Jugendliche bis 18 Jahre werden immer, Heranwachsende bis 21 Jahre werden in der Regel nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert. Dabei hängt die Wahl der Ahndung im Jugendstrafrecht im Normalfall davon ab, welcher erzieherische Bedarf besteht und ob der bzw. die Jugendliche zuvor straffällig wurde oder nicht. Die Ahndung fällt dabei zumeist milder aus als eine Verurteilung […]
