Verdacht auf Drogenbesitz: Hausdurchsuchung und Drogenfund

Besteht ein begründeter Verdacht auf den Besitz illegaler Drogen, kann eine Hausdurchsuchung angeordnet werden. Dennoch haben Sie als Beschuldigter bzw. Beschuldigte gewisse Rechte. Ich berate Sie als Rechtsanwalt zuverlässig bei Fragen rund um das Strafrecht und das Strafprozessrecht.

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Wann kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen?

Hausdurchsuchungen und Drogenfund kennen die meisten Personen nur aus Film und Fernsehen. Umso überraschender ist es, wenn man selbst plötzlich damit konfrontiert ist, dass Polizeibeamte intime Privatsachen durchwühlen. Unterschiedliche Tatvorwürfe können diese Maßnahme rechtfertigen. Dazu gehört auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz – auch einer kleineren Menge – illegaler Drogen kann zu einer polizeilichen Durchsuchung führen. Am häufigsten handelt es sich dabei um Kokain, Marihuana oder XTC und vermehrt auch rezeptpflichtige Schmerz- und Beruhigungsmittel.Jedoch können die Beamten nur im Rahmen einer akut drohenden Gefahr ohne Erlaubnis Ihr Heim betreten – beispielsweise im Rahmen eines gerade laufenden Tauschgeschäfts, das einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellt. Sie sollten als Betroffener bzw. Betroffene stets einen erfahrenen Anwalt oder eine erfahrene Anwältin hinzuziehen.

Hausdurchsuchung bei Abwesenheit des Beschuldigten

Eine Hausdurchsuchung darf auch bei Abwesenheit des oder der Beschuldigten stattfinden. Die Polizei kann sich unter dem Einsatz angemessener Mittel Zugang zu Ihrer Immobilie verschaffen. Allerdings darf dies nur mit einer Duchsuchungsbefugnis geschehen, d.h. nur durch richterlichen Beschluss oder aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, dass Durchsuchungen auch ohne die beschuldigte Person durchgeführt werden können.

Hausdurchsuchung und Ihre Rechte

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung ohne Fund?

Bei richterlich genehmigten Hausdurchsuchungen darf die Polizei grundsätzlich sämtliche im Durchsuchungsbeschluss genannten Orte oder Gegenstände und auch etwaige Gartenflächen Ihrer Immobilie durchsuchen – selbst dann, wenn keine Drogen gefunden werden. Dazu gehören auch das Schlafzimmer, das Heimbüro und die Garage. Auch Kleiderschränke, Koffer und selbst Handtaschen, die sich in der Immobilie befinden, dürfen durchsucht werden.Zu bedenken ist, dass nicht nur die eigenen Gegenstände überprüft werden dürfen, sondern auch jene aller anderen dort wohnhaften Personen – darunter Ehegatten und -gattinnen, Eltern und auch Kinder.

Hausdurchsuchung und Ihre Rechte

Wichtig ist, dass Sie bei einer Hausdurchsuchung ohne Fund sowie bei Drogenfund ruhig bleiben, sich den Polizeibeamten nicht widersetzen und Ihren Strafverteidiger bzw. Ihre Strafverteidigerin so rasch wie möglich kontaktieren. Erfahrene Strafverteidiger und -verteidigerinnen können sichergehen, dass infrage kommende Rechtsmittel zeitnah gesetzt werden und etwaige Verstöße gegen die Strafprozessordnung aufgenommen werden. Wenn Sie noch keinen Anwalt und keine Anwältin haben, sollten Sie möglichst zeitnah nach der stattgefundenen Durchsuchung rechtlichen Beistand einholen.

Welche Folgen hat eine Hausdurchsuchung mit Drogenfund?

Welche Folgen hat eine Hausdurchsuchung mit Drogenfund?

Die Folgen hängen in erster Linie davon ab, ob Drogen oder andere Beweismittel im Besitz des oder der Beschuldigten vorgefunden werden. So kann es bei einer Hausdurchsuchung zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen, in deren Rahmen weitere Untersuchungen durchgeführt werden – möglicherweise auch im näheren Freundes- und Bekanntenkreis. Bleibt die Hausdurchsuchung ohne Ergebnis, kann ein laufendes Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden. Werden Drogen oder etwaige Beweisgegenstände entdeckt, dürfen diese von der Polizei beschlagnahmt werden.Alle Durchsuchungen gegen Ihren Willen stellen einen Eingriff in Ihren persönlichen Lebensbereich dar. Sollte während der Durchsuchung oder der Erteilung der Durchsuchungsgenehmigung gegen Gesetze verstoßen worden sein, wenden Sie sich an Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin, um Klage einzureichen.