Das Punktesystem: 5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen

5 Dinge, die Verkehrsteilnehmende darüber wissen müssen

Das Punktesystem ist ein fester Bestandteil in der Straßenverkehrsordnung. Damit werden Verkehrssünder und -sünderinnen bestraft und Fahrverbote verhängt. Wenn Sie bei einem Verkehrsverstoß erwischt wurden, müssen Sie daher damit rechnen, dass Ihnen Punkte auferlegt werden. Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht in München weiß ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, welche fünf entscheidenden Faktoren Sie in Bezug auf das Punktesystem kennen müssen. In diesem Ratgeber stelle ich Ihnen diese Punkte näher vor.

Inhaltsverzeichnis

Verkehrsteilnehmer
Marina Lohrbach – stock.adobe.co

Das Wichtigste in Kürze

  • Punkte im Straßenverkehrsregister verfallen erst nach längeren Zeiträumen, die je nach Delikt zwischen zweieinhalb und zehn Jahren liegen können. Sie können einmal in fünf Jahren auch einen Punkt abbauen, wenn Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.
  • Sie können einen maximalen Punktestand von acht Punkten erreichen. Bereits davor erhalten Sie eine oder mehrere Verwarnungen, die jeweils mit einem Bußgeld belegt sind.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Ihnen ein Verkehrsdelikt mit einer Punktestrafe zur Last gelegt wird. Denn in vielen Fällen können Sie die Strafe mildern oder sogar abwenden.

Punkt 1: Diesen Zweck erfüllt das Punktesystem

In Deutschland dient das Punktesystem der Erfassung von Verkehrssündern und -sünderinnen. Hierbei soll berücksichtigt werden, dass Verkehrsteilnehmende nicht nur einmalig Delikte begehen, sondern dies wiederholt tun. So kann die Strafe nach dem ersten Vergehen noch mild ausfallen und bei einer Wiederholungstat wird dann eine höhere Strafe oder sogar ein Fahrverbot verhängt.

Punkt 2: So viele Punkte können Sie maximal erreichen

Das Punktekonto umfasst maximal acht Punkte. Wenn Sie diesen Wert erreichen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Schon davor werden Sie vorgewarnt und mit zusätzlichen Geldbußen belegt. Reagieren Sie daher rechtzeitig, wenn Ihnen ein Vergehen unter der Androhung von Punkten zur Last gelegt wird.

Punkt 3: Punkte abbauen ist möglich

Das Abbauen von Punkten ist möglich. Allerdings gelten dafür strenge Voraussetzungen:

  • Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
  • Nur einmal alle fünf Jahre möglich
  • Nur ein Punkt kann abgebaut werden

Punkt 4: So können Sie Ihren Punktestand abfragen

Sie können jederzeit Ihren Punktestand bei der Behörde abfragen. Hierzu brauchen Sie einen Identitätsnachweis. Der Antrag kann direkt vor Ort oder online gestellt werden. Die Erteilung der Auskunft ist hierbei kostenlos.

Punkt 5: Lassen Sie sich bei einem Punktevergehen rechtlich beraten

Punkte verfallen erst nach vergleichsweise langen Fristen. Diese liegen je nach Vergehen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Nehmen Sie daher Punkte nicht einfach hin, wenn Ihnen diese angedroht werden. Denn mit einer rechtlichen Beratung lassen sich viele Strafen abmildern oder komplett abwenden. Es lohnt sich daher, wenn Sie für Ihr Recht kämpfen. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne, wenn Ihnen ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt wird.