Title: Welche Strafen drohen bei Drogenkonsum am Steuer?
Author: RegioHelden
Published: 20. Mai 2024
Last modified: 19. März 2026

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# Welche Strafen drohen bei Drogenkonsum am Steuer?

Wer Drogen konsumiert und anschließend Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst
und die anderen Verkehrsteilnehmenden, sondern kann sich unter Umständen auch strafbar
machen. Illegale Drogen können **starke psychische und körperliche Auswirkungen**
haben und beispielsweise zu Fehleinschätzungen des Verkehrs und der Fahrtüchtigkeit,
der Verminderung der **Reaktionsfähigkeit** und einer gesteigerten **Risikobereitschaft**
führen. Diese Symptome können durch **Alkohol** im Zusammenspiel mit Drogen nochmals
verstärkt werden. Doch was passiert, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden?
Welche Strafen Sie dafür zu erwarten haben und wie die Taten konkret geahndet werden,
erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit und Straftat](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#drogen-steuer-ordnungswidrigkeit-straftat)
 3. [Mit welchen Strafen zu rechnen ist ](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#mit-welchen-strafen-rechnen)
 4. [Führerscheinentzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#fuehrerscheinentzug-und-wiedererlangung-der-fahrerlaubnis)
 5. [Drogenfahrt: Erstvergehen vs. Wiederholungstäter oder -täterin](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#drogenfahrt-erstvergehen-vs-wiederholungstaeter-oder-taeterin)
 6. [Risiken des Drogenkonsums am Steuer für die Verkehrssicherheit](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#risiken-drogenkonsum-steuer-verkehrssicherheit)
 7. [Vergleich: Drogen vs. Alkohol am Steuer](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#vergleich-drogen-vs-alkohol-am-steuer)
 8. [Fazit](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/welche-strafen-drohen-bei-drogenkonsum-am-steuer/?output_format=md#fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Drogen am Steuer werden als Ordnungswidrigkeit und bei Fahruntüchtigkeit auch
   als Straftat geahndet. 
 * Die Strafen bewegen sich – je nach Einzelfall – zwischen einem Bußgeld und Punkten
   in Flensburg bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrerlaubnisentzug.
 * Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollte in jedem Fall auf das Fahren von
   Kraftfahrzeugen verzichten. 

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## Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit und Straftat

Das Fahren eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung illegaler Drogen stellt in jedem
Fall mindestens eine **Ordnungswidrigkeit** nach § 24a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes(
StVG) dar. Der Drogenkonsum wird dabei durch einen Urin- oder Bluttest durch die
Polizei nachgewiesen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Höhe die Drogen konsumiert
wurden oder ob der Fahrer bzw. die Fahrerin **Ausfallerscheinungen** gezeigt hat,
indem er oder sie zum Beispiel Schlangenlinien gefahren ist oder einen Unfall gebaut
hat. 

Anders verhält es sich, wenn die Tat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird.
Nach **§ 316 Abs. 1 StGB **macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug
führt, obwohl er aufgrund von Drogen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher 
zu führen. Diese sogenannte **Fahruntüchtigkeit** ist im Einzelfall aufgrund der
rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen zu beurteilen. 

Ob es sich bei einer Drogenfahrt um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt,
hängt maßgeblich von der **Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit** ab. Bereits der
Nachweis eines berauschenden Mittels im Blut – unabhängig von Ausfallerscheinungen–
stellt gemäß § 24a Abs. 2 StVG eine **Ordnungswidrigkeit** dar. Liegt jedoch eine
rauschbedingte Fahruntüchtigkeit vor, etwa durch auffälliges Fahrverhalten oder 
einen Unfall, kann dies gemäß § 316 StGB als **Straftat** gewertet werden. In solchen
Fällen drohen deutlich schwerwiegendere Konsequenzen, einschließlich Geld- oder 
Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

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## Mit welchen Strafen zu rechnen ist 

Wird die Tat als Ordnungswidrigkeit eingestuft, sind in der Regel ein** Bußgeld,
Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot **zu erwarten. Zudem kann eine verpflichtende
medizinisch-psychologische Untersuchung (**MPU**) angeordnet werden. Für das genaue
Strafmaß ist es vor allem entscheidend, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter
handelt: So kann das Bußgeld zwischen 500 Euro für den ersten Verstoß bis hin zu**
1.500 Euro für den wiederholten Drogenkonsum** am Steuer betragen. 

Wird eine Straftat im Sinne des StGB bejaht, sieht das Gesetz dafür eine Geld- oder
Freiheitsstrafe vor. Zusätzlich kann die **Fahrerlaubnis** entzogen werden. Daneben
kann durch den Erwerb und Besitz von Drogen auch eine Strafbarkeit nach** § 29 des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) **gegeben sein. Die angedrohte Strafe dafür ist 
wiederum eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. 

Die Höhe der Strafen kann je nach nachgewiesener **Substanz** und deren **Konzentration**
variieren. So ist beispielsweise der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis, THC, im
Blut bei gelegentlichem Konsum bis zu drei Tage und bei regelmäßigem Konsum sogar
bis zu 30 Tage nachweisbar. Kokain kann im Blut etwa sechs bis 24 Stunden und seine
Abbauprodukte bis zu drei Tage nachgewiesen werden. Die Nachweismethoden umfassen
in der Regel **Urin- und Bluttests**, wobei Bluttests als besonders zuverlässig 
gelten, da sie den aktuellen Drogenkonsum genauer bestimmen können.

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## Führerscheinentzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Bei Drogenfahrten kann neben Geldstrafen auch der **Entzug der Fahrerlaubnis** erfolgen.
Die Sperrfrist für die Wiedererteilung beträgt **mindestens sechs Monate,** kann
jedoch je nach Schwere des Vergehens bis zu **fünf Jahre** dauern.Vor der Wiedererteilung
verlangen die Behörden häufig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU),
insbesondere bei wiederholten Verstößen oder wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Zusätzlich kann ein Abstinenznachweis über einen bestimmten Zeitraum gefordert werden,
um die dauerhafte Drogenfreiheit zu belegen.

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## Drogenfahrt: Erstvergehen vs. Wiederholungstäter oder -täterin

Bei einem Erstverstoß droht in der Regel ein **Bußgeld von 500 Euro**, zwei Punkte
in Flensburg und ein **einmonatiges Fahrverbot**. Wiederholungstäter und -täterinnen
müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen: Das Bußgeld kann auf bis zu 1.500 
Euro steigen, das Fahrverbot verlängert sich auf bis zu drei Monate, und es können
zusätzliche Maßnahmen wie die **Anordnung einer MPU** folgen. In besonders schweren
Fällen oder bei mehrfachen Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden,
die unter Umständen zur Bewährung ausgesetzt wird.

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## Risiken des Drogenkonsums am Steuer für die Verkehrssicherheit

Dass Drogen und Alkohol nicht zu verharmlosen sind, ist allgemein bekannt. Dennoch
häufen sich die Fälle von Alkohol und Drogen am Steuer und stellen eine **unterschätzte
Gefahr** für einen selbst und andere dar. Berauschende Mittel, wie **Marihuana, 
Kokain oder Ecstasy, **beeinflussen nicht nur die eigene Gesundheit und Wahrnehmung,
sondern auch in ganz erheblichem Ausmaß die Fahrfähigkeit. 

Diese Erscheinungen am Steuer können auch nicht durch eine besonders vorsichtige
Fahrweise ausgeglichen werden: Vielmehr gilt, dass nur ein **verantwortungsvolles
Verhalten** – sprich eine Nulltoleranz gegenüber berauschenden Mitteln am Steuer–
die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet. Wer Alkohol oder Drogen
konsumiert hat, sollte daher in jedem Fall das Auto stehen lassen und auf das Fahren
unter Einfluss dieser Mittel verzichten. 

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## Vergleich: Drogen vs. Alkohol am Steuer

Im Vergleich zum Alkoholkonsum wird das Fahren unter Drogeneinfluss rechtlich oft
strenger bewertet. Während **bei Alkohol klare Promillegrenzen** existieren (0,5
Promille für erfahrene Fahrer und Fahrerinnen, 0,0 Promille für Fahranfänger und-
anfängerinnen und unter 21-Jährige), gibt es **bei Drogen keine festen Grenzwerte**.
Bereits der Nachweis von Drogen im Blut kann zu Sanktionen führen, unabhängig davon,
ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Zudem können Drogen je nach Substanz 
und Konsumverhalten **unterschiedlich lange im Körper nachgewiesen** werden, was
die rechtliche Bewertung zusätzlich erschwert.

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## Fazit

Der Drogenkonsum am Steuer kann schwerwiegende **straf- und bußgeldrechtliche Folgen**
haben und bedarf daher einer** kompetenten Strafverteidigung**. Erwartet Sie ein
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Dank meiner **jahrelangen strafrechtlichen Erfahrung **unterstütze ich Sie professionell
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