Die 5 häufigsten Urteile im Strafrecht 2016

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in München weiß ich, wie bedrohlich Ermittlungsverfahren in einem strafrechtlichen Delikt auf die meisten Personen wirken. Wer sich im Zuge eines Strafverfahrens verantworten muss, besonders als Beschuldigter, aber auch als Geschädigter, ist Druck und Anspannung ausgesetzt. Oft geht es hierbei gar nicht um schwere Kriminaldelikte, denn im deutschen Strafrecht werden eine ganze Reihe Delikt-Klassen aufgeführt, die die meisten Menschen nicht sofort mit dem Strafrecht assoziieren.

Im Folgenden möchte ich Ihnen nicht nur verraten, in welchen fünf Deliktgruppen des Strafrechts 2016 die meisten Verurteilungen ausgesprochen wurden, sondern Ihnen auch einen Einblick geben, was genau die Straftatbestände bedeuten.

Gerichtsurteile im Strafrecht
© adobe/BillionPhotos.com

Welche Tatbestände kennt das Strafrecht?

Das Strafrecht bezeichnet gemeinhin das Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts, welches bestimmte Handlungen und Verhalten unter Strafe stellt. In Deutschland werden im Strafrecht nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Rechtssysteme anderer Länder kennen darüber hinaus Körperstrafen und die Todesstrafe. Welche Handlungen und Taten in Deutschland unter Strafe gestellt werden, wird unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB) festgeschrieben.

Die im StGB definierten Straftatbestände können in Deliktgruppen geordnet werden. So kennt das deutsche Strafrecht zum Beispiel Straftaten gegen das Vermögen wie Raub und Diebstahl, Straftaten gegen das Leben wie Mord oder Körperverletzung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, darunter Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Neben diesen gemeinhin bekannten Straftatbeständen umfasst das StGB allerdings auch unter Strafe gestellte Handlungen wie Gewässerverunreinigung, üble Nachrede, Meineid und Bestechlichkeit.

Urteile nach Delikt-Klassen: Wo wird am häufigsten Recht gesprochen?

Doch was sind die häufigsten Urteile im Strafrecht? Das Statistische Jahrbuch 2018, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, hat den prozentualen Anteil verurteilter Erwachsener nach Deliktgruppen für das Jahr 2016 zusammengetragen. Somit kam es zu den folgenden fünf häufigsten Verurteilungen:

  1. Straftaten im Straßenverkehr (22 %)
  2. Diebstahl und Unterschlagung (18 %)
  3. Betrug und Urkundenfälschung (15 %)
  4. Andere Straftaten gegen das Vermögen wie Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei sowie Sachbeschädigung (13 %)
  5. Körperverletzung (einschließlich schwerer Körperverletzung) (7 %)

Straftaten im Straßenverkehr

Auf Position 1 des Rankings sind Straftaten im Straßenverkehr zu finden. Dies ist nicht überraschend, schließlich nimmt ein Großteil der Bevölkerung täglich am Straßenverkehr teil. Ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, die Wahrscheinlichkeit, dass Straftaten geschehen, steigt mit der Menge der zwischenmenschlichen Interaktionen im täglichen Straßenverkehr.

Wie schnell Sie sich hierbei einer Straftat schuldig machen können, zeigt ein Blick in das StGB unter Gemeingefährliche Straftaten (Abschnitt 28). Hier finden Sie unter anderem § 315c zur Gefährdung des Straßenverkehrs.
Entsprechend dieses Paragraphen machen Sie sich strafbar, wenn Sie fahrlässig oder rücksichtslos die Vorfahrt missachten und dadurch Schaden an Leib und Leben eines anderen Menschen riskieren. Auch wer durch die falsche Überfahrt eines Zebrastreifens Passanten gefährdet, erfüllt den Straftatbestand.

Der “Klassiker” des § 315c ist jedoch das Verursachen eines Unfalles in alkoholisiertem Zustand. Eine Straftat laut § 316 ist weiterhin die Trunkenheit im Straßenverkehr: Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt (hierzu zählt ebenso das Fahrrad!) riskiert Geld- oder Freiheitsstrafen.

Diebstahl und Unterschlagung

Diese Straftatbestände werden im StGB unter §§ 242-248c zusammengefasst. Besonders interessant: Der Diebstahl von elektrischer Energie ist ebenso strafbar! Wer Strom unrechtsmäßig und absichtlich ableitet, muss mit entsprechenden Strafen rechnen.

Betrug und Urkundenfälschung

Das Strafgesetzbuch führt unter §§ 263-266b eine ganze Reihe unter Strafe gestellter betrügerischer Handlungen auf, so zum Beispiel Kreditbetrug, Computerbetrug oder Sportwettenbetrug. Letzterer ist in den Paragraphen § 265d und § 265e nach Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe und der Schwere des Betrugs und der Manipulation ausdefiniert.

Andere Straftaten gegen das Vermögen

Gegen das Vermögen von anderen Personen gerichtete Straftaten sind neben dem zuvor erwähnten Diebstahl gleichermaßen Raub oder Erpressung. Die Straftat Raub wird in § 249 definiert. Sie entspricht der des Diebstahls, ist jedoch um die Dimension der Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung erweitert.

Körperverletzung

Der Körperverletzung macht sich strafbar, wer einem anderen Menschen gesundheitlichen Schaden zufügt. Dies kann durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit geschehen und wird entsprechend geahndet. Der Straftatbestand kann auch während einer anderen Straftat, zum Beispiel im Straßenverkehr, erfüllt werden. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit werden von den Paragraphen §§ 223-231 im StGB abgebildet. Während der Deliktgruppe Körperverletzung im Jahr 2016 7 % der verurteilten Erwachsenen zugerechnet werden können, sind es bei den Heranwachsenden fast doppelt so viele, bei den Jugendlichen sogar dreimal so viele. Gerade in München kommt es übrigens immer wieder zu Strafverfahren wegen Zuschlagens mit einem Bierkrug, besonders während des Oktoberfests.