Änderungen in der Gesetzgebung zum Betäubungsmittelgesetz: Das sollten Sie wissen

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definiert wesentliche Regelungen im Umgang mit und der Verschreibung von Betäubungsmitteln aller Art. Wenn Sie mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln in Berührung kommen, sollten Sie diese Begrenzungen und Festlegungen kennen, damit Sie sich im Zweifel nicht strafbar machen und gesetzeskonform handeln können. Das Betäubungsmittelgesetz unterliegt regelmäßigen Änderungen. Die letzte Anpassung erfolgte im Herbst 2022 und soll nun ab April nach der Abstimmung im Bundesrat wirksam werden. Als erfahrener BtMG Anwalt in München stelle ich Ihnen in diesem Ratgeber die Änderungen näher vor und zeige Ihnen, was diese im Alltag für Sie bedeuten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Änderungen im BtMG im Überblick
  3. Das bedeutet die Abschaffung der Höchstmengenregelung
  4. Umgang mit dem BtMG – lassen Sie sich im Zweifel beraten
Änderungen in der Gesetzgebung zum Betäubungsmittelgesetz
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine entscheidende Änderung im Betäubungsmittelgesetz zum April 2023 ist der Wegfall der Höchstmengenregelung, die bisher an dem Zusatz „A“ im Rezept erkennbar war.
  • Die Änderungen ermöglichen eine flexiblere und patientenorientierte Substitutionstherapie bei Suchtkranken.
  • Egal, ob als Patient bzw. Patienten oder als Apotheker bzw. Apothekerin, Sie sollten die wesentlichen Änderungen kennen, um fachgerecht mit den Betäubungsmitteln umgehen zu können. Im Zweifel kann ein Spezialist oder eine Spezialistin Sie hierzu umfassend beraten.

Die Änderungen im BtMG im Überblick

Das Betäubungsmittelgesetz beschreibt die entscheidenden Regelungen im Umgang mit verschreibungspflichtigen Substanzen. Diese Definitionen werden jährlich überprüft, um sie an den neuesten wissenschaftlichen Stand anzupassen und auch neu auf den Markt kommende Präparate zu integrieren. Im Jahr 2022 gab es hierbei entscheidende Änderungen. Dazu gehören:

  • Es wurden vier neue Stoffe in den Anhang des Gesetzes aufgenommen.
  • Für jede Abgabe müssen elektronische Belege erstellt werden und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übermittelt werden.
  • Es wurden erleichternde Regelungen, wie die Abschaffung der Höchstmengenregelung, eingeführt.

Das bedeutet die Abschaffung der Höchstmengenregelung

Die Höchstmengenregelung war viele Jahre ein wichtiger Bestandteil des BtMG. Hierbei waren maximale Abgabemengen von verschreibungspflichtigen Substanzen definiert, deren Überschreiten durch den Buchstaben „A“ auf dem Rezept gekennzeichnet werden musste. Da diese Mengen jedoch häufig nicht den auf dem Markt üblichen Darreichungsformen entsprechen und zudem nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen keine höhere Sicherheit bieten, wurde diese Definition gestrichen. Folglich ergibt sich für Patienten und Patientinnen eine flexiblere Substitutionstherapie, da Behandlungsabläufe vereinfacht werden können. Die Teilnahme am sozialen Leben ist für Betroffene so wesentlich einfacher.

Umgang mit dem BtMG – lassen Sie sich im Zweifel beraten

Der Umgang mit dem BtMG ist für Laien und Laiinnen komplex. Zum einen sind die Definitionen nicht trivial und zum anderen machen die laufenden Änderungen den gesetzeskonformen Umgang noch schwieriger. Wenn Sie Fragen oder Unklarheiten im Umgang mit Betäubungsmitteln haben, die dem BtMG unterliegen, sollten Sie sich im Zweifel an einen Fachmann oder eine Fachfrau wenden. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt umfassend und stelle so sicher, dass Sie mit den betreffenden Substanzen rechtskonform umgehen.

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