Täter-Opfer-Ausgleich

Nicht immer ist es bei einer Straftat möglich, dass Opfer und Täterinnen oder Täter miteinander kommunizieren. Sind dafür jedoch Voraussetzungen gegeben, ist ein Opfer-Täter-Ausgleich für beide Parteien eine Option. Rechtsanwalt Leonhard Graßmann ist vertraut mit der Thematik und kann die Kommunikation ermöglichen.

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Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Eine Straftat verändert das Leben eines Opfers entscheidend. Es hat nicht nur den grundlegenden Anspruch darauf, dass die Täterin oder der Täter strafrechtlich verfolgt und belangt werden, auch zivilrechtlich besteht das Recht auf Anspruch von Schadensausgleich. Typische Delikte, die sich für einen Täter-Opfer-Ausgleich anbieten, sind beispielsweise Verkehrsunfälle oder Körperverletzung.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, findet außergerichtlich als Verfahren statt und soll den durch die Straftat bewirkten Konflikt zwischen Opfern und Täterinnen und Tätern beseitigen. So gelingt es dem Opfer, mit den Folgen der Straftat besser umzugehen, diese zu verarbeiten und für den erlittenen Schaden entschädigt zu werden. Wir übernehmen die Opfervertretung in München kompetent und umfassend.

Was beinhaltet der Täter-Opfer-Ausgleich und was ist sein Ziel?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Ergänzung zur strafrechtlichen Verfolgung. Möglich sind so nicht nur die Entschädigung des Opfers und die Verarbeitung, sondern auch die Strafmilderung für die Täterin oder den Täter, wenn er / sie bereit ist, den Konflikt zu bereinigen und zu einer hilfreichen Kommunikation beizutragen. Durch diese außergerichtliche Einigung ist es möglich, langwierige und nervenzerreibende Klageprozesse zu umgehen und sich beidseitig auf Schadenswiedergutmachung zu einigen. Das kann vorteilhaft für beide Seiten sein.

Unabhängig vom Schweregrad der Straftat ist dem Opfer mit einer Aburteilung der Täterin oder des Täters noch nicht ausreichend geholfen. Es bestehen zusätzliche Ansprüche, die mithilfe einer Anwältin oder eines Anwalts geltend gemacht werden können. Kontaktieren Sie die Kanzlei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann für eine ausgiebige Beratung.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist nur möglich, wenn die Bereitschaft gegeben ist, dass beide Beteiligte mitarbeiten. Er beinhaltet eine Auseinandersetzung mit dem Vergehen und den dazugehörigen Folgen. Ziel ist, durch einen kommunikativen Prozess einen Ausgleich und eine Einigung zu bewirken. Das geschieht durch:

  • eine Stärkung der Interessen des Opfers 
  • einen gemeinsamen Dialog zwischen den Beteiligten 
  • eine Aussöhnung 
  • eine Wiedergutmachung (sowohl materiell als auch immateriell)
  • eine zukunftsorientierte Konfliktbearbeitung

Wichtige Voraussetzungen für einen TOA sind folgende:

  • die Initiative geht von der Täterin oder dem Täter aus, kann aber theoretisch auch vom Opfer ausgehen
  • das Opfer stimmt dem Täter-Opfer-Ausgleich zu
  • der Strafbestand ist eindeutig geklärt
  • der Täter räumt sein Fehlverhalten ein und entschuldigt sich beim Opfer

Wer kann den Täter-Opfer-Ausgleich durchführen?

Der TOA findet in Gesprächen zwischen Opfern und Täterinnen und Tätern und mit unparteiischen Vermittlerinnen und Vermittlern oder, wenn dies dem Opfer nicht zuzumuten ist, auch nur zwischen den jeweiligen Vertretern und einem Mediator, statt. Infrage dafür kommen Mediatorinnen oder Mediatoren, die zwischen beiden Parteien vermitteln. Oft sind das Angestellte im Sozialen Dienst der Justiz, die sich mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen auskennen. Sie leiten den Dialog und sorgen für eine tiefere Auseinandersetzung mit den Umständen.

Dabei hat die Täterin oder der Täter von vornherein für einen Ausgleich oder die Wiedergutmachung zu sorgen, während die Mediatorin oder der Mediator die richtigen Impulse gibt, um aufeinander zuzugehen und gegebenenfalls konkrete Vorschläge für einen angemessenen Schadensausgleich macht. In München wende ich mich in Verfahren, bei denen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt werden soll, gewöhnlich an den Verein Ausgleich e.V., der sich als gemeinnütziger Verein auf die Durchführung des TOA spezialisiert hat und mit dem ich durchweg gute Erfahrungen gemacht habe.

Liegt eine Einigung zwischen den Parteien vor und ist abgesprochen, wie die Wiedergutmachung erfolgt, beispielsweise als Zahlung von Schmerzensgeld in einer bestimmten Höhe, wird eine Vereinbarung aufgesetzt, die die Mediatorin oder der Mediator überwacht. Diese haben auch die Aufgabe, die Erfüllung der Vereinbarung zu kontrollieren und zu bestätigen.

Für die Täterin oder den Täter kann eine TOA bewirken, dass die Anklage fallengelassen wird oder sich das Strafmaß mildert. Dafür wird die Vereinbarung vor Gericht der Staatsanwaltschaft vorgelegt und durch diese geprüft. Machen Sie mit der Kanzlei Rechtsanwalt Leonhard Graßmann einen Termin aus, um weitere Details zu besprechen.