Sextortion mit KI-Bildern: So wehren Sie sich gegen die Erpressung

Wenn Sie mit KI-generierten Nackt- oder Pornobildern erpresst werden, sollten Sie auf keinen Fall zahlen oder mit dem Täter bzw. der Täterin verhandeln. Es ist immer sinnvoller, umgehend Beweise zu sichern, die Polizei einzuschalten und sich juristisch zur Wehr zu setzen. Neben der Bestrafung des Täters oder der Täterin ermöglicht der Rechtsweg auch Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wie Sextortion mit KI-generierten Bildern funktioniert, wie Sie darauf reagieren sollten und was dabei zu beachten ist, erkläre ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in München in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reagieren Sie besonnen, brechen Sie den Kontakt ab und sichern Sie Beweise.
  • Eine Strafanzeige bei der Polizei ist wichtig für viele weitere Schritte.
  • Auch Erpressung mit komplett gefälschten KI-Nacktbildern ist strafbar.
  • Die deutsche Polizei ermittelt selbst bei Tätern und Täterinnen im Ausland oft erfolgreich.

Wie die neue Sextortion-Masche mit gefälschten Bildern funktioniert

Mithilfe von generativer KI können Täter und Täterinnen mit öffentlich zugänglichen Bildern, etwa aus Sozialen Medien, täuschend echt aussehende Nackt- und Pornobilder erzeugen. Diese vorgeblich kompromittierenden Aufnahmen dienen dann als Druckmittel für Erpressungsversuche. Solche Delikte reihen sich in eine ganze Reihe von Sextortion-Maschen mit Nacktbildern ein. Bisher mussten Täter und Täterinnen jedoch zunächst über Tricks, wie vorgetäuschtes Interesse an einer Beziehung oder Diebstahl durch Schadsoftware, an echte Nacktaufnahmen des Opfers kommen. Die neuartige KI-Technologie macht die aus „Sex“ und „Extortion“ zusammengesetzte Erpressung mit sexuellen Bildern nun sehr viel einfacher für Täter und Täterinnen.

In den meisten Fällen beginnt die KI-Sextortion mit einer Kontaktaufnahme, etwa über Soziale Medien oder per E-Mail. In dieser wird mit der Veröffentlichung der KI-generierten Bilder gedroht oder damit, sie an Familie oder Arbeitskollegen und -kolleginnen zu versenden. Um eine solche Rufschädigung abzuwenden, sollen die Opfer einen Geldbetrag an den Täter oder die Täterin überweisen, nicht selten anonym mit Kryptowährungen wie Bitcoin. Zum Untermauern der Drohung senden Täter und Täterinnen dem Opfer häufig ein solches gefälschtes, kompromittierendes oder intimes Bild zu. In manchen Fällen veröffentlichen sie es auf einer Plattform mit der Drohung, weitere Bilder zu veröffentlichen.

Zahlen oder nicht? Warum Nachgeben die falsche Antwort ist

Besitzt der Täter oder die Täterin tatsächlich KI-generierte Nacktbilder, ist bei vielen Opfern die Angst und Scham groß: Wem wird er diese Bilder schicken? Werden diese Personen erkennen, dass es sich um KI-Fakes handelt? Welche Folgen wird dies für meine Familie oder mein berufliches Umfeld haben? Oft ist dann der erste Gedanke, das Thema schnell und dezent zu erledigen, indem der Forderung nachgegeben wird. Dies ist bei Erpressung allerdings nie die beste Entscheidung. Wer zahlt, zeigt dem Erpresser oder der Erpresserin, dass das Druckmittel funktioniert und er oder sie Hemmungen hat, die Polizei einzuschalten. Die Folge ist daher fast immer fortgesetzte Erpressung mit immer höheren Geldforderungen.

Sextortion

Als Sextortion bezeichnet man eine Form der sexuellen Erpressung von Geld nach § 253 StGB. Dort wird als Erpressung definiert, einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch „Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung“ zu nötigen. Der Unterschied zur Nötigung nach § 240 StGB ist, dass bei der Erpressung „dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen“ Nachteil zugefügt wird, womit sich der Täter oder die Täterin zu bereichern sucht. Bei einer Sextortion werden Opfer mit echten, KI-generierten oder nur vorgetäuschten Sex- oder Nacktaufnahmen erpresst. Die Drohung umfasst eine Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Aufnahmen. Sextortion ist nah verwandt mit sexueller Nötigung, bei der Opfer mit der Drohung, sexuelle Aufnahmen zu veröffentlichen, zur Herstellung oder Übersendung weiterer sexueller Aufnahmen gedrängt werden.

Diese Straftatbestände greifen bei KI-Sextortion

Schon der vom englischen Wort für Erpressung hergeleitete Begriff „Sextortion“ legt nahe, dass es sich im Wesentlichen um den Straftatbestand der Erpressung handelt. Je nach Situation können weitere Straftatbestände erfüllt sein. Dies hängt teilweise davon ab, ob der Täter oder die Täterin bereits KI-Nacktbilder veröffentlicht oder an andere Personen verschickt hat. Bei minderjährigen Opfern kommt in solchen Fällen noch die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach § 184b und § 184c StGB hinzu.

  • Erpressung nach § 253 StGB: Der wichtigste und zentrale Straftatbestand sieht in diesem Zusammenhang eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, etwa als Teil einer kriminellen Bande, wird eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr verhängt.
  • Verletzung der Intimsphäre nach § 184k StGB: Die Herstellung und Verbreitung von intimen Bildaufnahmen ohne Einwilligung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB: Wer „unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht“, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
  • Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung nach § 33 KunstUrhG: Das Verbreiten von Bildnissen ohne Einwilligung des oder der Abgebildeten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
  • Beleidigung nach § 185 StGB: Beleidigung durch Verbreiten eines Inhalts zieht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich.
  • Üble Nachrede nach § 186 StGB: Das Behaupten einer erweislich unwahren Tatsache über das Opfer, das dieses verächtlich machen oder in der öffentlichen Wahrnehmung herabwürdigen könnte, durch Verbreiten eines mit KI gefälschten Nacktbilds, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Nur anwendbar, wenn der Erpresser oder die Erpresserin nicht weiß, dass das KI-Nacktbild gefälscht ist.
  • Verleumdung nach § 187 StGB: Das Verbreiten einer wissentlich unwahren, die Person verächtlich machenden Tatsachenbehauptung durch Verbreiten eines Inhalts, wie eines KI-Deepfakes, ist ebenfalls strafbar. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen.
  • Stalking nach § 238 StGB: Wenn der Täter bzw. die Täterin wiederholt „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation“ versucht, Kontakt zum Opfer aufzunehmen, ist möglicherweise auch dieser Straftatbestand erfüllt. Hierfür drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

Befindet sich das Opfer in Deutschland, dann wird bei Sextortion auch das deutsche Strafrecht angewendet – egal, ob sich der Täter oder die Täterin im Ausland befindet. Deshalb gelten diese Straftatbestände grundsätzlich für alle Fälle. Dabei unterscheidet sich von Fall zu Fall individuell, welche davon erfüllt sind. Für die Verfolgung internationaler Krimineller arbeitet die deutsche Polizei oft erfolgreich mit internationalen Behörden, wie Europol und INTERPOL, zusammen.

Ihr Fahrplan für die ersten 24 Stunden nach der Drohung

Wenn Sie mit einem gefälschten KI-Nacktbild, einer mit KI gefälschten Darstellung sexueller Handlungen oder einem echten, möglicherweise gestohlenen Nacktbild erpresst werden, sollten Sie zügig, aber auch ruhig und besonnen handeln. Verlieren Sie sich nicht in all den Befürchtungen, die Ihnen in diesem Moment durch den Kopf rasen. Folgen Sie stattdessen einem in vielen tausend Fällen erprobten und immer wieder empfohlenen Ablauf:

  • Beweise sichern: Je mehr Sie beweisen können, desto besser stehen die Chancen auf eine Verurteilung des Täters oder der Täterin. Machen Sie Screenshots von Profilen und allem, was auf die Identität des Täters oder der Täterin hinweisen könnte. Nehmen Sie außerdem Screenshots von allen relevanten Nachrichten, E-Mails oder Chatverläufen auf. Keine Sorge, die Polizei arbeitet in solchen Fällen möglichst diskret und Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin unterliegt der Schweigepflicht.
  • Kontakt abbrechen: Antworten Sie dem Erpresser oder der Erpresserin nicht, verhandeln Sie nicht mit ihm oder ihr und drohen Sie ihm bzw. ihr nicht, etwa mit der Polizei. Verzichten Sie auf jeden weiteren Kontakt und blockieren Sie das Profil bzw. die Telefonnummer.
  • Auf Plattform melden: Nachdem Sie die Beweise gesichert haben, sollten Sie das Profil schnellstmöglich bei der Plattform melden. Viele Social-Media-Plattformen bieten hierfür einen Button, über den sich die Meldung in wenigen Schritten umsetzen lässt.
  • Anzeige bei Polizei: Verzichten Sie auf keinen Fall auf diesen Schritt. Die Strafanzeige ist für viele weitere Maßnahmen wichtig.
  • Anwalt kontaktieren: Insbesondere, wenn der Täter oder die Täterin bekannt ist, können Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin eine einstweilige Verfügung erwirken und das Verbreiten der KI-Bilder juristisch unterbinden lassen. Auch beim Löschen von KI-Nacktbildern von einschlägigen Plattformen ist ein Anwalt oder eine Anwältin oft hilfreich. Darüber hinaus kann er bzw. sie Sie zur Rechtslage und den weiteren Schritten beraten. Gerne unterstütze ich Sie als engagierte Opfervertretung in München.

FAQ

Ist es strafbar, wenn die Bilder komplett KI-generiert und nicht echt sind?

Auch die Erpressung mit komplett KI-generierten Bildern erfüllt den Straftatbestand nach § 253 StGB. Darüber hinaus kann die Tat auch als Verleumdung und Verletzung der Privatsphäre bestraft werden. Ob ein möglicherweise kompromittierendes Bild also echt oder mit generativer KI gefälscht ist, macht für die Strafbarkeit keinen Unterschied.

Kann ich anonym Anzeige erstatten, wenn ich den Täter bzw. die Täterin nicht kenne?

Anonym Anzeige wegen KI-Sextortion zu erstatten, ist möglich, aber in vielen Fällen für die weiteren Ermittlungen nicht sinnvoll. Ist der Täter oder die Täterin nicht bekannt, können Sie Anzeige gegen Unbekannt stellen – genauso wie bei vielen anderen Straftaten, bei denen der Täter bzw. die Täterin zunächst nicht bekannt ist. Die Polizei führt dann Ermittlungen durch, um die Identität des Täters bzw. der Täterin zu klären.

Was tun, wenn die Drohung aus dem Ausland kommt?

Auch bei KI-Sextortion durch im Ausland ansässige Täter und Täterinnen gilt, sofern Sie sich in Deutschland befinden und die Erpressung somit in Deutschland wirksam wäre, das deutsche Strafrecht. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Erfolgsortsprinzip nach § 9 StGB. Sie können sich also auch in solchen Fällen direkt an die nächste Polizeidienststelle wenden.

Reicht es, den Kontakt einfach zu blockieren?

Den Kontakt zu einem Erpresser oder einer Erpresserin zu blockieren, ist ein wichtiger Schritt, löst aber nicht das Problem. Täter und Täterinnen können immer andere Wege der Kontaktaufnahme finden. Mehr Erfolg versprechen eine Strafanzeige und eine einstweilige Verfügung.

Wer trägt die Anwaltskosten, wenn der Täter bzw. die Täterin unbekannt bleibt?

Kann der Erpresser oder die Erpresserin nicht ermittelt werden, etwa weil er bzw. sie sich im Ausland befindet oder die eigene Identität sehr gut verschleiert hat, kann er bzw. sie auch nicht für die Anwaltskosten herangezogen werden und Sie tragen diese Kosten selbst. Durch die Strafanzeige und die polizeilichen Ermittlungen entstehen Ihnen allerdings noch keine Anwaltskosten, diese werden häufig durch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sowie Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen verursacht.

Fazit: Ihre nächsten Schritte

Ob KI-Sextortion oder sexuelle Belästigung im Internet – das Netz ist kein rechtsfreier Raum und Sie müssen sich keine Verletzung Ihrer Rechte oder gar Bedrohungen gefallen lassen. Es kommt aber immer auf die angemessene Reaktion an. Im Fall von Erpressung, bei der Sie sich zwischen Vermögensschaden und dem Risiko einer Rufschädigung entscheiden müssen, ist der Gang zur Polizei immer der richtige Weg. Stellen Sie hierbei sicher, dass Sie zuvor alle verfügbaren Beweise per Screenshot dokumentieren. Gerne berate ich Sie dazu sowie zu allen weiteren offenen rechtlichen Fragen. Zögern Sie nicht, mich als Rechtsanwalt zu kontaktieren, wenn Sie im Internet mit KI-Nacktbildern erpresst werden. Sie können sich auf meine Professionalität und Diskretion verlassen.