Ermittlungsverfahren Betäubungsmittelgesetz

Bei Drogenbesitz droht schnell ein Ermittlungsverfahren, denn bereits der Besitz geringer Mengen Marihuana, Kokain oder Cannabis kann eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit sich ziehen. Doch nicht nur wer Drogen besitzt, kann belangt werden, sondern vor allem auch der Handel mit Betäubungsmitteln steht unter Strafe. 

Verschiedene Betäubungsmittel

Was ist ein Ermittlungsverfahren im Betäubungsmittelstrafrecht? 

Das Ermittlungsverfahren stellt das erste Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens dar. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens untersucht die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Polizei, ob sich der Anfangsverdacht soweit bestätigt, dass eine Anklage erhoben werden kann. Daher werden innerhalb des Ermittlungsverfahrens Maßnahmen, wie zum Beispiel die Befragung von Zeugen oder das Sammeln von Beweismitteln durchgeführt. Insbesondere bei Verstößen gegen das BtMG werden auch nicht selten Durchsuchungen durchgeführt, um mögliche Anzeichen für den Besitz von Drogen und Betäubungsmitteln aufzuspüren. 

Außerdem wird der oder die Beschuldigte selbst zu der Tat verhört, was in Form einer Vorladung geschehen kann. Hier kann er bzw. sie eine Aussage tätigen oder sich auf sein bzw. ihr Recht zu Schweigen berufen. Grundsätzlich gilt dabei das Prinzip, dass alles, was der oder die Beschuldigte aussagt, im späteren Prozess gegen ihn bzw. sie verwendet werden kann. Um dies zu verhindern, bietet es sich an, bereits frühestmöglich einen Strafverteidiger zu beauftragen. 

Wie kommt es zu einem Ermittlungsverfahren? 

Das Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn diese einen Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat hat. Der Anfangsverdacht reicht bereits aus, um das Ermittlungsverfahren einzuleiten. Meist geschieht dies über eine Anzeige oder durch Kenntnisnahme auf anderem Weg, z. B. eine Streifenfahrt der Polizei oder einen zufälligen Drogenfund

Wie lange dauert das Ermittlungsverfahren an? 

Das Ermittlungsverfahren dauert so lange an, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Kommt die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu dem Schluss, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, wird sie die Tat zum Gericht anklagen. Können allerdings nicht genug Beweise erbracht werden, wird das Verfahren eingestellt. 

Nach dem Ermittlungsverfahren geht das Strafverfahren in die folgenden Stadien über: 

  •  Zwischenverfahren
  •  Hauptverfahren
  •  Vollstreckungsverfahren

Im Zwischenverfahren prüft der zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin nochmals, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zu Gericht zugelassen wird. Ist er bzw. sie derselben Ansicht wie die Staatsanwaltschaft, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch, wird die Anklage vor Gericht zugelassen. In diesem Fall folgt das Hauptverfahren, in welchem die Hauptverhandlung angesetzt wird, zu der der oder die Angeklagte zu laden ist und auch zu erscheinen hat. 

Welche Möglichkeiten hat ein Rechtsanwalt? 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens im Betäubungsmittelstrafrecht hat der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin eine ganze Reihe an unterschiedlichen Möglichkeiten, um die Strafverteidigung so effizient und erfolgreich wie möglich zu gestalten: zunächst wird er oder sie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen, um sich einen Eindruck von dem aktuellen Sachstand zu machen. Anschließend setzt er oder sie sich mit dem Richter und dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung und erörtert die Möglichkeiten einer Einstellung des Verfahrens zu Gunsten des oder der Angeklagten.

Geht das Verfahren ins Hauptverfahren über, wird der Strafverteidiger bzw. die Strafverteidigerin in Zusammenarbeit mit dem oder der Angeklagten eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und diese vor Gericht vertreten. Oftmals kann der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin auch die Aussage für den Angeklagten oder die Angeklagte vor Gericht tätigen, sodass dieser bzw. diese nicht selbst aussagen muss. Im Fokus dabei wird immer der für den Mandanten bzw. die Mandantin günstigste Verfahrensausgang stehen. Ihr Anwalt für Drogendelikte in München verteidigt Sie effektiv und kompetent in allen Stadien des Strafverfahrens wegen Drogenbesitzes.