Jugendstrafrecht:
Überlegtes Handeln ist gefragt – Wir unterstützen Sie vor Ort in München

Warum gibt es das Jugendstrafrecht bzw. warum können Jugendliche nicht nach dem „normalen“ Gesetz verurteilt werden?

Die deutsche Gesetzgebung birgt in ihrer Komplexität vor allem im Jugendstrafrecht Tücken und viele Besonderheiten. Heranwachsende und vor allem Erziehungsberechtigte von solchen sollten sich dessen bewusst sein und sich bestenfalls von einer Anwältin oder einem Anwalt professionelle Hilfe einholen, sobald sie mit dem Jugendstrafrecht in Berührung kommen. Einem Großteil meiner Mandanten und Mandantinnen ist oft gar nicht bewusst, dass sie mit einem Delikt unter das Jugendstrafrecht fallen und nicht nach dem normalen Gesetz verurteilt werden. Doch genau hier spiegeln sich auch die positiven Besonderheiten dieser Gesetzgebung wider, denn eine Jugendstrafe wird sehr wahrscheinlich viel milder ausfallen als eine „normale Strafe“. Gerne erläutere ich Ihnen vor Ort in meiner Kanzlei in München bei einem Erstgespräch, welche Schritte wir gemeinsam einleiten können, um für Ihr Recht zu kämpfen.

Generell muss zwischen dem Erwachsenenstrafrecht und dem Jugendstrafrecht unterschieden werden. Die Schwere einer Strafe bzw. Jugendstrafe kann sich demnach auch nach dem jeweiligen Alter richten. Gerade bei Jugendlichen ist in vielerlei Hinsicht Fingerspitzengefühl gefragt. Je nach Tat und Einzelfall muss entschieden werden, ob nach dem Jugendgerichtsgesetz, dem JGG, oder dem „normalen“ allgemeinen Strafgesetz geurteilt wird. Für eine faire und korrekte Verhandlung ist daher von großer Wichtigkeit, nicht nur die klare Trennung dieser beiden Gesetze zu beachten, sondern auch die Relevanz in einer professionellen Beratung seitens einer speziellen Anwaltskanzlei zu erkennen. Weitere Informationen zu dieser Thematik schildere ich Ihnen auch gerne vor Ort in München bei einem persönlichen Gespräch.

Gemeinsam bestehen wir auf Ihr Recht. Rufen Sie mich für ein ausführliches Beratungsgespräch gerne an!
Tel.: 089 - 550 272 77

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

AlterStraf­mündig­keitBesonder­heiten
Unter 14 JahrenJugendstrafrecht icon kreuzNein
  • Keine straf­rechtliche Ver­antwortung
  • Maß­nahmen des Jugend­amtes oder der Kinder- und Jugend­psychiatrie
14 bis 17 JahreJugendstrafrecht icon checkJa
  • Regel­ungen des Jugend­straf­rechts
  • Mildernde Umstände
  • Erziehungs­maß­regeln und Jugend­strafen
18 bis 20 JahreJugendstrafrecht icon checkJa
  • Regel­ungen des Jugend­straf­rechts
  • Erwachsenen­­strafen möglich, sofern angemessen
Ab 21 JahrenJugendstrafrecht icon checkJa
  • Regelungen des Erwachsenen­straf­rechts
  • i.d.R. härtere Strafen als im Jugend­straf­recht

Wie lange ist das Jugendstrafrecht anwendbar?

Die meisten Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden sind im jungen Alter oft Ausdruck einer gewissen Phase der Umorientierung zwischen Kindheit, Pubertät und dem Erwachsenwerden. Junge Menschen experimentieren gerne, fordern sich selbst und andere gerne heraus, ohne jedoch die damit einhergehenden Risiken ausgiebig zu bedenken. Unüberlegte Handlungen können daher schnell zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Hier ist es wichtig, sich rechtzeitig mit einem Anwalt oder einer Anwältin in Verbindung zu setzen, die sich im Bereich Jugendstrafrecht spezialisiert haben. Je früher Sie sich an mich und meine Kanzlei in München wenden, desto schneller kann ich Ihnen ausführliche Beratung in Ihrer Konfliktsituation bieten und Sie darüber aufklären, ob in einer anstehenden Verhandlung das JGG oder das allgemeine Strafrecht Anwendung finden wird.

Generell gilt hier als Jugendlicher bzw. Jugendliche, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Doch auch bis zum 21. Geburtstag kann Jugendstrafrecht noch Anwendung finden. In jedem Einzelfall sollte mithilfe eines Rechtsanwalts wie mir genau geprüft werden, welche weiteren Bedingungen in einem Rechtskonflikt eine Rolle für die Auslegung der Tat spielen können. Lassen Sie sich bitte rechtzeitig von meiner Kanzlei und mir in München zu diesen Sachverhalten beraten.

Anwalt jugendstrafrecht muenchen

Welche typischen Delikte gibt es im Jugendstrafrecht?

Unter das Jugendstrafrecht fallen generell ganz typische Delikte. Als Ihr Rechtsanwalt kann ich durch effektiven rechtlichen Beistand vielen Jugendlichen und Heranwachsenden das Gefühl nehmen, dem strafrechtlichen Verfahren hilflos ausgesetzt zu sein. Sie besitzen viele Rechte, auch wenn Sie sie noch nicht kennen. Genau deshalb bin ich da, um Ihnen tatkräftig unter die Arme zu greifen. Wer hier schnell und frühzeitig handelt, kann unter Umständen sogar eine Hauptverhandlung vermeiden und viele Konflikte bereits im Vorfeld aus der Welt schaffen. Zögern Sie bitte daher keinesfalls, sich direkt an mich und meine Kanzlei in München zu wenden. Meine Erfahrung in Sachen Jugendstrafrecht kann Ihnen von jetzt auf gleich einige Sorgen abnehmen. Nachfolgend einige Deliktsbereiche, die unter das Jugendstrafrecht fallen:

Noch Fragen zum Jugendstrafrecht? Dann freue ich mich auf Ihren Anruf!
Tel.: 089 - 550 272 77

Wie lange bleibt ein Eintrag im Straf- und Erziehungsregister?

Viele Betroffene fragen sich, ob ihre Entgleisung in Jugendjahren auch auf ihr späteres Leben noch negative Auswirkungen haben wird. Wer sich zum Beispiel auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, kommt nicht darum herum, sein Führungszeugnis vorzulegen. Sind darin Einträge zu finden, die auf eine vergangene Straffälligkeit hinweisen, ist es schnell aus mit dem Traum von einer Anstellung. Dem Staat ist jedoch daran gelegen, die Straffreiheit und Resozialisierung der straffälligen Jugendlichen zu fördern. Deshalb profitieren diese im Vergleich zu Erwachsenen von kürzeren Tilgungsfristen. Je nachdem, ob es sich um Einträge im Straf- bzw. Bundeszentralregister oder im Erziehungsregister handelt, werden unterschiedliche Fristen angesetzt. Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht kenne ich mich mit allen Regelungen zu diesem Thema bestens aus. Gerne nehme ich mich jederzeit all Ihrer drängenden Fragen an.

Eintragungen im Bundeszentralregister:

  • Verurteilung zu Jugendstrafen (auch bei Bewährung)
  • Schuldfeststellung
  • Angeordnete Nebenstrafen
  • Angeordnete Maßregeln der Erziehung und Besserung

Alle strafrechtlichen Verurteilungen werden auch im Führungszeugnis vermerkt. Nicht eingetragen werden jedoch zum Beispiel Schuldsprüche und Erziehungsmaßregeln.

Jugendstrafen von bis zu 1 Jahr sowie Bewährungsstrafen von bis zu 2 Jahren werden nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Höhere Strafen werden nach Ablauf von 10 Jahren getilgt.

Eintragungen im Erziehungsregister:

  • Diversionsentscheidungen (z. B. gemeinnützige Leistungen, Geldzahlung)
  • Zuchtmittel
  • Erziehungsmaßregeln

Eintragungen im Erziehungsregister erscheinen nie im Führungszeugnis – damit gelten Betroffene auch nicht als vorbestraft. Zudem besteht keinerlei Auskunftspflicht zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber.

Mit Vollendung des 24. Lebensjahres erfolgt die Tilgung der Einträge. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der bzw. die Jugendliche ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu einem Strafarrest oder zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden.

Diese allgemeinen Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick, ersetzen jedoch kein Gespräch über Ihre individuelle Situation. Kommen Sie am besten frühzeitig auf mich zu, damit ich Sie bestmöglich unterstützen kann.

Was ist unter dem Jugendstrafrecht zu verstehen?

Straffällig gewordene Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden vor dem Gesetz noch als unreif angesehen. Daher werden sie in Deutschland nicht nach dem Allgemeinen Strafrecht, sondern nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Der Hintergedanke ist folgender: Bei Jugendlichen und Heranwachsenden steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Daher sieht das Jugendgerichtsgesetz (JGG) für die meisten Straftaten sogenannte Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) oder Zuchtmittel (§§ 13 ff. JGG) vor.

Gibt es eine Bewährung im Jugendstrafrecht?

Ebenso wie im Allgemeinen Strafrecht kann auch im Jugendstrafrecht eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn die Vollstreckung oder Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt wird und das Gericht nicht endgültig abschätzen kann, ob eine Jugendstrafe notwendig ist.

Weiterhin ist eine Bewährung möglich, wenn daneben zusätzlich Jugendarrest bis zu vier Wochen verhängt wird. Diese Regelung wird auch als Warnschussarrest bezeichnet, um Jugendlichen eine letzte Chance vor einer dauerhaften Inhaftierung aufzuzeigen.

Außerdem ist eine sogenannte Vorbewährung möglich, bei der das Gericht zunächst eine Jugendstrafe festsetzt, aber noch nicht entscheidet, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn noch nicht feststellbar ist, ob sich der bzw. die Jugendliche für eine Bewährung eignet. Grundsätzlich ist eine Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahre möglich.

Können Jugendliche ins Gefängnis kommen?

Wenn Jugendliche und Heranwachsende gegen das Gesetz verstoßen, können sie dafür bestraft werden. Zuständig sind die Jugendgerichte, die Strafen wie z.B. Sozialstunden festlegen.

Die Härte der Strafe hängt von der Art und Häufigkeit der Straftat ab. Bei schweren Verbrechen greift die sogenannte Jugendstrafe. Sie ist in § 17 Absatz 1 JGG definiert als „Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung“, das heißt einer Jugendstrafanstalt.

Die Gefängnisstrafen dauern mindestens sechs Monate und können in besonders schweren Fällen, wie Mord, bis zu zehn Jahre betragen.


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