Wer sexuell belästigt wurde, ist im Anschluss oft emotional aufgewühlt. Für ein erfolgreiches Verfahren und auch für den Umgang mit den dadurch entstehenden persönlichen Belastungen ist allerdings ein besonnenes Vorgehen zu empfehlen. Im Folgenden informiere ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Sexualstrafrecht in München kurz und verständlich dazu, was Sie als betroffene Person wissen sollten. Gerne unterstütze ich Sie auch fachlich kompetent und verständnisvoll von der Anzeige bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.
Das Wichtigste in Kürze
- Sexuelle Belästigung ist Belästigung durch sexuell bestimmte körperliche Berührung.
- Täterinnen oder Tätern droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
- Bei Mangel an Zeugen und Zeuginnen sowie Beweisen kann das Verfahren herausfordernd sein.
Wie erstatte ich Anzeige?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, sexuelle Belästigung bei der Polizei anzuzeigen:
- im Notfall über die Notrufnummer 110
- telefonisch bei jeder Polizeiwache
- persönlich bei jeder Polizeiwache
- online über die Onlinewache
Welcher Weg für Sie der sinnvollste ist, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Kontaktform Ihnen für dieses Anliegen am angenehmsten ist. Außerdem sollten Sie sich parallel dazu einen Termin bei einem im Sexualstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin suchen, damit Sie von Anfang an kompetent unterstützen werden. Insbesondere bei sexueller Nötigung oder gar Vergewaltigung sowie bei Fällen von Gewaltanwendung sollten Sie zudem unbedingt sofort bei einem Arzt oder einer Ärztin vorstellig werden, um mögliche Beweise zu sichern.
Aus verschiedenen Gründen vergeht manchmal etwas Zeit zwischen dem Vorfall und der Anzeige. Das ist grundsätzlich kein Problem, da sexuelle Belästigung auch nachträglich angezeigt werden kann. Allerdings sind möglicherweise Verjährungsfristen zu beachten. Bei sexueller Belästigung sowie auch Vergewaltigung beträgt die Verjährungsfrist entsprechend den Regelungen des § 78 StGB normalerweise fünf Jahre. Allerdings ruht die Verjährung bei Opfern, die jünger als 30 Jahre sind, bis zu ihrem 30. Geburtstag. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt in solchen Fällen also erst zu diesem Zeitpunkt.
Ablauf eines Strafverfahrens bei sexueller Belästigung
Gerne stehe ich Ihnen in Ihrem Strafverfahren wegen sexueller Belästigung von Anfang an beratend und unterstützend zur Seite und begleite Sie durch den Gerichtsprozess. Bei Bedarf haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, psychosoziale Prozessbegleitung zu beantragen. Insbesondere für den oft fordernden Umgang mit der Anwesenheit des Täters oder der Täterin im Gerichtsverfahren ist diese Prozessbegleitung häufig eine Entlastung. Üblicherweise schließt sich an das Erstatten der Anzeige bei der Polizei dieser Ablauf an:
- Vernehmung durch die Polizei
- Beweissicherung
- Anklage
- Gerichtsverfahren: Darstellung des Geschehens, Verhandlung
- Urteil
- ggf. Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision)
Insbesondere in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, und der Richter oder die Richterin dennoch ein Urteil finden muss, kommt es häufig zu einem Rechtsmittelverfahren, das möglicherweise anders ausgehen kann als das ursprüngliche Hauptverfahren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen zusätzlich ein zivilrechtliches Verfahren möglich. In diesem werden dann Schadensersatzansprüche, wie etwa Schmerzensgeldansprüche, geklärt.
Welche Beweise sind wichtig?
Je besser sich der Tatvorwurf vor Gericht beweisen lässt, desto besser stehen die Chancen auf einen zügigen sowie erfolgreichen Prozess. Deshalb sollten Sie, bei aller emotionalen Belastung, umgehend an die Beweissicherung denken. Dazu gehört, dass Sie beispielsweise Zeuginnen und Zeugen vor Ort ansprechen und um ihre Kontaktdaten bitten. Außerdem sollten Sie schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, in dem Sie den Tatablauf mit Uhrzeiten, konkretem Ort und vorhandenen Zeuginnen und Zeugen so genau und ausführlich wie möglich notieren. All dies kann später hilfreich sein, um die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen vor Gericht zu untermauern. Sollten sich Spuren an Ihrer Kleidung befinden, die sich später als Beweismittel verwenden lassen, dann waschen Sie diese Kleidung nicht, bis die Polizei die Spuren gesichert hat. Auch Screenshots von relevanten privaten Nachrichten oder Social-Media-Posts können als Beweismittel sinnvoll sein.
Was droht Beschuldigten? Was schützt Opfer?
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung zu verstehen. Hier geht es um unterschiedliche Tatvorwürfe sowie unterschiedliche rechtliche Folgen:
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Belästigung einer anderen Person durch sexuell bestimmte körperliche Berührung, wie das Begrapschen der „Privatsphäre“. Hier drohen in einfachen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das nur auf Antrag des oder der Geschädigten oder bei öffentlichem Interesse verfolgt wird.
- Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB): Sexuelle Handlungen an einer Person gegen ihren erkennbaren Willen, hierzu zählt etwa das Festhalten einer Person, um sie gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. Hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Anwendung von Gewalt sind auch höhere Strafen möglich. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das bei Bekanntwerden verfolgt wird.
- Vergewaltigung (§ 177 StGB Abs. 5): Beim Straftatbestand der Vergewaltigung kommt zur sexuellen Nötigung der Geschlechtsverkehr entgegen dem erkennbaren Willen hinzu. Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Bei Verwendung oder Mitführen einer Waffe oder anderen erschwerenden Begleitumständen ist auch ein höheres Strafmaß möglich. Auch hier handelt es sich um ein Offizialdelikt.
In Bezug auf die häufigen Aussage-gegen-Aussage-Situationen und den häufigen Mangel an Beweisen im Verfahren ist es außerdem wichtig, zu beachten, dass falsche Verdächtigung nach § 164 StGB ebenfalls strafbar ist.
Da die sexuelle Belästigung gemäß ihrer Definition im § 184 StGB eine körperliche Berührung voraussetzt, fallen verbale sexuelle Belästigungen nicht unter diesen Straftatbestand. Beleidigende verbale Belästigungen können aber beispielsweise als Beleidigung strafbar sein. Außerdem gibt es bei verbalen sexuellen Belästigungen möglichezivilrechtliche Schritte, beispielsweise am Arbeitsplatz im Rahmen des Arbeitsrechts.
Umfassend dokumentieren und kompetent beraten lassen
Es wird deutlich, dass umfassende Dokumentation und Beweissicherung für das Verfahren sehr hilfreich sein können. Wer im Ernstfall daran denkt, wie sich der Vorwurf belegen lässt und beispielsweise die Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen notiert, ist später auf der sicheren Seite. Darüber hinaus sollten Sie, nachdem sie sexuell belästigt wurden, nicht auf die Ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung verzichten: Wenden Sie sich zeitnah an Ihren kompetenten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in München und beantragen Sie außerdem psychosoziale Prozessbegleitung für das Gerichtsverfahren.