Fahrerflucht: Begriffsdefinition, strafrechtliche Folgen & die richtige Verhaltensweise

Auffahrunfälle sind schnell passiert – beim Ein- und Ausparken, beim Passieren von engen Straßen und in vielen anderen Szenarien. Ist kein offensichtlicher Schaden zu erkennen, fahren viele Autofahrer wieder weiter – begehen gesetzlich gesehen jedoch eine Straftat: die Fahrerflucht. Wie sich diese laut Gesetz definiert, was mögliche Folgen sind und wie Sie sich als Autofahrer eigentlich verhalten sollten, habe ich, Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in München, hier für Sie zusammengefasst.

Mann am Steuer
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Wie definiert sich Fahrerflucht?

Egal, ob Sie am Spiegel hängen geblieben sind oder beim rückwärts Einparken ein anderes Fahrzeug gestreift haben – neben offensichtlichen Auffahrunfällen oder schwerwiegenden Zusammenstößen zählen auch kleine Vorgänge wie diese laut Verkehrsordnung als Unfall.

Wer sich nun vom Unfallort entfernt, ohne eine angemessene Zeit auf den Beteiligten zu warten oder den Unfall polizeilich zu melden, begeht laut § 142 Strafgesetzbuch (StGB) Fahrerflucht. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich „nur“ um Bagatellschäden (Sachschäden) handelt – wer einen Kratzer beim anderen Fahrzeug erkennen kann, muss auf den Halter des Fahrzeugs zum Informationsaustausch warten. Besonders schwerwiegend ist die Flucht, wenn ein hoher Sach- oder sogar Personenschaden vorliegt.

Der Zettel hinter dem Scheibenwischer genügt? Von wegen!

Irrtümlicherweise sind viele Verkehrsteilnehmer der Meinung, dass ein eingeklemmter Zettel hinter dem Scheibenwischer ausreicht, um den Fahrer des beschädigten Fahrzeuges zu informieren. Doch auch wenn Sie Ihren Namen und Ihre Nummer hinterlassen und sich ohne Meldung bei der Polizei vom Unfallort entfernen, machen Sie sich strafbar.

So ist es richtig: Taucht der andere Autofahrer nach Ablauf der Wartezeit nicht auf, hinterlassen Sie Ihre Daten und melden Sie sich umgehend bei der nächsten Dienststelle der Polizei.

Mögliche Folgen von Fahrerflucht

Die Folgen von Fahrerflucht können sein:

  • Probezeitverlängerung & Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Punkte in Flensburg
  • Geldstrafe
  • Führerscheinentzug & Fahrverbot
  • Freiheitsstrafe

Maßgebend für die Strafe ist die Verhaltensweise des Fahrers und die Höhe des Schadens. Das Strafmaß ist je nach Schadenshöhe in Stufen eingeteilt, die mit unterschiedlichen Sanktionen ahnden.

So verhalten Sie sich richtig

Die folgenden Dinge sollten Autofahrer nach einem Unfall beachten, um keine Straftat durch Unfallflucht zu begehen:

  • Bei Sachschaden und anwesendem gegnerischen Verkehrsteilnehmer
    Suchen Sie den Fahrer auf, tauschen Sie Ihre Personalien aus und beschließen gemeinsam, ob Sie die Polizei informieren oder nicht.
  • Bei Sachschaden und abwesendem gegnerischen Autofahrer
    Je nach Tageszeit, Unfallort und Schwere des Unfalls gelten andere Wartezeiten für Unfallverursacher:
    • Warten Sie bei leichten Unfällen nachts mindestens 20 Minuten, mindestens 60 Minuten am Tag.
    • Bei schwerwiegenden Unfällen beträgt die Wartezeit bis zu 2 Stunden.
    So gewährleisten Sie, dass der andere Autofahrer zu seinem Wagen zurückkehren und Sie die Personalien austauschen bzw. die Polizei informieren könnten. Taucht in dieser Zeit niemand auf, hinterlassen Sie Ihre Personalien am Fahrzeug und suchen Sie die nächste Polizeidienststelle auf, um den Unfall zu melden.
  • Bei Personenschaden
    Liegt ein Personenschaden in Form von verletzten Fußgängern oder Ähnlichem vor, muss in jedem Fall die Polizei informiert werden. Selbstverständlichsagend warten Sie in solch einem Fall nicht darauf, ob die Fahrzeughalter der anderen geschädigten Verkehrsmittel (zum Beispiel am Straßenrand) anwesend sind, bis Sie die Polizei verständigen.
  • Verlassen des Unfallortes ohne Wartezeit
    Die letzte Möglichkeit, um Strafmilderung bei Fahrerflucht zu erhalten, ist die Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden. Dies wirkt sich jedoch nur dann strafrechtlich positiv aus, wenn:
    • der Unfall keinen hohen Schaden verursacht hat
    • niemand zu Schaden gekommen ist
    • der Unfall nicht im fließenden Verkehr stattgefunden hat