sie wenden und Sie werden zum Beschuldigten bzw. zur Beschuldigten.
An dieser Stelle ist es wichtig, zu erwähnen, dass Zeugen und Zeuginnen zwar unter
Umständen ein **Zeugnisverweigerungsrecht **haben, zum Beispiel als Angehörige oder
Berufsgeheimnisträger. Sie müssen aber dennoch zum Zeugenvernehmungstermin erscheinen,
wenn in der Vorladung auf eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft hingewiesen
wird.

Nicht zuletzt ist es möglich, dass Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte zur **
erkennungsdienstlichen Behandlung** vorgeladen werden – dies umfasst Fingerabdrücke
und mitunter eine Speichelprobe. Solche Vorladungen erfolgen nicht immer rechtmäßig
und auch in diesem Fall sollten Sie zuerst mich als Ihren Anwalt konsultieren.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein **persönliches Erstgespräch**.
Tel.: 
[089 - 550 272 77](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/vorladung/+498955027277?output_format=md)

## Die Rolle eines Rechtsanwalts bei Vorladungen

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie in dieser Hinsicht nichts ohne
Beratung durch einen Rechtsanwalt oder -anwältin mit Erfahrung im Strafrecht unternehmen.
Selbst, wenn Sie **unschuldig **sind, ist es keine gute Idee, zu einer Vorladung
als Beschuldigter oder Beschuldigte zu erscheinen, um die Polizei von Ihrer Unschuld
zu überzeugen. Ohne Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin
haben Sie keinerlei Informationen über die Beweislage und können nicht einschätzen,
welche **rechtlichen Folgen** vermeintlich harmlose Bemerkungen möglicherweise haben.
Kontaktieren Sie mich deshalb direkt nach Erhalt einer Vorladung als Ihren Anwalt
für Strafrecht in München und wir erarbeiten gemeinsam das weitere Vorgehen.

Bei einer Beschuldigtenvorladung habe ich als Rechtsanwalt folgende Aufgaben:

 * **Bewertung der Vorladung**: Sollten Sie der Vorladung in meiner Begleitung Folge
   leisten oder nicht?
 * **Akteneinsicht**: Ich beantrage Akteneinsicht, um auf der gleichen Informationsbasis
   arbeiten und entscheiden zu können wie die Strafverfolgungsorgane.
 * **Kommunikation mit Polizei bzw. Staatsanwaltschaft:** Für die Kommunikation 
   mit den Strafverfolgungsorganen ist strafrechtliche Expertise und Erfahrung unerlässlich.
   Ich kommuniziere sowohl Terminabsagen und -verschiebungen als auch gegebenenfalls
   Ihre Aussagen für Sie.
 * **Strategie**: Basierend auf den Erkenntnissen aus der Akteneinsicht rate ich
   Ihnen, welche Strategie sinnvoll ist. Sollten Sie kooperieren, um Strafmilderung
   zu erreichen beziehungsweise Ihre Unschuld zu beweisen, oder schweigen, um Ihre
   Interessen zu schützen?
 * **Beratung**: Sowohl vor einer möglichen Vernehmung als auch während der Vernehmung
   selbst kann ich Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. 

Auch bei einer Zeugenvorladung kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder-
anwältin ratsam sein. Als **Zeugenbeistand **kann ich als Ihr Anwalt Sie während
der Vernehmung unterstützen.

## Vorbereitung auf die Vorladung

Basierend auf der individuellen Sachlage werde ich zunächst eine Strategie vorschlagen
und Sie dann bei der Umsetzung unterstützen. Wichtig ist dabei: **Handeln Sie nicht,
bevor Sie mich konsultiert haben**. Termine lassen sich verschieben, eine unbedachte
Äußerung lässt sich allerdings – vorausgesetzt, die entsprechenden Belehrungen sind
rechtskonform erfolgt – kaum mehr rückgängig machen. Bewahren Sie außerdem alle 
Unterlagen gut auf. Bei Zeugenvorladungen berate ich Sie vor der Vernehmung insbesondere
dazu, wie Sie Aussagen zur Sache machen können, **ohne sich selbst zu belasten**.

![Der Hammer eines Richters ruht neben Gesetzesbüchern und einer Waage, die den 
Anwaltsberuf und das Justizsystem symbolisiert.](https://www.ra-grassmann-muenchen.
de/wp-content/uploads/sites/6041/2024/12/der-hammer-eines-richters-ruht-neben-gesetzesbuechern-
und.jpg)

## Mögliche Folgen und Umgang mit Unsicherheiten

Eine Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte bedeutet noch nicht, dass Sie
angeklagt sind. Es bedeutet lediglich, dass ein **Ermittlungsverfahren **eingeleitet
wurde, um gegebenenfalls Beweise für eine aussichtsreiche **Anklageerhebung **zu
sammeln. Unbedachte Reaktionen können die Erhebung einer Anklage begünstigen – selbst,
wenn Sie völlig unschuldig sind. Die Unterstützung durch einen aktenkundigen Rechtsanwalt
oder -anwältin kann wiederum in solchen Fällen dazu führen, dass schnell jeder Verdacht
gegen Sie ausgeräumt wird.

Grundsätzlich gilt also beim Öffnen des gelben Umschlags: keine Panik! Andererseits
sollten Sie auch eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte,
selbst wenn Sie darauf nicht reagieren müssen, **nicht ignorieren**. Dieser Brief
bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Möglicherweise drohen demnächst
weitere Maßnahmen zur Beweissuche, wie eine Hausdurchsuchung. Selbst wenn Sie also
glauben, fälschlich beschuldigt zu sein, und keine Aussage machen möchten, ist eine
Konsultation eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin immer sinnvoll.

Auch die Polizei kann in der Vernehmung übrigens Fehler machen: Werden beispielsweise**
Belehrungen versäumt**, kann dies zu einem Beweisverwertungsverbot für Aussagen 
führen, die durch einen solchen Verfahrensfehler entstanden sind. Ein Beispiel wäre,
wenn ein Beschuldigter oder eine Beschuldigte nicht über sein bzw. ihr **Aussageverweigerungsrecht**
belehrt wurde und aus diesem Grund ausgesagt hat. Dieses Beweisverwertungsverbot
gilt im Gerichtsverfahren. Zunächst geht es mir als Rechtsanwalt aber darum, die
Anklageerhebung selbst zu vermeiden.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei polizeilichen Vernehmungen ist das Gefühl
der Unsicherheit. Es beginnt mit den oftmals vage formulierten Vorladungsschreiben
und der nagenden Ungewissheit darüber, was alles passieren könnte. Gerade dieser
Stress begünstigt oft **falsche Entscheidungen und vorschnelles Handeln**. Deshalb
sollten Sie zunächst tief durchatmen – und dann mich als Ihren Rechtsanwalt anrufen.
Kompetente Unterstützung und eine erprobte Strategie können Ihnen helfen, das Gefühl
der Unsicherheit zu überwinden. Am besten machen Sie über mich als Ihren Rechtsanwalt**
schriftliche Aussagen** anstelle der stressreichen Vernehmungssituation.

Nicht zuletzt muss natürlich auch erwähnt werden, dass Sie, wenn zum Beispiel in
einer anderen Sache ein **Haftbefehl **gegen Sie vorliegt, beim Erscheinen zum Vernehmungstermin
möglicherweise verhaftet werden.

## Kompetente Unterstützung für den Vorladungstermin

Die beste Reaktion auf jegliche Vorladungen mit strafrechtlichem Hintergrund ist,
zunächst einen Rechtsanwalt oder -anwältin für Strafrecht anzurufen. Das gilt übrigens
auch, wenn die **Polizei vor Ihrer Haustür** steht, um Sie zu vernehmen. In vielen
Fällen lassen sich die Vorwürfe auch ausräumen, ohne zur Vernehmung erscheinen zu
müssen. Ohne Akteneinsicht und strafrechtliche Erfahrung können Ihnen allerdings
schnell Nachteile in einem eventuellen Strafverfahren entstehen. **Kontaktieren 
Sie mich** – gerne bespreche ich Ihre erhaltene Vorladung sowie das weitere Vorgehen
mit Ihnen.

![Leonhard.Grassmann.Anwalt.Betaeubungsmittelstrafrecht.muenchen](https://www.ra-
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Leonhard Graßmann – Ihr Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München

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