Bußgeldverfahren: Wie läuft es ab?

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind keine Seltenheit und als Teilnehmer oder Teilnehmerin im Straßenverkehr wurden vermutlich auch Sie schon mal bei einem Geschwindigkeitsvergehen oder einer ähnlichen Ordnungswidrigkeit erwischt. Dann leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Wenn sie davon überzeugt ist, dass Sie den Verstoß begangen haben, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, in dem eine Geldbuße verhängt wird. Gegebenenfalls führt dies auch zur Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (der „Verkehrssünderkartei” in Flensburg), oder sogar zu einem Fahrverbot. Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht anfechten, wird er nach 14 Tagen bestandskräftig und Sie müssen die Geldbuße bezahlen und gegebenenfalls auch Ihren Führerschein für einen gewissen Zeitraum abgeben.


Doch eventuell fühlen Sie sich zu Unrecht beschuldigt und möchten die Geldbuße, die Punkte oder gar das Fahrverbot nicht einfach akzeptieren. Wenn Sie einem Bußgeldbescheid innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprechen, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Doch wie läuft dieser Prozess eigentlich ab und was müssen Sie hierbei beachten? Bei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, Ihrem Anwalt für Strafrecht München, erfahren Sie genau, wie Sie richtig vorgehen und welche Punkte Sie unbedingt beachten müssen, damit Sie die Chance zu einer Einstellung des Verfahrens nutzen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die häufigsten Gründe für ein Bußgeldverfahren
  3. Der Ablauf des Bußgeldverfahrens
  4. So handeln Sie richtig bei einem Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bußgeldverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn der oder die Betroffene einer Verkehrsordnungswidrigkeit verdächtigt wird.  Sie werden angehört und gegebenenfalls wird danach ein Bußgeldbescheid erlassen.
  • Nach dem Einspruch werden alle Beweise noch einmal geprüft und aufgearbeitet. In einem Verfahren am Amtsgericht wird die Sachlage dann durch einen Richter oder eine Richterin bewertet. Es kommt zu einem Verhandlungstermin am Amtsgericht.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten, ein Bußgeldverfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Denn nicht selten werden Fehler bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten gemacht, was Ihnen gute Chancen für einen Erfolg im Verfahren eröffnet.

Die häufigsten Gründe für ein Bußgeldverfahren

Die meisten Bußgeldverfahren werden wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet. Dazu gehören u.a.  Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, unerlaubtes Überholen, Abstandsverstöße und natürlich auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Daneben gibt es aber auch eine Reihe anderer Gesetzesverstöße, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Im Rahmen der Corona-Pandemie vielen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Infektionsschutzverordnungen der Länder. Jeder, der verbotenerweise ohne Maske erwischt wurde oder Abstände nicht einhielt, hatte ein solches Verfahren zu befürchten. 

Der Ablauf des Bußgeldverfahrens ist vorgeschrieben:

Zuerst leitet die Polizei, oder die Behörde, die Sie verdächtigt, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, ein förmliches Verfahren gegen Sie ein. Sie werden entweder direkt vor Ort mündlich angehört oder erhalten, nach Ermittlung Ihrer Adresse, einen Anhörungsbogen, den Sie ausfüllen können. 

Oft muss der richtige Betroffene erst ermittelt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn zunächst nur ein Blitzerfoto vorliegt. Dann wird anhand des Kennzeichens überprüft, wer der Halter des Fahrzeugs ist und ob dieser anhand des Fotos als Fahrer infrage kommt. Wenn der Halter beispielsweise ein Mann ist, die Fahrerin aber weiblich, bekommt der Halter einen Anhörungsbogen, auf dem er als Zeuge Angaben zur Fahrerin machen soll. 

Sobald der Fahrer oder die Fahrerin ermittelt ist, bekommt er oder sie einen Anhörungsbogen als Betroffener zugeschickt. Gelingt es dem Betroffenen nicht, den Tatvorwurf zu entkräften, ergeht nach nochmaliger Überprüfung des Sachverhalts durch die Bußgeldbehörde ein Bußgeldbescheid.

Gegen diesen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Tun Sie dies nicht, wird der Bußgeldbescheid bestandskräftig und die Geldbuße muss bezahlt werden.

Wird Einspruch eingelegt, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr Einspruch fristgerecht und ordentlich erfolgt ist. Danach werden alle vorhandenen Informationen und Beweise noch einmal aufgearbeitet und geprüft. Das Ziel dieses Schritts ist es, Ihnen die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. 

Danach gibt die Bußgeldbehörde das Verfahren an das zuständige Amtsgericht ab. Bei einer Verhandlung im Amtsgericht wird dann durch einen Richter oder eine Richterin die Sachlage bewertet und ein abschließendes Urteil gefällt. In diesem Schritt wird auch das Strafmaß festgelegt.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann die Geldbuße vollstreckt werden. Wenn Sie nicht bezahlen, kann entweder der Gerichtsvollzieher zu Ihnen geschickt werden und die Zwangsvollstreckung betreiben. In letzter Konsequenz ist auch die Anordnung der Erzwingungshaft zulässig. Ein „Absitzen” der Geldbuße ist jedoch nicht möglich. Auch nach Beendigung der Erzwingungshaft muss die Geldbuße immer noch bezahlt werden.

So handeln Sie richtig bei einem Bußgeldbescheid

In vielen Fällen werden bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Formfehler gemacht. Zudem werden Blitzanlagen und Messgeräte häufig falsch bedient und Fehler gemacht. Möglicherweise sind sie defekt, nicht mehr geeicht oder es können Bedienungsfehler nachgewiesen werden. Auch im weiteren Bußgeldverfahren kommt es häufig zu Fehlern, die unter Umständen dazu führen, dass das Verfahren eingestellt werden muss. 

Mit der Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Rechtsanwältin können Sie diese Fehler aufdecken und ein Verfahren zu Ihren Gunsten entscheiden. Lassen Sie sich daher am besten frühzeitig durch den Profi beraten und unterstützen. So können alle Möglichkeiten genau geprüft und die Chancen auf eine Straffreiheit genutzt werden. Denn nicht immer ist es sinnvoll, die Geldbuße (und gegebenenfalls Punkte oder Fahrverbot)in Kauf zu nehmen, selbst wenn Sie der Meinung sind, einen Fehler gemacht zu haben.