Der größte Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht
Sobald ein Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet wird, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das reguläre Strafrecht oder das Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Insbesondere in der Strafzumessung gelten nämlich für diese beiden Varianten gravierende Unterschiede. Doch für wen gilt das Jugendstrafrecht eigentlich? Was sind die genauen Ziele und Aufgaben und wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Generell gelten Jugendliche vor 14 Jahren als strafunmündig nach § 19 StGB, das heißt, sie können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren anwendbar. Heranwachsende wiederum sind Menschen zwischen 18 und 20 Jahre, für die je nach persönlicher Reife zum Tatzeitpunkt entweder das Jugendstrafrecht oder bereits das reguläre Strafrecht für Erwachsene gilt.
Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts
Der Fokus im Jugendstrafrecht liegt ganz klar auf dem Erziehungsgedanken: die Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren sind noch am Anfang ihrer Entwicklung und vermögen oftmals den Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht korrekt einzuschätzen. In diesem Sinne sieht das Jugendstrafrecht vor, dass junge Straftäter durch leichte Sanktionen einen Denkzettel verpasst bekommen sollen, um so zurück auf den rechten Weg des rechtschaffenen Verhaltens zurückzufinden.
Somit verfolgt das Jugendstrafrecht ganz klar das Ziel, erzieherische Maßnahmen statt Geld- oder Freiheitsstrafen in den Fokus zu rücken. Die Jugendlichen sollen durch eine Verwarnung oder einen Jugendarrest abgeschreckt und zugleich sanktioniert und erzogen werden.
Was beinhaltet das Erwachsenenstrafrecht?
Im Gegensatz dazu zielt das Erwachsenenstrafrecht primär auf Vergeltung und Bestrafung ab. Der Straftäter oder die Straftäterin soll für seine bzw. ihre Tat bestraft werden und das Opfer soll durch einen fairen Strafprozess seine Wiedergutmachung erhalten. Zudem soll der Täter oder die Täterin durch die Strafe von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden. Allgemein soll die Bevölkerung durch die Strafandrohung davor abgeschreckt werden, Straftaten zu begehen.
Ein weiterer Gedanke im Erwachsenenstrafrecht ist die Wiederherstellung des Vertrauens der Gesellschaft in die Rechtsordnung. Durch die Verfolgung von Straftaten sollen die Bürger und Bürgerinnen das Gefühl bekommen, sicher zu sein. Im Gegensatz zum Jugendstrafrecht liegt dabei der Fokus weniger auf dem Erziehungsgedanken, sondern auf der Prävention und der Wiedergutmachung.
Wie unterscheiden sich die Strafen im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht?
Während im Erwachsenenstrafrecht die Geld- und Freiheitsstrafe die wichtigsten Strafandrohungen darstellen, variiert die Strafe im Jugendstrafrecht deutlich stärker. Hier können folgende Sanktionen verhängt werden:
- Erziehungsmaßregeln, wie z. B. die Erteilung von Weisungen
- Zuchtmittel, wie die Erteilung von Auflagen oder der Jugendarrest
- Jugendstrafe als letztes Mittel
Dabei stellen die Erziehungsmaßregeln die mildeste Form der Sanktionierung dar. Oftmals werden hier Weisungen erteilt, um die Lebensführung der Jugendlichen zu fördern und sie in ihrer Erziehung zu unterstützen. Wenn die begangene Straftat bereits gravierender war, kann der Richter auch Zuchtmittel verhängen, wenn die Erziehungsmaßregeln nicht mehr ausreichen.
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