Rechtsmittel im Strafrecht – Berufung und Revision
In der Welt des Strafrechts sind die Berufung und Revision wichtige Rechtsmittel, die das Herzstück des Rechtssystems bilden. Die beiden Begriffe werfen jedoch oft Fragen auf und können anfangs Verwirrung stiften. Insbesondere wenn Sie Beschuldigter oder Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, sollten Sie diese Begriffe unterscheiden können. Aber auch wenn Sie noch nicht mit der Justiz in Kontakt gekommen sind, ist dieses Wissen hilfreich. Denn so können Sie ein tieferes Verständnis davon erlangen, wie es zu einer Entscheidung vor Gericht kommt.
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Was ist die Berufung im Strafrecht?
Ist ein Gerichtsurteil in der ersten Instanz erfolgt, kann Berufung bei einem übergeordneten Gericht eingelegt werden. Dies bedeutet, dass Sie das Urteil des Gerichts anfechten und an die nächsthöhere Instanz verweisen. Beim Amtsgericht ist es das Landgericht. Im Falle des Landgerichts ist das Oberlandesgericht zuständig. Dort wird der Fall in der nächsten Instanz erneut verhandelt, unabhängig vom vorhergehenden Gerichtsurteil. Dies bietet z. B. die Möglichkeit, neue Beweisanträge zu stellen oder neue Zeugen und Zeuginnen einzubringen. Im Strafrecht können Berufungen jedoch nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hat nur der oder die Angeklagte Berufung eingelegt, gilt das Verschlechterungsverbot. Es besagt, dass das Berufungsurteil nicht schlechter ausfallen kann als das aufgehobene Urteil aus der vorhergehenden Instanz, sodass der bzw. die Angeklagte eine gewisse Sicherheit genießt. Sorgen, dass das Berufungsurteil für Sie schlechter ausfällt, sind daher unbegründet. Anders ist es, wenn die Staatsanwaltschaft das Gerichtsurteil anficht: In diesem Fall gilt das Verbot nicht.
Das Berufungsverfahren hat dieselben Grundsätze wie das erstinstanzliche Verfahren. Das Verfahren kann in der Berufungsinstanz durch eine Berufungsrücknahme beendet werden. Dann bleibt es beim Urteil der ersten Instanz. Das Berufungsgericht kann das Verfahren aber unter Umständen auch (auf Antrag der Staatsanwaltschaft) einstellen.
Was ist die Revision im Strafrecht?
Mit einer Revision können Urteile vom Land-, Oberlandes- und Amtsgericht angefochten werden. Dies ist unabhängig davon, ob ein Urteil in der ersten oder einer weiteren Instanz erfolgt ist.
Bei diesem Rechtsmittel wird auch das Urteil angefochten und der Fall geht an die nächsthöhere Instanz. Dies ist entweder das Oberlandesgericht (in Bayern: Bayerisches Oberstes Landesgericht, BayObLG) oder im Fall der Anfechtung eines erstinstanzlichen Landgerichtsurteils der Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder Leipzig. Ist das Revisionsverfahren erfolgreich, geht der Fall üblicherweise an das Ausgangsgericht zurück. Dieser wird nun neu vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt.
Auch hier hat die deutsche Justiz das Verschlechterungsverbot eingeführt. Es gilt, sofern das Gerichtsurteil nur von dem oder der Angeklagten angefochten wurde.
Der Unterschied zwischen Berufung und Revision
Die Revision führt als Rechtsmittel nicht zu einer völligen Neubewertung des Falls, sondern zielt darauf ab, Rechtsfehler oder Verfahrensmängel zu korrigieren. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob das Gericht gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder ob das Recht falsch angewandt wurde.
Meist findet sie rein schriftlich statt, was den Vorteil mit sich bringt, dass ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin oder ein Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin unabhängig vom Wohnort beauftragt werden kann. Ob Berufungs- oder Revisionsverfahren, Sie sollten sich auf jeden Fall an einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw. eine erfahrene Rechtsanwältin wenden.
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