Vorladung erhalten: Die nächsten Schritte und wie ein Rechtsanwalt helfen kann
Oft ist eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bereits an ihrem markanten gelben Briefumschlag für die förmliche Zustellung zu erkennen. Für die Frage, wie man sich nun verhalten soll, sind allerdings die Details des Vorladungsschreibens wichtig. Auch wenn das Schreiben danach aussieht: Nicht immer muss man der Aufforderung Folge leisten. In der Regel lohnt es sich, zunächst einen erfahrenen Rechtsanwalt oder -anwältin zu konsultieren. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema. Zögern Sie im Zweifelsfall nicht, mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in München für eine individuelle Beratung zu kontaktieren.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Erste Schritte nach Erhalt einer Vorladung
- Die Rolle eines Rechtsanwalts bei Vorladungen
- Vorbereitung auf die Vorladung
- Mögliche Folgen und Umgang mit Unsicherheiten
- Kompetente Unterstützung für den Vorladungstermin
Das Wichtigste in Kürze
- Ob Sie zur Vernehmung erscheinen müssen, hängt vom Absender und vom Grund der Vorladung ab.
- Reagieren Sie keinesfalls ohne anwaltlichen Rat auf eine erhaltene Vorladung.
- Ihr Rechtsanwalt oder -anwältin übernimmt die Kommunikation mit der Polizei für Sie.
Erste Schritte nach Erhalt einer Vorladung
Zunächst sollten Sie die Vorladung genau durchlesen. Werden Sie als Beschuldigter bzw. Beschuldigte oder als Zeuge bzw. Zeugin vorgeladen? Und kommt die Vorladung von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder von einem Richter bzw. einer Richterin? Bei einer Vorladung durch die Polizei ohne staatsanwaltliche Anordnung sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen, weder als Beschuldigter bzw. Beschuldigte noch als Zeuge oder Zeugin. Tatsächlich wird Ihnen auch jeder erfahrene Strafrechtler dringend davon abraten, als Beschuldigter oder Beschuldigte den Termin wahrzunehmen – Sie sollten nicht einmal bei der Polizei anrufen, um den Termin abzusagen. Dies darf in einem möglichen Strafverfahren dann nicht gegen Sie verwendet werden und lässt Sie nicht „schuldig aussehen“.
Werden Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter als Zeuge bzw. Zeugin oder Beschuldigter bzw. Beschuldigte vorgeladen, müssen Sie der Aufforderung allerdings Folge leisten. Ansonsten kann es tatsächlich passieren, dass die Polizei Sie zu dem Termin abholt. Kontaktieren Sie in jedem Fall zunächst einen kompetenten Rechtsanwalt oder -anwältin. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in München berate ich Sie gerne. Denn auch, wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind oder Sie lediglich als Zeuge oder Zeugin befragt werden sollen, kann sich durch eine einzige unbedachte Äußerung das Blatt plötzlich gegen Sie wenden und Sie werden zum Beschuldigten bzw. zur Beschuldigten. An dieser Stelle ist es wichtig, zu erwähnen, dass Zeugen und Zeuginnen zwar unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, zum Beispiel als Angehörige oder Berufsgeheimnisträger. Sie müssen aber dennoch zum Zeugenvernehmungstermin erscheinen, wenn in der Vorladung auf eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft hingewiesen wird.
Nicht zuletzt ist es möglich, dass Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen werden – dies umfasst Fingerabdrücke und mitunter eine Speichelprobe. Solche Vorladungen erfolgen nicht immer rechtmäßig und auch in diesem Fall sollten Sie zuerst mich als Ihren Anwalt konsultieren.
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Die Rolle eines Rechtsanwalts bei Vorladungen
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie in dieser Hinsicht nichts ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt oder -anwältin mit Erfahrung im Strafrecht unternehmen. Selbst, wenn Sie unschuldig sind, ist es keine gute Idee, zu einer Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte zu erscheinen, um die Polizei von Ihrer Unschuld zu überzeugen. Ohne Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin haben Sie keinerlei Informationen über die Beweislage und können nicht einschätzen, welche rechtlichen Folgen vermeintlich harmlose Bemerkungen möglicherweise haben. Kontaktieren Sie mich deshalb direkt nach Erhalt einer Vorladung als Ihren Anwalt für Strafrecht in München und wir erarbeiten gemeinsam das weitere Vorgehen.
Bei einer Beschuldigtenvorladung habe ich als Rechtsanwalt folgende Aufgaben:
- Bewertung der Vorladung: Sollten Sie der Vorladung in meiner Begleitung Folge leisten oder nicht?
- Akteneinsicht: Ich beantrage Akteneinsicht, um auf der gleichen Informationsbasis arbeiten und entscheiden zu können wie die Strafverfolgungsorgane.
- Kommunikation mit Polizei bzw. Staatsanwaltschaft: Für die Kommunikation mit den Strafverfolgungsorganen ist strafrechtliche Expertise und Erfahrung unerlässlich. Ich kommuniziere sowohl Terminabsagen und -verschiebungen als auch gegebenenfalls Ihre Aussagen für Sie.
- Strategie: Basierend auf den Erkenntnissen aus der Akteneinsicht rate ich Ihnen, welche Strategie sinnvoll ist. Sollten Sie kooperieren, um Strafmilderung zu erreichen beziehungsweise Ihre Unschuld zu beweisen, oder schweigen, um Ihre Interessen zu schützen?
- Beratung: Sowohl vor einer möglichen Vernehmung als auch während der Vernehmung selbst kann ich Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Auch bei einer Zeugenvorladung kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder -anwältin ratsam sein. Als Zeugenbeistand kann ich als Ihr Anwalt Sie während der Vernehmung unterstützen.
Vorbereitung auf die Vorladung
Basierend auf der individuellen Sachlage werde ich zunächst eine Strategie vorschlagen und Sie dann bei der Umsetzung unterstützen. Wichtig ist dabei: Handeln Sie nicht, bevor Sie mich konsultiert haben. Termine lassen sich verschieben, eine unbedachte Äußerung lässt sich allerdings – vorausgesetzt, die entsprechenden Belehrungen sind rechtskonform erfolgt – kaum mehr rückgängig machen. Bewahren Sie außerdem alle Unterlagen gut auf. Bei Zeugenvorladungen berate ich Sie vor der Vernehmung insbesondere dazu, wie Sie Aussagen zur Sache machen können, ohne sich selbst zu belasten.
Mögliche Folgen und Umgang mit Unsicherheiten
Eine Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte bedeutet noch nicht, dass Sie angeklagt sind. Es bedeutet lediglich, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, um gegebenenfalls Beweise für eine aussichtsreiche Anklageerhebung zu sammeln. Unbedachte Reaktionen können die Erhebung einer Anklage begünstigen – selbst, wenn Sie völlig unschuldig sind. Die Unterstützung durch einen aktenkundigen Rechtsanwalt oder -anwältin kann wiederum in solchen Fällen dazu führen, dass schnell jeder Verdacht gegen Sie ausgeräumt wird.
Grundsätzlich gilt also beim Öffnen des gelben Umschlags: keine Panik! Andererseits sollten Sie auch eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte, selbst wenn Sie darauf nicht reagieren müssen, nicht ignorieren. Dieser Brief bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Möglicherweise drohen demnächst weitere Maßnahmen zur Beweissuche, wie eine Hausdurchsuchung. Selbst wenn Sie also glauben, fälschlich beschuldigt zu sein, und keine Aussage machen möchten, ist eine Konsultation eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin immer sinnvoll.
Auch die Polizei kann in der Vernehmung übrigens Fehler machen: Werden beispielsweise Belehrungen versäumt, kann dies zu einem Beweisverwertungsverbot für Aussagen führen, die durch einen solchen Verfahrensfehler entstanden sind. Ein Beispiel wäre, wenn ein Beschuldigter oder eine Beschuldigte nicht über sein bzw. ihr Aussageverweigerungsrecht belehrt wurde und aus diesem Grund ausgesagt hat. Dieses Beweisverwertungsverbot gilt im Gerichtsverfahren. Zunächst geht es mir als Rechtsanwalt aber darum, die Anklageerhebung selbst zu vermeiden.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei polizeilichen Vernehmungen ist das Gefühl der Unsicherheit. Es beginnt mit den oftmals vage formulierten Vorladungsschreiben und der nagenden Ungewissheit darüber, was alles passieren könnte. Gerade dieser Stress begünstigt oft falsche Entscheidungen und vorschnelles Handeln. Deshalb sollten Sie zunächst tief durchatmen – und dann mich als Ihren Rechtsanwalt anrufen. Kompetente Unterstützung und eine erprobte Strategie können Ihnen helfen, das Gefühl der Unsicherheit zu überwinden. Am besten machen Sie über mich als Ihren Rechtsanwalt schriftliche Aussagen anstelle der stressreichen Vernehmungssituation.
Nicht zuletzt muss natürlich auch erwähnt werden, dass Sie, wenn zum Beispiel in einer anderen Sache ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt, beim Erscheinen zum Vernehmungstermin möglicherweise verhaftet werden.
Kompetente Unterstützung für den Vorladungstermin
Die beste Reaktion auf jegliche Vorladungen mit strafrechtlichem Hintergrund ist, zunächst einen Rechtsanwalt oder -anwältin für Strafrecht anzurufen. Das gilt übrigens auch, wenn die Polizei vor Ihrer Haustür steht, um Sie zu vernehmen. In vielen Fällen lassen sich die Vorwürfe auch ausräumen, ohne zur Vernehmung erscheinen zu müssen. Ohne Akteneinsicht und strafrechtliche Erfahrung können Ihnen allerdings schnell Nachteile in einem eventuellen Strafverfahren entstehen. Kontaktieren Sie mich – gerne bespreche ich Ihre erhaltene Vorladung sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen.