Die Arbeit als Strafverteidiger

Im deutschen Rechtssystem steht jedem Beschuldigten im Rahmen einer Ermittlung, Anklage oder Strafverfolgung ein Strafverteidiger zu. Er kann per Gerichtsbeschluss als Pflichtverteidiger gestellt oder im Rahmen der Wahlverteidigung selbst vom Beschuldigten ausgewählt werden. Der Verteidiger steht dem Mandanten mit Fachwissen über die gesetzlichen Grundlagen zur Seite – gerichtlich und außergerichtlich. Doch wie genau wird man Strafverteidiger und was sind die Aufgaben? Das möchte ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, Strafverteidiger in München, Ihnen erläutern.

Strafverteidiger, Text Schreibmaschine
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Wie wird man Strafverteidiger?

Als Strafverteidiger arbeitet, wer sich als zugelassener Rechtsanwalt auf das Themengebiet Strafverteidigung spezialisiert und die Befähigung zum Richteramt mittels Staatsexamina erlangt. Mit einher geht im Idealfall die Arbeit im Fachgebiet des Strafrechts.

Strafverteidiger können entweder bei Pflichtverteidigung einem Mandanten vom Gericht zugewiesen oder im Sinne der Wahlverteidigung von diesem selbst ausgewählt werden. Unterschied ist hierbei nicht die Art der Verteidigung, sondern die Begleichung der Kosten. Während ein Wahlverteidiger vom Mandanten direkt bezahlt wird, laufen die Kosten einer Pflichtverteidigung zunächst über die Staatskasse. Im Fall einer Verurteilung versucht der Staat, die Kosten vom Verurteilten beizutreiben – auch bei Mittellosigkeit.

Was zeichnet einen Strafverteidiger aus?

Strafverteidiger ist zum einen “unabhängiges Organ der Rechtspflege”. Das heißt, dass der Rechtsanwalt bestimmten Verpflichtungen unterworfen ist: Er darf zum Beispiel nicht für den Mandanten lügen. Unabhängig heißt, dass er keinen Weisungen durch die Justiz unterworfen ist. Zum anderen vertritt ein Verteidiger den Mandanten und handelt in dessen Interesse (Verteidigung). Im Rahmen des Gesetzes ist der Strafverteidiger somit dazu verpflichtet, sich ausschließlich für den Mandanten einzusetzen.

Die grundlegenden Voraussetzungen eines guten Strafverteidigers sind natürlich die Kenntnis des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Daraus und aus seiner Erfahrung mit Gerichtsverfahren, seiner Menschenkenntnis und seiner Erfahrung aus einer Vielzahl von Mandaten entwickelt ein Verteidiger seine Taktik für das jeweilige Verfahren.

Trotz ihrer Unterschiede haben Strafverfahren eines gemeinsam: Sie belasten die Betroffenen sehr. Ein guter Verteidiger versteht es, seinen Mandanten diese Belastung soweit wie möglich abzunehmen.

Was sind die Aufgaben eines Strafverteidigers?

Viele stellen sich unter der Arbeit des Strafverteidigers nur dessen Gerichtsauftritte an der Seite des Mandanten vor – mit hitzigen Zeugenbefragungen und zahlreichen Einsprüchen. Auch wenn diese Tätigkeiten dazu gehören, sind sie jedoch nur ein Teil des großen Arbeitsfeldes eines Strafverteidigers.

Als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger wird man besonders dann zu Rate gezogen oder zu Hilfe gerufen, wenn schlagartig und ohne Ankündigung Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen stattfinden. Das setzt eine gewisse Agilität voraus. Sitzt ein beschuldigter Mandant bereits in Untersuchungshaft, muss der Strafverteidiger die Gespräche zudem im Gefängnis führen, was mit einem Reiseaufwand quer durch ganz Deutschland verbunden sein kann.

Weitere tägliche Aufgaben sind beispielsweise:

  • Beratung des Mandanten zu seinen Rechten und Pflichten
  • Beratung des Mandanten zur Aussagepflicht oder zum Aussageverweigerungsrecht
  • Unbeschränkte Akteneinsicht im gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren (§ 147 StPO) und Besprechung des Akteninhalts mit dem Mandanten
  • Beistand des Mandanten bei Beschuldigtenvernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter
  • Sicherung der Beweislage zu jedem Zeitpunkt
  • Vorbereitung des Mandanten auf Aussagen vor Gericht
  • Betreuung des Mandanten im gesamten Verfahren
  • Begleitung bei Verhandlungen vor Gericht
  • Vorbereitung von sämtlichen Zeugenbefragungen
  • Jegliche Antragsvorbereitung und -stellung bei Gericht
  • Einlegung von Rechtsmitteln, z. B. Revision
  • Kontrolle der Einhaltung der Verfahrensvorschriften
  • Einhaltung eines geordneten Verfahrensablaufs