Jugendliche bis 18 Jahre werden immer, Heranwachsende bis 21 Jahre werden in der Regel nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert. Dabei hängt die Wahl der Ahndung im Jugendstrafrecht im Normalfall davon ab, welcher erzieherische Bedarf besteht und ob der bzw. die Jugendliche zuvor straffällig wurde oder nicht. Die Ahndung fällt dabei zumeist milder aus als eine Verurteilung nach dem „normalen“ Strafrecht.
Sie sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass bei Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 18 und 21 Jahre alt waren, nicht immer nach dem Jugendstrafrecht geurteilt wird, sondern nur, wenn das Gericht “Reifeverzögerungen” nicht ausschließen kann oder es sich um eine besonders jugendtypische Straftat handelt. Sonst wird ein Urteil nach dem Erwachsenenstrafrecht gefällt. In meiner Kanzlei im Herzen Münchens berate ich Sie in einem Erstgespräch individuell zu möglichen Sanktionen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Welche Rolle spielen das Alter und die Strafmündigkeit?
- Welche Delikte und Maßnahmen gibt es im Jugendstrafrecht?
- Was ist die Jugendgerichtshilfe und wem steht sie zu?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Ob das Jugendstrafrecht greift, hängt besonders vom Alter des Heranwachsenden ab.
- Im Jugendstrafrecht werden typische Delikte, wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Körperverletzungen und Betäubungsmitteldelikte, verhandelt.
- Typische Strafen im Jugendstrafgesetz sind Verwarnungen, Sozialstunden, Schadensersatz, Bewährung, Jugendarrest und Jugendstrafe.
Welche Rolle spielen das Alter und die Strafmündigkeit?
Ob Ihre Tat unter das Jugendstrafrecht fällt, hängt besonders von Ihrem Alter ab. Sind Sie unter 14 Jahren, sind Sie nicht strafmündig. Das bedeutet, dass Sie nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Personen zwischen 14 und 17 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, wobei das Jugendstrafrecht zwischen Erziehungsmaßnahmen, “Zuchtmitteln”, wie z. B. Jugendarrest und Jugendstrafen, unterscheidet.
Auch wenn Sie zwischen 18 und 20 Jahren sind, kann das Jugendstrafrecht gelten, wobei bestimmte Fälle eventuell nach dem Erwachsenenstrafrecht geahndet werden. Wer 21 Jahre oder älter ist, wird nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Hierbei kommt es immer auf den Zeitpunkt an, an dem die Tat begangen wurde. Die Strafen für Erwachsene fallen in der Regel härter aus als im Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht ist meist milder, da viele Heranwachsende sich den Konsequenzen ihrer Taten nicht bewusst sind und erst einmal eine zweite Chance bekommen sollen. Jugendstrafen, d. h. Gefängnisstrafen für Jugendliche, werden daher erst bei schweren Delikten und/oder wiederholten Straftaten verhängt.
Welche Delikte und Maßnahmen gibt es im Jugendstrafrecht?
Es gibt Delikte, die typisch für Jugendliche sind. Diese typischen Delikte sind z. B.:
- Körperverletzung
- Betäubungsmitteldelikte
- Diebstahl
- Sachbeschädigung
- Betrug
- Delikte im Verkehrsrecht (Fahrerlaubnis)
Häufig werden folgende Maßnahmen im Rahmen des Jugendstrafrechtes ausgesprochen:
- Verwarnung: Bei einer eher geringfügigen Straftat mit dem Ziel, Sie von weiteren Straftaten abzuhalten.
- Sozialstunden: Sie müssen für eine bestimmte Stundenanzahl einer gemeinnützigen Tätigkeit nachkommen.
- Jugendarrest: Er dauert höchstens vier Wochen an, dabei werden Sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht.
- Jugendstrafe: Bei schweren Straftaten können Sie bis zu 10 Jahre ins Gefängnis müssen.
- Bewährungsstrafe: Wenn eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, werden Sie für eine bestimmte Zeit unter Aufsicht gestellt und müssen strenge Auflagen erfüllen. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen kann die Bewährung widerrufen werden und Sie müssen die Gefängnisstrafe absitzen.
- Schadensersatz: Sie müssen eine finanzielle Entschädigung (im Rahmen eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs) an Ihr Opfer zahlen. Diese Sanktion folgt meistens bei Diebstahl und Sachbeschädigung.
Was ist die Jugendgerichtshilfe und wem steht sie zu?
Bei der Jugendgerichtshilfe handelt es sich um eine Institution des deutschen Jugendstrafrechts. Diese Hilfe steht Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren rechtlich zu. Sie bietet jungen Straftätern und Straftäterinnen Unterstützung zur Bewältigung der Strafe und ihrer Folgen, indem sie feststellt, welcher erzieherische Bedarf beim bzw. bei der Jugendlichen vorliegt und gegebenenfalls Jugendhilfemaßnahmen einleitet. Darüber hinaus hilft sie Ihnen dabei, sich erneut in die Gesellschaft zu integrieren.
Zudem stellt die Jugendgerichtshilfe auch eine Hilfe für das Jugendgericht dar, indem sie das Gericht in der Verhandlung berät, welche Ahndung angemessen ist und ob bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Meistens ist die Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe für den oder die betroffenen Jugendlichen günstig. In einem Erstgespräch berate ich Sie gerne dazu, inwiefern die Jugendgerichtshilfe in Ihrem individuellen Fall nützlich sein kann.
Fazit
Das Jugendstrafrecht greift in der Regel bei verurteilten Straftätern und Straftäterinnen zwischen 14 und 21 Jahren und fällt zumeist deutlich milder aus als das Erwachsenenstrafrecht. In erster Linie geht es darum, Heranwachsenden eine zweite Chance zu geben und sie wieder in die richtige Bahn zu lenken. Gerne berate ich Sie in einem Erstgespräch über mögliche Sanktionen und lege mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zurecht.
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