Title: Wissenswertes zum Besitz von Drogen
Published: 22. Februar 2021
Last modified: 2. August 2024

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# Wissenswertes zum Besitz von Drogen

## Drogenbesitz: Wie ist die Rechtslage in München?

Wenn es um das Themenfeld des **Drogenbesitzes** bzw. **Handels mit Drogen** geht,
hat die Gesellschaft häufig ein falsches Bild vom möglichen **Strafmaß**. Mögliche
Strafen für den Besitz, Handel oder Anbau von Drogen sind in Deutschland genau geregelt.
Grundlage für die Höhe der Strafen ist in der Bundesrepublik das **Betäubungsmittelgesetz**.
In diesem Gesetz sind verschiedene Tatbestände und Strafen verankert. Ich, als Ihr**
[Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/)**,
erläutere Ihnen im nachfolgenden Artikel, welche Tatformen es in Bezug auf das Themenfeld
des Drogenbesitzes gibt. Außerdem erfahren Sie, welches Strafmaß das Gesetz für 
die jeweiligen Tatbestände vorsieht.

![Hanfblatt und Richterhammer - Betäubungsmittelrecht in München](https://www.ra-
grassmann-muenchen.de/wp-content/uploads/sites/6041/2021/09/cannabis-recht-betaeubungsmittelrecht-
muenchen.jpg)

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## Welche Tatformen gibt es im Bereich der Drogen?n

Im Bereich der Drogen können zahlreiche Tatformen unterschieden werden, auf die 
ich nachfolgend näher eingehe. Grundsätzlich lassen sich folgende **Grundtatbestände
im Betäubungsmittelgesetz** finden:

 * Anbau bzw. Herstellung von Drogen
 * Besitz von Drogen
 * Handel und Veräußerung von Drogen
 * Einfuhr und Ausfuhr verschiedener Drogen

Im Betäubungsmittelgesetz sind, neben den oben aufgeführten Grundtatbeständen, weitere
Tatbestände aufgeführt. Dabei handelt es sich um die Verschreibung von Drogen bzw.
Betäubungsmitteln, die Werbung für den Konsum und Verstöße gegen bestimmte Vorschriften.
Ich gehe in diesem Beitrag jedoch lediglich auf die Grundtatbestände ein, da diese
bei fast jedem Drogendelikt von Bedeutung sind.

### Anbau bzw. Herstellung

Zu diesem Punkt zählt bereits, dass Sie **Cannabis-Pflanzen züchten**. Unter den
Begriff der Herstellung fällt dagegen beispielsweise schon die Weiterverarbeitung
der Blüten der Cannabis-Pflanze.

### Besitz von Drogen

Wenn Sie von einem Drogendealer Drogen kaufen und diese **sofort konsumieren**, 
ist das nicht strafbar, weil Sie die Drogen nicht besessen, sondern direkt konsumiert
haben. Nehmen Sie die Substanzen jedoch mit **nach Hause**, ist das **strafrechtlich
relevant**.

### Handel und Veräußerung von Drogen

Sobald Sie selbst **Drogen verkaufen**, machen Sie sich **strafbar**. Darunter fallen
insbesondere der Einkauf und die anschließende Veräußerung.

### Einfuhr und Ausfuhr verschiedener Drogen

Sie machen sich strafbar, wenn Sie **Drogen in die Bundesrepublik Deutschland einführen**
oder aber auch **ausführen**. Schmuggeln Sie also zum Beispiel Cannabis oder Kokain
und werden erwischt, droht Ihnen eine hohe Strafe.

## Welche Strafen sieht das Gesetz für die verschiedenen Tatbestände vor?

Das Betäubungsmittelgesetz fasst das Strafmaß für die einzelnen Tatbestände sehr
weit. So kann das Strafmaß, je nach Tat, von **einem bis zu 15 Jahren Gefängnis**
lauten. Für den reinen Drogenbesitz können bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe verhängt
werden.

Allerdings kommt es dabei auf die **Menge der Drogen** an, die der Angeklagte besessen
hat. Beim Besitz geringer Mengen kann das Verfahren auch eingestellt werden oder
es wird eine **Geldstrafe** verhängt. Die Bundesländer legen die Grenze für die „
geringe Menge“ jedoch individuell selbst fest.

Wer **gewerbsmäßig mit Drogen handelt**, bekommt eine **Freiheitsstrafe von mindestens
einem Jahr**. Wer **Drogen anbaut**, herstellt oder mit ihnen **Handel** betreibt
und dabei noch als Mitglied einer Bande agiert, bekommt eine Freiheitsstrafe von
mindestens fünf Jahren.
Zwei bis 15 Jahre Haft drohen außerdem Angeklagten, die 
Drogen in nicht geringer Menge einführen. Täter ab 21 Jahren, die **Drogen an Minderjährige
veräußern**, erwartet ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren.

## Fazit und Zusammenfassung

Die Tatbestände und das **Strafmaß** für verschiedene Taten, die mit dem Drogenbesitz
zusammenhängen, sind **sehr unterschiedlich**. Das Betäubungsmittelgesetz sieht,
je nach Fall, jedoch eine **Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren** vor. Das genaue
Strafmaß ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich oft auch nach der
Menge der Drogen.

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Gegen das Betäubungsmittelstrafrecht verstoßen? Gerne berate ich Sie als [Anwalt mit Spezialisierung auf das Betäubungsmittelstrafrecht in München](https://www.ra-grassmann-muenchen.de/betaeubungsmittelstrafrecht/)
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