Opfer einer Verkehrsstraftat: Welche Rechte habe ich?

Als Opfer einer Verkehrsstraftat ist es wichtig, die Rechte und Ansprüche frühzeitig zu klären und geltend zu machen. Es lohnt sich grundsätzlich bei allen Verkehrsunfällen, einen Anwalt zu konsultieren. Die Kanzlei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann verfügt über das nötige Know-how und ist auf Verkehrsstrafrecht in München spezialisiert.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Opfer einer Verkehrsstraftat geworden bin?

Die meisten Verkehrsstraftaten betreffen Autounfälle mit Personenschäden. Geschieht ein Unfall, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte sichern. Notwendig ist, dass alle Beteiligten sofort anhalten und die Polizei verständigen, vor allem, wenn ein Beteiligter verletzt wurde.

Die Verständigung der Polizei kann bei Bagatellschäden unterbleiben. Sofern die Beteiligten dazu in der Lage sind, ist es sinnvoll, einen Unfallberichtsbogen auszufüllen. Keinesfalls sollten Sie irgend ein Schuldanerkenntnis abgeben, selbst wenn Ihr Verschulden offensichtlich ist. Wurde der Unfall von Ihnen verschuldet, reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden.

Liegt die Schuld beim anderen, haftet dessen Versicherung. Die Haftung umfasst Sach- und Personenschäden. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann dafür sorgen, dass Sie von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt werden, vor allem, was Schmerzensgeldansprüche betrifft. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gutachter oder eine Gutachterin, wer die Schuld trägt, wie hoch der Schaden und wie schwerwiegend eine Verletzung ist.

Sie haben als Unfallopfer und geschädigte Person verschiedene Ansprüche, die Sie mithilfe eines Anwalts geltend machen können. Die Anwaltskosten trägt der Unfallgegner, wenn die Schuld eindeutig geklärt ist. Wurden Sie verletzt, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig davon, wie schwer Ihre Verletzung ist.

Dokumentierung Unfallhergang
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Es kann auch eine Rolle spielen, wie schwerwiegend das Verschulden des Täters ist. Sind sie Opfer einer geringfügigen Fahrlässigkeit, werden Sie weniger Schmerzensgeld bekommen, als wenn der Täter sie bei einem illegalen Straßenrennen verletzt hat.

Sind Sie als Opfer in der Lage zu handeln, ist es wichtig, die Unfallstelle zu sichern und Beweise zu sammeln. Fotografieren Sie die Unfallstelle und halten Sie auch Bagatellschäden fest. Ist bei einem Verkehrsunfall lediglich ein Sachschaden entstanden, haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit ohne Polizei zu regeln. Es ist jedoch notwendig, dass die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen, dazu gehören Name und Anschrift und die Versicherungsdaten.

Bei Personenschäden muss unverzüglich Erste Hilfe gerufen und geleistet werden. Auch sollten Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Kontaktieren Sie die Kanzlei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann für eine umfassende Beratung.

Welche Rechte habe ich als Opfer einer Verkehrsstraftat?

Als Opfer einer Verkehrsstraftat haben Sie verschiedene Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören unter anderem:

  • der Rechtsbeistand (durch einen Anwalt)
  • das Recht auf Akteneinsicht und Information
  • ggf. das Anwesenheitsrecht einer Vertrauensperson
  • ggf. Recht auf Zeugenbeistand
  • insbesondere bei vorsätzlichen Verletzungen Beteiligung als Nebenkläger
  • Schadensersatz für Sachschäden und Aufwendungen
  • Schmerzensgeld für Personenschäden

Kann ich Schmerzensgeld fordern?

Als Opfer einer Verkehrsstraftat haben Sie das Recht, Schadensersatz und, wenn Sie verletzt wurden, Schmerzensgeld zu fordern. Das betrifft nicht nur eine notwendige Klage vor dem Zivilgericht, sondern Sie können diese Ansprüche auch schon außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend machen lassen.

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für alle erlittenen Verletzungen. Gezahlt werden muss es von Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dabei einen anderen verletzt hat.
Schmerzensgeldansprüche haben Sie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • körperliche (physische) Verletzungen
  • sonstige Schädigungen der Gesundheit, auch psychische Folgen eines Unfalls
  • Einschränkung der eigenen Freiheit

In einigen Fällen ist es unklar, welche Verletzungen den Anspruch auf Schmerzensgeld ermöglichen. Gesichert ist die Anspruchslage bei einer Schädigung des Körpers durch Unfall oder Körperverletzung. Einem Unfallopfer steht dabei immer der zivilrechtliche Schutz des Schmerzensgeldes zu.

Neben dem Schadensereignis und der Körperverletzung können auch Folgeschäden oder eine emotionale Beeinträchtigung der Fall sein, die den Anspruch auf Schmerzensgeld möglich machen. Hier ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die Rechtslage zu klären. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist nicht vom Schmerzbewusstsein abhängig. Schmerzensgeld erhalten daher auch Opfer, die durch die Verletzung ins Koma fallen.

Verkehrsrecht Unfall
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Viele Menschen möchten in der Regel eine schnelle und außergerichtliche Einigung. Dies ist oft sinnvoll, da sich die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen lange hinziehen kann, vor allem wenn der Anspruch durch die gegnerische Versicherung strittig ist. Allerdings kann das Probleme mit der gegnerischen Versicherung nach sich ziehen, die eine geforderte Höhe des verlangten Schmerzensgeldes oft nicht anerkennt. Daher kann es notwendig werden, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bei Gericht einzuklagen. Dazu ist in der Regel ein Rechtsanwalt notwendig.

Dies ist in der Regel sehr teuer, nicht nur aufgrund der Gerichtsgebühren und der Anwaltsvergütung. Oft müssen hierzu Sachverständigengutachten eingeholt werden, vor allem bei gravierenderen Verletzungen.

Aus diesem Grund ist der rechtzeitige Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sehr ratsam, die sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten übernimmt.