Rote Ampel überfahren: Welche Strafen drohen?

Wer bei Rot eine Ampel überfährt, muss mit einigen unangenehmen Konsequenzen rechnen. Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote werden – je nach Ausmaß des Verstoßes – verhängt. Ich, Ihr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann in München, betreue täglich zahlreiche Mandanten und Mandantinnen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und kann Sie situationsgerecht beraten sowie vertreten. Wir, als Ihre Experten für Verkehrsstrafrecht in München informieren Sie in diesem Artikel über die wichtigsten Punkte zum Rotlichtverstoß.

Verstöße und zugehörige Strafen im Kurzüberblick

An einer Verkehrsampel gibt es verschiedene Arten von Verstößen, die ganz unterschiedliche Arten von Bußgeldern und Sanktionen mit sich bringen können. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Situationen mit den entsprechenden Konsequenzen:

  • Haltelinienverstoß: Dies ist sozusagen die „milde Variante” des Rotlichtverstoßes. Überfahren Sie an einer roten Ampel die Haltelinie, bringen das Fahrzeug aber kurz danach zum Stehen, liegt ein Haltelinienverstoß vor. Hier kann es zu einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro kommen.
  • Überfahren bei Gelb: Hier mag man denken, dass keine Bußgelder drohen, doch das ist nur die halbe Wahrheit. Springt eine Ampel auf Gelb, sind Sie zum Abbremsen verpflichtet, insofern ein gefahrloses Anhalten möglich ist. Bei Missachtung können 10 Euro Bußgeld fällig werden.
  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die einfache Form des Rotlichtverstoßes liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot war. Die Konsequenz sind 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Werden durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder Autos bzw. Gegenstände beschädigt, ist die Strafe höher: Bis zu 240  Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte werden verhängt.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: War die Ampel beim Überfahren länger als eine Sekunde rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Hier können 200 Euro Bußgeld fällig werden, gefolgt von zwei Flensburg-Punkten. Auch hier kann sich das Entgelt bei Gefährdungen oder Beschädigungen auf 360 Euro erhöhen. Darüber hinaus droht auch hier ein Monat Fahrverbot.
Rote Ampel an einer Straße
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Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit

Ein Rotlichtverstoß gilt bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen in der Probezeit führerscheinrechtlich als A-Verstoß. Unabhängig davon, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, wird er in der gleichen Kategorie wie Trunkenheit am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. Als Konsequenz wird neben den angeführten Bußgeldern die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangt. Kommt man diesem nicht nach, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Rote Ampel überfahren: Was Sie tun können

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es berechtigte Zweifel gegen eine korrekte Messung des Verstoßes gibt. Manchmal sind zum Beispiel Blitzer fehlerhaft oder falsch installiert. Sinnvoll ist es, Anwälte oder Anwältinnen für Verkehrsrecht zu kontaktieren, welche Sie gegenüber den Behörden vertreten können. Diese können einschätzen, welche Verfahren Ihnen drohen und ob der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist.

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